Diskussion:Majestätsbeleidigung

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Änderung vom 27.1.2006:

Im Deutschen Kaiserreich war es für Intellektuelle fast obligatorisch, wenigstens ein Mal wegen Majestätsbeleidigung im Gefängnis gesessen zu haben. Mit einer Verurteilung stieg der „Marktwert” der Intellektuellen.

Diesen Abschnitt habe ich hierher ausgelagert, weil er nicht belegbar ist. Eine Enzyklopaedie sollte keine Legenden erzählen. --Flibbertigibbet 15:41, 27. Jan 2006 (CET)

Sekundärtugendzeit?[Quelltext bearbeiten]

Diese Mode hat sich im Zuge der schlimmen Holokaust-Beleidigungen inzwischen in ihr Gegenteil verkehrt. Kein Intellektueller möchte heute von seinen Fleischtöpfen durch eine zeitliche Haftstrafe getrennt werden. Tempora Mutantur, heute herrschen über Deutschland eben andere Majestäten, die streng in die wilhelminische Zeit oder ins Mittelalter der Inquisition, darüber wird noch gestritten, zurückrudern, bzw. sich treiben lassen. 84.44.136.191 12:15, 24. Mär 2006 (CET)

Ich verstehe die Aussage nicht ganz.--77.13.147.85 23:34, 8. Mär. 2012 (CET)--77.13.147.85 23:34, 8. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Der Artikel sagt aus: "Hierzu ist Voraussetzung, dass die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhält, und dass die ausländische Regierung bei der Bundesregierung Strafverfolgungsantrag stellt (§ 104a StGB). (Stand: März 2005)"

§ 104a StGB lautet jedoch

"Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."

D.h. zwei notwendige Voraussetzungen

- dass die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war

- dass die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt

werden im Text nicht wiedergegeben.

Privatanklage[Quelltext bearbeiten]

Ehrenbeleidigung ist in Österreich ein Privatanklagedelikt, auf Antrag verfolgt wird die Beleidigung gegen fdas Bundesheer und verfassungsmäßige Vertretungskörper außer dem Bundespräsidenten.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Zoris Trömm (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 16:20, 6. Dez. 2006 (CET))[Beantworten]

Bin gerade in Wikisource (!) auf eine Belegstelle in der Bambergensis gestoßen, der Tatbestand wird dort definiert und unter Strafe gestellt. Vielleicht will das jemand im Artikel einbauen, würde ihm sicher gut tun und ihn etwas historisieren... --Nutzer 2206 02:12, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe das mal eingearbeitet und einige Umstellungen vorgenommen. Der Artikel könnte durchaus noch erweitert werden. Der interessante historische Teil fehlt praktisch völlig. --Nutzer 2206 03:40, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Über die Antike (n. b. das alte Rom) steht im ganzen Artikel nur gerade ein Halbsatz. Das ist insofern befremdlich, als neuerdings der Artikel "Maiestas" auf den vorliegenden verweist, weiter ist es auch deswegen befremdlich, weil das "Maiestätsverbrechen" im Grunde ja eine römische Erfindung ist, bis in die heute noch verwendte Begrifflichkeit hinein. Zumindest im historischen Abschnitt sollte diesbezüglich noch etwas ergänzt werden. PSW --178.197.229.206 15:22, 11. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Faktische Abschaffung unter Wilhelm II.[Quelltext bearbeiten]

"Erst unter Kaiser Wilhelm II. wurde die Majestätsbeleidigung faktisch abgeschafft", sollte belegt werden, denn die Norm blieb über den Untergang des Kaiserreichs (bis 1932) in Kraft.--77.11.26.169 15:06, 13. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Majestätsbeleidigung in Thailand[Quelltext bearbeiten]

Laut spiegel-online vom 7.8.2015 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/facebook-post-30-jahre-haft-fuer-thailaender-wegen-majestaetsbeleidigung-a-1047231.html wurde in Thailand ein Thailänder zu einer 30jährigen Haftstrafe verurteilt. (nicht signierter Beitrag von Arndt1969 (Diskussion | Beiträge) 13:05, 8. Aug. 2015 (CEST))[Beantworten]

M. in Spanien[Quelltext bearbeiten]

2010: zwei Zeichner mussten für eine Karikatur der beiden je 3000 Strafe zahlen 2007 hatte die erste Instanz sie zu je 2500 Euro verurteilt. - Weiß jemand, wie das spanische Gesetz heißt ? --Neun-x (Diskussion) 20:02, 29. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Folge der Böhmermann-Affäre in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Am 28. April 2017 befürwortete der Bundestag die Abschaffung der Majestätsbeleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und diplomatischer Vertreter und strich § 103 ersatzlos. In ihrem Gesetzentwurf "zur Reform der Strafverfahren gegen ausländische Staaten" bezeichnete die Bundesregierung die normalen Stravorschriften für Beleidigung als "ausreichend für den Ehrenschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Insbesondere bedürfe es keines "erhöhten Strafrahmens". Auch das Völkerrecht verpflichte nicht zu "Sonderstrafnormen zugunsten Repräsentanten ausländischer Staaten", begründete die Bundesregierung.

Der Gesetzentwurf ist Folge der Böhmermann-Affäre in Deutschland. 188.96.230.184 01:47, 28. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Die Formulierung im Artikel ist allerdings unzutreffend. Par. 103 wird erst voraussichtl. ab Januar 2018 gestrichen sein; derzeit ist die alte Fassung noch gueltig. -- Iwesb (Diskussion) 02:00, 28. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Habe in diesem Artikel keinen Verweis auf den neuen § 188 StGB gefunden, obwohl mir das naheliegend erscheint. Wäre vielleicht sinnvoll, einen Verweis darauf zu erstellen, da es sich evtl. um eine Ausweitung der Majestätsbeleidigung handelt. (Juristen bitte einspringen, ich bin keiner) --2A01:C22:8DFE:4A00:A411:BA8B:924F:E2F9 12:33, 12. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]