Diskussion:Marcin Tazbir

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von GFHund in Abschnitt Blind?
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Blind?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe bislang keine Quelle für eine vollständige Erblindung gefunden. Kann es sein, dass er nicht blind, aber stark sehbehindert ist? --Palibe kanthu (Diskussion) 11:32, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten

München 2011 Schachbundesliga
Als ich ihn 2011 in München fotografierte, war er nicht blind! --GFHund (Diskussion) 12:39, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ist inzwischen von Stefan "Faktencheck!" 64 auch geändert worden. Allerdings immer noch unbelegt und in Anbetracht von Medienberichten, nach denen er zumindest zeitweise ohne Helfer an normalen Schachbrettern spielt, ist das im Kontext der Weltmeisterschaft ja durchaus eine Frage, die sich dem Leser geradezu aufdrängt. --Palibe kanthu (Diskussion) 13:16, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Einen Beleg wird es nicht geben, solange Marcin Tazbir sich über seine Krankengeschichte nicht öffentlich äußert, was sein gutes Recht ist. "Sehbehindert" ist aber offenkundig korrekt, der Grad der Behinderung kann dahingestellt bleiben. Stefan64 (Diskussion) 13:30, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ab wann ist man denn sehbehindert (als Prozentsatz der normalen Sehkraft)? Mein Augenarzt überprüft meine Sehkraft regelmäßig. --GFHund (Diskussion) 13:39, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Zumindest die Anforderungen der Föderation und des Turniers für die entsprechende Klasse müssten ja festgelegt sein. Diese Kriterien wären dann zur Erläuterung und Klarstellung wohl im Artikel zu ergänzen. Erstmal wirkt er für einen außenstehenden Betrachter mit modischer Brille, festem Blick und ohne erkennbare Hilfsmittel am Brett halt nicht wie jemand, der korrekterweise einen Wettbewerb für Blinde gewinnen dürfte. Muss man für Braille-Schachwettbewerbe überhaupt eine Sehbehinderung haben? --Palibe kanthu (Diskussion) 14:42, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Grüner Star dürfte da nicht ausreichen, denn ich habe grünen Star, der nicht heilbar ist. --GFHund (Diskussion) 14:58, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
In § 10, Abs. 1 der Turnierordnung des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes e. V. (DBSB) heißt es: "Für die Turniere des DBSB sind die ordentlichen Mitglieder spielberechtigt, sofern diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt." Wer ordentliches Mitglied werden darf, ist in § 3, Abs. 2 der Satzung des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes e. V. (DBSB) geregelt: "Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die hinsichtlich ihres Sehvermögens den jeweiligen Bestimmungen der IBCA entspricht. Auf Verlangen ist ein augenärztliches Gutachten vorzulegen." Leider scheint die IBCA die Bestimmungen nicht auf ihrer Homepage veröffentlicht zu haben.--91.62.0.193 17:56, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Dann sollten wir mal genauer nachforschen. Denn sowohl mein Vater als auch mein Großvater waren die letzten Jahre absolut blind (nur schwarz vor den Augen), während ich nur manchmal Läufer und Springer nicht schnell genug unterscheiden kann. --GFHund (Diskussion) 18:13, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten