Diskussion:Markenrecht (Deutschland)

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Hinweis auf die Rechtsanwaltskanzleien Heym, Köln und der Link auf die Seiten von justlaw.de unter links gelöscht. Die Seiten enthalten zwar allgemeine Informationen über Marken, aber nicht von einer nennenswerten Tiefe im Vergleich zu anderen Anwalts- oder Informationsseiten, beispielsweise des DPMA selbst. Auch die dort angeführten Gerichtsurteile wurden seit dem 6.1.2009 (RAe Heym) nicht mehr weitergeführt. Der Link auf die Seiten der Kanzlei justlaw wurde durch einen amtlichen Link auf die Seiten des DPMA ersetzt. (nicht signierter Beitrag von 88.130.8.182 (Diskussion | Beiträge) 07:21, 8. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Verschiebung nach Markenrecht (Deutschland)

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Ist das Markenrecht nicht EU-weit harmonisiert? --[Rw] !? 21:06, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Änderungen im Abschnitt "Begriff"

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Dort waren m.E. einige Richtigstellungen vorzunehmen. Zum einen: schon eine gewisse Fachkunde mag zeigen, daß der als "Abs. 3" zitierte Text kein Bestandteil eines Gesetzes sein kann, vielmehr ein Zitat aus irgendeiner Begründung darstellt:

Mit dem Anfang 1995 in Kraft getretenem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG) wird der Begriff der Marke gesetzlich in § 3 Abs. 3 MarkenG wie folgt definiert: Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden. Niemals kann ein Produkt selbst die Marke sein. Was also produktbedingt geformt ist, stellt nicht gleichzeitig die Marke des Produktes dar. (Dies als Zitat formatiert.)

Zum anderen ist ein Absatz 3 (zumindest im derzeitigen) Gesetzestext nicht enthalten. Zutreffend ist dann der Abs. 1 des § 3 zitiert. Die angebliche Gesetzesdefinition des angebl. Abs. 3 ist teilweise zu finden in einem Urteil des EuGH aus 2005, dort Rz. 25. Entsprechend dann eingefügt, den weiteren Inahlt, da m.E. in der Sache zutreffend, etwas umformuliert in den Text aufgenommen. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 21:46, 12. Mär. 2012 (CET).Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 06:59, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten