Diskussion:Medizinischer Fachangestellter

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Redirect auf MTA?[Quelltext bearbeiten]

Redirect auf MTA? --logo 00:04, 16. Mär 2006 (CET)

Nein, ist ganz was anderes. -- DerSchim 14:54, 13. Apr 2006 (CEST)

Bis ca. 1955 gab es in der DDR die Berufsgruppe der Arzthelfer, die in ihrer Qualifikation zwischen der Sprechstundenhilfe (DDR-Terminus für die heutige Arzthelferin) und dem Arzt angesiedelt waren. Die Berufsgruppe der Arzthelfer wurde dann abgeschafft (wurden zu Ärzten weiterqualifiziert bzw. in Rente geschickt). Zeitgleich und in Analogie zu den Dentisten, die in ihrer Qualifikation auch unter der Zahnärzten standen und ungefähr zeitgleich abgeschafft wurden. bis zum ende der DDR wurden weiterhin an einer med. Fachschule in Quedlinburg Arzthelfer für die 3. Welt ausgebildet (z.B. Afghanistan). Diese Entwicklungshilfe hatte den Vorteil, dass sie nicht so teuer war, wie die Ausbildung von Ärzten und dass die fertigen Spezialisten nicht als Arzt in europa bleiben konnten, wo ihre Ausbildung für ihr Heimatland verloren war (brain drain). Wer weiß mehr dazu und kann etwas dazu schreiben?--84.137.21.113 15:36, 11. Aug 2006 (CEST)

Und dann gab es in der DDR noch den Diplommediziner, den wir im Westen nicht kannten.Frankenschüler 20:30, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Diplommediziner ist ein approbierter Arzt mit einem Staatsexamen wie in jedem Land der Erde. Er verfügt ausserdem zusätzlich über ein Diplom, das als unterster akademischer Grad ebenfalls geläufig sein sollte. Ärzte mussten in der DDR prinzipiell über einen akademischen Grad verfügen, was man in der BRD nicht brauchte. Insoweit ist das eine HÖHERE ÄRZTLICHE Qualifikation und hat nix mit dem Arzthelfer zu tun. Darum muss es in dem Beitrag gelöscht werden, als Unfug. Insgesamt ist die Seite leider qualitativ minderwertig und es sollte überlegt werden, sie völlig herauszunehmen. das kann man wirklich niemandem zumuten. (nicht signierter Beitrag von 77.185.246.233 (Diskussion) 22:16, 14. Mai 2013 (CEST))[Beantworten]

Ich habe Zugang zu einer Staatlichen Anerkennung für den Beruf der Sprechstundenschwester von 1980 nach dreijähriger Ausbildung an einer Medizinischen Fachschule, weiß aber nicht, in welchen Zeitraum diese Ausbildung in dieser Form angeboten wurde.--91.65.17.129 23:08, 26. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Lemma der offiziellen Bezeichnung anpassen?[Quelltext bearbeiten]

Momentan ist Medizinischer Fachangestellter ein Redirect auf Arzthelfer. Da ersteres die offizielle Bezeichnung ist, letzteres veraltet, müßte es doch nach aller Logik umgekehrt sein, oder sehe ich das falsch? --M.ottenbruch 21:41, 24. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, MFA darf sich nur nennen, wer die Ausbildung nach dem 01.08.06 begonnen hat, erst ab dort wurden MFA ausgebildet. Da die Ausbildung mindestens 2,5 Jahre dauert, dürften sich folglich auch frühestens die Absolventen aus diesem Sommer MFA nennen, für alle, die davor ihren Abschluss gemacht haben, gilt weiterhin die Arzthelferbezeichnung. Es gibt bereits mehrere Beschlüsse der Ärztekammern, dass die "alten" Arzthelfer nun keinesfalls den Titel MFA führen dürfen. Wäre auch unsinnig, da die Ausbildungen sich doch sehr unterscheiden (ich bin vom Fach). Eine thematische Trennung wäre also die korrektere Lösung. --Nightmare07 22:21, 22. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Nö, Nachtmahr 07, ich glaube, das haut nicht hin. Die Berufe werden sich in der Praxis wohl kaum dermaßen unterscheiden und wir bewegen uns hier nicht auf einem akademischem Niveau. Bei Akademixern ist est (vielleicht zu recht) üblich, m.W., daß ein Grad nur in der konkret in der Urkunde dokumentierten und persönlich verliehenen Form verwendet werden darf. Bei ausländischen Graden ist im allgemeinen sogar eine Nostrifikation für die Führung im Inland notwendig. So weit wollen wir doch aber hier wohl nicht gehen. Die Ausbildung zum Arzthelfer war von 1965 bis etwa 1986/87 2-jährig, danach wurde sie 3-jährig. Auch hier könnte man sagen, die Berufsabschlüsse vor und nach dieser Änderung (bei gleichbleibender Berufsbezeichnung) seien inhaltlich sehr verschieden, denn natürlich hat sich die inhaltliche Struktur damals schon verändert. De facto bezeichnen heute schon große Arztpraxen ihre nichtärztlichen Mitarbeiter durchgehend als Medizinische Fachangestellte (neben anderen Bezeichnungen wie Praxismanager, Study Nurse usw.), obwohl die Betroffenen Team-Mitglieder unmöglich ihren Abschluß zwischen 2006 und 2008 gemacht haben können. Die neue Bezeichnung MFA wird sich möglicherweise parallel zum allgemeinen Sprachgebrauch beim "Arzthelfer" entwickeln (dieser Ausdruck wird ja auch allgemein breit verwendet, genauso wie der Doc sagt "meine Hilfen", der Patient sagt, "die Helferin" oder sogar noch "Sprechstundenhilfe" und kein Mensch fragt danach, wer von den Mitarbeitern in der gemeinten Funktion welchen Abschluß mal irgendwann gemacht hat), also werden beide Begriffe austauschbar werden (wie man heutzutage immer noch Lehrling neben Azubi sagt), zumindest in der Praxis.

Arzthelfer und MFA thematisch trennen, ich weiß nicht. Dann müßte man auch mal mehr auf die Nachbarländer und den nicht so stark staatlich geregelten privaten Bildungsbereich (Privatschulen, nichtstaatliche Bildungsträger, Weiterbildungs- sowie Berufsförderungseinrichtungen, Rehabilitationsstätten etc. - bei Umschulungen finden stark verkürzte Ausbildungen mit identischer Berufsbezeichnung im Abschluß statt! -) eingehen und auf die Sprechstundenhelfer, Ordinationsgehilfe, Arztassistent, Arztschreiber, Praxisassistent und ähnliche Begriffe. Wir sprechen hier nämlich bisher noch zu sehr von der deutschen Situation, zu wenig von den übrigen deutschsprachigen Ländern! Ich denke, schon vor 1965 wird es die Bezeichnung Arzthelfer im deutschen Sprachraum vereinzelt neben anderen Bezeichnungen gegeben haben, egal ob nun mit von Berufskammern geregelter Anlernung oder "ungelernt". Dabei ging es aber um die Funktion, die ausgeübt wird, nicht so sehr um den Abschluß. Ähnlich ist es in Österreich mit den Ordinationshilfen. Dort war die Regelungswut (mein Eindruck) nicht so stark wie in Deutschland. Private Ausbildungsstätten geben ihren Abschlüssen unterschiedliche Namen, zumindest in Österreich und in Deutschland.

Es ist rechtlich auch ein Unterschied, ob jemand einen Titel "führt" oder ob er von anderen so genannt wird. In Deutschland hat kein Akademixer einen Rechtsanspruch auf die Anrede mit dem Grad. Dieser ist nicht Teil des Namens (wie ein vererbbarer historischer Adelsrang wie Graf und Gräfin in Deutschland). Er darf ihn aber nur "führen", wenn er ihn rechtmäßig erworben hat und ggf. sich hat nostrifizieren lassen. Ob es hingegen strafrechtlich relevant ist, wenn sich ein Arzt, der keinen Doktortitel hat, mit "Herr Doktor" ansprechen läßt, das möchte ich nicht bewerten. Frankenschüler84.46.61.145 23:24, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Dr. und Prof. sind Titel, die sehr wohl zum Namen gehören und auch im Ausweis stehen. Dabei handelt es sich erstens um eine Übertragung eines akademischen Grades und zweitens um einen verliehenen Titel. "Herr Doktor" ist eine legitime Ansprache, weil dabei der Beruf bezeichnet wird: Guten Tag, Her Lehrer, Herr Richter, Herr Rechtsanwalt, Herr Dummkopf usw. Vielleicht wirklich löschen, den Beitrag. (nicht signierter Beitrag von 77.185.246.233 (Diskussion) 22:16, 14. Mai 2013 (CEST))[Beantworten]

Hier die schriftliche Auskunft (via eMail) der Ärztekammer Hamburg vom 5. Jan. 2009 an mich:

Sehr geehrter Herr N.N.,

die neue Berufsbezeichnung gilt ab 1. August 2006 mit Inkrafttreten der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten.

Alle Arzthelferinnen können sich ab 1. August 2006 Medizinische Fachangestellte nennen.

Die Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt im Gegensatz zu den Berufsbezeichnungen von Gesundheitsfachberufen (wie z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Ergotherapeutin usw.).

Eine Umschreibung der Arzthelferinnen-Prüfungszeugnisse durch die Ärztekammern ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

N.N. Referat Berufsausbildung Med. Fachangestellte

(Ich habe die Namen herausgenommen.) Frankenschüler 13:12, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Und dann ist es so, dass eine Berufsbezeichnung natürlich gesetzlich geschützt ist, wenn eine staatlich vorgeschriebene Prüfung durchgeführt wird. Sonst braucht man doch keine Prüfung bei der Ärztekammer machen. Wer diese Berufsbezeichnung führt, ohne staatliche Prüfung, der wird straffällig. Es sei denn, dass ausdrücklich wegen der Vergleichbarkeit von Staats wegen die Übertragung genehmigt wird. Die Ärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und handelt in der Frage hoheitlich. Das tut ziemlich weh hier, auf nimmer Wiedersehen. (nicht signierter Beitrag von 77.185.246.233 (Diskussion) 22:16, 14. Mai 2013 (CEST))[Beantworten]

Bei 99% ArzthelferINNEN ist es unsinnig, das Lemma im Maskulinum zu führen! Ich habe es dahingehend geändert. "Hebamme" hat schließlich auch ein feminines Lemma... --91.64.171.185 10:54, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Du hast eine zirkuläre Weiterleitung erzeugt: Von Arzthelfer auf Arzthelferin und umgekehrt. Korrekt wäre ein Lemma Medizinischer Fachangestellter, auf das Arzthelfer und Arzthelferin weiterleiten. (Siehe eine Frage weiter oben)
So war es jedenfalls Unsinn und ist zu Recht sofort revertiert worden. Siehe auch Wikipedia:Namenskonventionen#M.C3.A4nnliche_und_weibliche_Bezeichnungen --M.ottenbruch 11:03, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Gut, habe die offizielle Bezeichnung zum Hauptartikel gemacht. Nichtsdestotrotz ist es unsinnig, einen Beruf mit 99% weiblichen Vertretern künstlich ins Maskulinum zu setzen (1. im allgemeinen Sprachgebrauch nicht gängig, 2. irreführend). Es ist nicht vergleichbar mit Bundeskanzler oder Arzt - dies sollte die Wikipedia-Regelung auch berücksichtigen - oder sie muss halt manchmal umgangen werden... --91.64.171.185 11:55, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
… und dadurch die komplette Versionshistorie zerschossen. So etwas macht man per Verschiebung, nicht per Copy'n'Paste. --M.ottenbruch 17:49, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Unsinn. Lasst es bei Arzthelfer. Nicht so viele Ausnahmen schaffen. Ich bin Arzthelfer und erlebe seit zig Jahren, daß immer wieder in den Medien irgendwo ein Mann auftaucht, der angeblich der erste männliche Vertreter dieser Gattung sein soll. Aber Quatsch, es gab in Hamburg schon seit ca. 1974 jedes Jahr 1 - 2 männliche Helfer und selbst auf der Internetseite BERUFENET unter Medizinischer Fachangestellter wird von 90 oder über 90 % weiblichem Anteil der Berufsangehörigen ausgegangen, nicht aber von 99 %. Es gab und gibt überdies auch in einigen Arztpraxen nichtärztliche Mitarbeiter mit Krankenpflegeausbildung, die dann auch als "Arzthelfer" fungieren. Das war schon vor 25 Jahren so! Wie kann hier jemand einfach "beleglos" solche Behauptungen (99 %) aufstellen? Und noch eins: Wieviele Bundeskanzlerinnen gab es schon und wie viele Ärztinnen gibt es? Die führen auch niemanden in die Irre, genausowenig wie ein Arzthelfer. Mann, Mann, Mann, was für eine Argumentation!Frankenschüler 19:45, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Beleg lässt sich ganz einfach führen. Gucken Sie sich einfach mal die Zahlen auf der Seite des Bibb.de an: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge MFA 2008= 14.697, davon Frauen= 14.562 + Männer = 135 (93 West, 39 Ost) (nicht signierter Beitrag von 217.191.6.24 (Diskussion) 00:10, 30. Jul 2010 (CEST))

Natürlich gibt es Statistiken bei jeder Kammer und bei der Bundesagentur und ihren Fachabteilungen und Instituten und beim BIBB und auch vermutlich anderwärts. Um die Frage, ob es sie gibt, ging es nicht, sondern kritisiert habe ich das Aufstellen von Behauptungen ohne Nachweis und ohne Erwähnung des Männeranteils, der ja seit über 25 Jahren meines Wissens real existiert.

Die Ausbildungsvertragsstatistik ist übrigens nicht geeignet, den Beschäftigungsstand zu spiegeln. Der Arbeitgeber kann in MFA-Funktionsgebieten einstellen, wen er will. Wie schon gesagt: Auch Krankenpfleger und -schwestern (ex, heißen natürlich langsam auch anders) waren und sind in Arztpraxen tätig und zweifellos auch Personen mit anderem Werdegang und Qualifikationen/Abschlüssen etc.

Und bei Weitem nicht alle, die den Berufsabschluss erwerben, bleiben auch in diesem Beruf oder Berufsfeld dauerhaft tätig.--Frankenschüler 20:11, 15. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Statistik hin oder her, mich als Leser hat die feminine Beschreibungsform sehr verwirrt. Auch Sätze die soetwas enthalten wie 'Ärzte und Ärztinnin' zeigen doch sofort, dass es dem Verfasser nur um eine Geschlechtergerechte Sprache ging. Die Statistik hier anzuführen ist nur Alibi. --Drakonomikon (Diskussion) 16:00, 16. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

"... und sorgen für einen reibungslosen Praxisbetrieb"[Quelltext bearbeiten]

Obiges kann man wohl kaum als neutralen, enzyklopädischen Stil zu bezeichnen. Kann jemand das sprachlich einmal durchsehen und objektivieren? Danke! --85.180.171.123 20:57, 12. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Tja, so klingen aber auch die offizielleren Berufsbeschreibungen, wenn sie nicht weiter in die Tiefe gehen. Ein Link auf BERUFENET.de wäre ja ausreichend und die dortige Information ist auch neutraler als z.B. Stellenausschreibungen. Macht nicht zuviel Heckmeck um Stil- und Sprachfragen, Leute. Wer es detaillierter haben will, kann die ex GABI der ex Bundesanstalt für Arbeit benutzen bzw. heutzutage online BERUFENET.de. Dort gibt es berufskundliche Informationen bis ins kleinste Detail in Hülle und Fülle. GABI war ein vielbändiges Sammelwerk (ca. 24 Ordner) mit berufskundlichen Infos. Diese waren noch gründlicher als die losen Blätter und Broschüren und Wegweiser der Berufsinformationszentren (BIZ) und Dokumentationsstellen der Arbeitsämter. Allerdings fand man in den auch öffentlich zugänglichen Doku-Stellen sogar interne Aufzeichnungen, z.B. Besprechungsprotokolle der Mitarbeiter nach Betriebsbesuchen oder Zusammenkünften mit anderen Fachleuten, die über die allgemeine und regionale sowie örtliche Situation der Berufe einige Daten festhielten. Fern der wisssenschaftlichen Ebene sozusagen, für die verschiedene Institute zuständig waren und sind. Mehr aus der und für die Vermittlungs- und Beratungspraxis.

Es gibt eher ein paar Mängel des Artikels im sachlichen, inhaltlichen Bereich:

Es sollte erwähnt werden, daß die Tierärzte und die Zahnärzte ihre eigenen Berufsausbildungen für die Assistenzen haben. Die nennen sich dann offiziell auch entsprechend anders.

Sehr fraglich erscheint mir die Angabe zu Abrechnungsassistent. Was soll das sein? Spezialisierung? Funktion? Nicht anerkannte private Ausbildung? Fort- und Weiterbildung? Aufstieg? Extra Beruf mit welchem Zugang?

Es fehlt die Situation in Österreich und die in der DDR sowie SBZ von 1945-1990. Siehe oberster Eintrag unter Diskussion!

Übrigens gab es früher bei der Wehrmacht Arztschreiber als Gehilfen im Sanitätsdienst (hat mir ein Patient, der diese Funktion als Soldat ausübte, mal erzählt) und auch bei den Vertrauensärztlichen Diensten war in älterer Zeit (etwa 50-er, 60-er Jahre, Alt-BRD) nicht von Arztsekretärinnen, sondern Arztschreiberinnen die Rede, meine ich mal gelesen zu haben in älteren internen Unterlagen der LVA Hamburg. Ich glaube, es gibt auch einen Buchtitel "Als Arztschreiber in Buchenwald ..." oder ähnlich. Also scheint es allgemeinerer Sprachgebrauch in Deutschland bis 1945 und darüber hinaus gewesen zu sein.

Von weiteren deutschsprachigen und anderen Ländern mal abgesehen, BERUFENET nennt ja verschiedene fremdsprachliche Bezeichnungen, wenn auch sicher nicht erschöpfend.

Hebamme ist ein anderer Fall. Hier ist Entbindungspfleger ein (erst in neuerer Zeit neu und) völlig anders gebildetes Wort, welches vermutlich noch weniger bekannt ist. Hier wäre es vielleicht eher befremdlich, wenn man von Hebamme auf Entbindungspfleger verweisen (weiterleiten) würde. Aber stören müßte das m.E. auch niemanden. Frankenschüler 19:50, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bruttoeinkommen[Quelltext bearbeiten]

Momentan wird im Artikel über das Bruttoeinkommen eines Medizinischen Fachangestellten gestritten. Ein Blick in einen aktuellen Gehaltstarifvertrag zeigt, daß es sich hier um ein weites Feld handelt: Tariflich bekommt eine ausgelernte Kraft im ersten Berufsjahr je nach Tätigkeitsgruppe 1356 € oder 1423 € brutto. Nach fünf Berufsjahren steigt dieser Wert auf 1480 € bis 1776 €, nach dreißig Berufsjahren auf bis zu 2434 €. Je nach Betrachtungsweise sind also beide Werte und noch höhere korrekt, aussagekräftig ist ohne weitere Erläuterungen allerdings keiner davon. Wie gießt man das in eine sinnvolle Aussage? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 10:48, 20. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich denke, man kann keine Aussage machen, die verlässlich ist. Zur Zeit meiner Ausbildung hat eine ausgelernte Kraft mit ca. 8 bis 10 Berufsjahren etwa 2.200,00 DM brutto verdient. Das war um 1985. Später wurde sowohl die Ausbildung um 1 Jahr verlängert als auch die Tarifstruktur deutlich verändert, wobei wohl mehr auf Spezialisierung und nicht nur auf Berufsjahre gesetzt wird. Ich habe aber nach diesen Veränderungen von recht jungen Arzthelferinnen (die damals beim MDK tätig waren) gehört, die noch kurz vorher vermutlich übertariflich bezahlt wurden und deutlich mehr verdient haben wollten, sogar mehr als es im öffentlichen Dienst nach dem damaligen MDK-Tarif (ähnlich Ersatzkassen-Tarif, als schlanke Alternative zum BAT) für eine in mancher Hinsicht weniger belastende Tätigkeit zu verdienen gab. 1999 hatte ich ein konkretes Stellenangebot als Arzthelfer, wo mir für halbtags ca. 1.600,-- DM brutto angeboten wurden. Beim MDK hatte ich bis dahin etwa 2.200,-- DM brutto verdient (vollzeit als Arzthelfer/Arztsekretär). Es scheint bei vielen Arztpraxen übertarifliche Bezahlungen zu geben und ich nehme an, daß hierüber keine verlässlichen statistischen Quellen existieren. --Frankenschüler 15:24, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wer künftig nochmals Änderungen der tariflichen Gehälter eingibt, möge bitte seine Quellen angeben und gerne auch seinen Benutzernamen.--Frankenschüler 02:30, 18. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Es wurde aus meiner Sicht bei der letzten Überarbeitung fast nur abgeschrieben aus der Internetseite des Fachverbands. Hier sollten aber eigene Formulierungen stehen! Die verbandsinterne Darstellung der Berufsgeschichte ist ja nicht durch Quellen belegt, während die hier vorher erfassten Aussagen in der Versionsgeschichte jeweils begründet wurden. Ich habe Prüfungszeugnisse der Ärztekammer Bayern gesehen, die vor dem Datum der 1. Ausbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz lagen, es muss also Ordnungen für den Anlernberuf bei Landesärztekammern gegeben haben, und zwar vor 1965 schon. 1968 ist gar nichts passiert. Irrtum vorbehalten. Ich meine aber doch: Das könnt Ihr in jeder Berufsschule in den Fachbüchern der Schulbücherei nachlesen. Die Ausbildungsordnung von 1965 war m.E. eine vorläufige, die bis 1986 etwa unverändert in Kraft war. Dazwischen gab es keine Reform! Also bitte nicht einfach nur abschreiben. Wichtig finde ich die Info, dass die Berufsbezeichnungen MFA und Arzthelfer nicht geschützt sind und jeder Arzthelfer sich auch MFA nennen darf. Warum wird das entfernt? Wichtig finde ich auch die Info, dass der Beruf weitgehend im amtlichen Sprachgebrauch heutzutage nicht zu den Gesundheitsfachberufen gezählt wird (die im Übrigen, soweit der Ausdruck überhaupt noch passend ist, einem Akademisierungsprozess unterliegen und sich fortentwickeln werden). Was soll eine Berufsordnung für MFA und verwandte Berufe sein? Ist das relevant? Welchen Organisationsgrad hat denn der Verband? Vermutlich, wie früher schon, einen geringen Prozentsatz der Berufsausübenden. Dann ist das eine rein verbandsinterne, unverbindliche Sache, das muss dann aber auch verdeutlicht werden. Die ärztliche Berufsordnung hingegen ist von den Selbstverwaltungsorganen der Kammer verbindlich festgelegt. Warum wird der Hinweis auf die verwandten Berufe (Tierärztliche und Zahnärztliche Fachangestellte) entfernt? Es wird unbelegt behauptet, der Beruf sei 1986 staatlich anerkannt worden. Als anerkannter Ausbildungsberuf galt er aber schon seit 1965 auch mit der vorläufigen Ausbildungsordnung oder den vorläufigen Rahmenplänen usw. Das ist aber keine staatliche Anerkennung wie bei Krankenpflegern oder -schwestern früher schon üblich (heute: Gesundheits- und Krankenpfleger) und schon gar keine Anerkennung der Berufsbezeichnung staatlicherseits oder gar eine Genehmigung/Erlaubnis zur Berufsausübung oder Führung der Berufsbezeichnung, wie bei einigen anderen Berufen notwendig. Das muss unterschieden und verdeutlicht werden. Ich sehe in der jetzigen überarbeiteten Fassung so keine Verbesserung. Genauigkeit ist OK, aber mit zu vielen Detaildaten kann man auch wichtige Informationen zuschütten.

Übrigens gab es bei den Tarifabschlüssen in den 1980-er Jahren, wenn ich das richtig erinnere, zwei Berufsorganisationen, die mit der Arbeitgeberseite verhandelt haben. Mindestens einer davon wurde nachgesagt, sie sei eine Scheingewerkschaft, die eigentlich von Arztehefrauen gegründet worden sei, um die Verhandlungsergebnisse im Sinne der Arbeitgeberseite zu beeinflussen. Konkurrierend dazu gab es noch die ÖTV, die die Arzthelfer auch als ihr Organisationsgebiet ansah, jedoch wegen ihres geringen Organisationsgrades bei Verhandlungen nicht zum Zuge kam oder auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sich weigerte, mit den anderen Verbänden sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen. Überdies kann es natürlich noch weitere Gewerkschaften gegeben haben, die Ansprüche erhoben haben oder bei denen einzelne ArzhelferInnen organisiert waren, von denen ich nur nicht weiß (aus den Gruppen CGB, Beamtenbund oder auch andere wie FAU, also Anarchisten oder ganz unabhängige).

Der Arzthelferberuf ist zwar ein typischer Mischberuf von Anfang gewesen, aber er umfasst aus meiner Sicht auf jeden Fall deutlich weniger als "die wesentlichen Inhalte" der drei Berufsgruppen "Krankenschwester", "medizinisch-technische Assistenzberufe" und "Sekretärin". Auch diese Aussage in der jetzigen Fassung kann so nicht stehenbleiben. Die Krankenschwesternausbildung umfasst wesentlich mehr medizinisch-pflegerische Inhalte und gibt sogar in Deutschland deutlich mehr Kompetenzen und ist ja auch nicht umsonst mit einem staatlichen Examen / einer Staatsprüfung und einer staatlichen Anerkennung verbunden. Bei der Arzthelferprüfung vor der Kammer ist kein Staatsvertreter beteiligt. Es gibt ein Berufsschulabschlusszeugnis und eine Kammerprüfung sowie anschließende Freisprechung nach dem Muster der Handwerksberufe und eine Beurteilung der Berufseignung und Leistung seitens der Ausbildenden (Verantwortliche Person in der Arztpraxis, im Ausbildungsbetrieb), die zur Urteilsbildung der Kammer beiträgt.

Man kann diesen Beruf in der gegebenen Form nicht zu etwas hochstilisieren, was er einfach nicht ist und in seiner Geschichte nie war. Dazu steht er auch zu sehr in Konkurrenz mit einer ganzen Reihe anderer Fachberufe, die auch ihr Recht geltend machen und teilweise ihre berufspolitischen Interessen besser vertreten. Da sollte man als MFA dann doch auf dem Teppich bleiben. --Frankenschüler 19:16, 21. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ergänzung: Ich habe hier die Kopie eines Prüfungszeugnisses vom 13.07.1963. Darin heißt es: Fräulein ... hat ihre Anlernzeit als Arzthelferin vom 1. Sept. 1961 bis 31. Aug. 1963 bei Frau Dr. med. ..., prakt. Ärztin, abgeleistet und die Abschlußprüfung am 13.7.1964 vor dem Prüfungsausschuß der Bayerischen Landesärztekammer mit gut bestanden. München, den 13. Juli 1963 Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Dr. Sluka Der Präsident Dr. Sewering - Das ist doch ein schöner Beleg für die Tatsache, dass es schon vor Erlass der vorläufigen Ausbildungsordnung von 1965 mit der Anerkennung als Ausbildungsberuf (Lehrzeit 2 Jahre) schon den geregelten Anlernberuf auf Länderebene gab.--Frankenschüler 18:30, 30. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich muß zugeben, daß ich bei einem großen Teil Deines Beitrages nicht nachvollziehen kann, worauf er sich bezieht. Der Teil, den ich verstehe, scheint mir allerdings größtenteils sinnvoll. Nur in einem Punkt kann ich - soweit ich Dich richtig verstehe - nicht ganz mit Dir konform gehen. Du schreibst: „Wichtig finde ich die Info, dass die Berufsbezeichnungen MFA und Arzthelfer nicht geschützt sind und jeder Arzthelfer sich auch MFA nennen darf.“ Dazu folgendes:
  1. Ich habe nie genau verstanden, was eine "geschützte Berufsbezeichnung" ist. (§ 132a StGB ist mir bekannt, der einschlägige Wikipedia-Artikel nennt aber explizit „Ausbildungsberufe“ und erwähnt später nach „sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützte Berufsbezeichnungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)“.)
  2. Ein Arzthelfer darf sich genau dann MFA nenne, wenn er die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Dieses Recht zur Führung der neuen Berufsbezeichnung stellt darauf ab, daß mit der Umbenennung keine Höherqualifizierung verbunden war. Es sollte der Eindruck vermieden werden, ein MFA könne mehr oder sei besser ausgebildet als ein Arzthelfer, der ein Jahr vorher die Prüfung gemacht hat.
  3. Die Berufsbezeichnung ist mindestens insofern „geschützt“, als daß ein erfolgreicher Abschluß der Ausbildung mittlerweile unabdingbare Mindestvoraussetzung für bestimmte Folgequalifikationen ist: Beispielsweise kannst Du mittlerweile nur noch mit einer abgeschlossenen Ausbildung die Fachkunde nach RöV erwerben. Der Bestandsschutz gilt nur noch für bestehende Fachkunde; wer als ungeprüfte Kraft die Sachkunde besaß und die Erneuerungsfrist hat verstreichen lassen, kann keine Fachkunde mehr erwerben (§ 24 (2) RöV).
So, wie es aus Deiner Formulierung herausklingt, daß sich jeder nach Belieben Arzthelfer oder MFA bzw. ZFA nennen dürfte bzw. diesbezügliche Tätigkeiten ausüben dürfte, ist es also nicht. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 00:44, 31. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Moin, schreib doch einfach nochmal, was Du unverständlich findest. Vielleicht kann man das ja ändern.

Juristisch exakt kann ich auch nicht definieren, was "geschützte Berufsbezeichnung" im Einzelnen sein kann (bezogen auf bundesdeutsche Verhältnisse, noch weitergehende Ambitionen hätte ich da diesbezüglich eh nicht). Aber der Status der staatlichen Anerkennung durch den Fachminister auf Basis des Berufsbildungsgesetzes bewirkt zweifellos, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um Ansprüche abzuleiten oder auszulösen: BAFÖG z.B. oder weitere Berufsbildung, z.B. wird ja auch mitunter abgeschlossene Berufsausbildung zusammen mit einem sog. mittleren Bildungsabschluss oder auch noch einige Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt; auch die internationale Definition für die drei Level der vergleichbaren Bildungsabschlüsse fragt unter Anderem nach solchen Kriterien. Die staatliche Anerkennung des Berufs ist aber etwas anderes als der ausdrückliche Schutz einer Berufsbezeichnung oder gar die Koppelung des Rechts zur Führung einer Berufsbezeichnung an eine Gehnehmigung hierzu (zusätzlich zu dem vorhandenen Berufsabschluss oder Ausbildungsabschluss). Diese Dinge sind in der Welt, man kann sie daher nicht ignorieren. Ich kann mich z.B. schlecht staatlich anerkannter oder geprüfter Arzthelfer nennen, jedoch kann sich ein Krankenpfleger, der ja staatlich examiniert ist, "staatlich geprüfter" Krankenpfleger nennen. Das ist etwas ganz anderes, weil hier der Staat in Form einer beauftraten Kommission oder Person oder Behörde die Prüfung selbst abnimmt, nicht etwa die Kammer als Selbstverwaltungsorgan, die ja allenfalls mittelbare Staatsverwaltung ausübt (zusätzlich zum Berufsschulabschluss durch eine rein schulinterne Prozedur und einer Beurteilung durch den Ausbildenden im Ausbildungsbetrieb). Es gibt mit Sicherheit einige weitere Berufe, bei denen es solchen Titelschutz oder Berufsbezeichnungsschutz gibt, jedoch können die konkreten rechtlichen Regelungen m.E. durchaus unterschiedlich sein. Das Thema Voraussetzungen, die irgendwer irgendwo verlangt für irgendetwas steht auf einem anderen Blatt als der Titel- und Bezeichnungsschutz bzw. das Erfordernis einer staatlichen Genehmigung zur Führung einer Bezeichnung. Es gibt halt stäker staatlich regulierte Berufe und das hat dann auch seine Gründe. Ob die nun noch aktuell sinnvoll und notwendig oder mehr historisch begründet sind, ist eine andere, aber recht müßige Frage, wenn es um schlichte Faktenlagen geht, die hier ja primär darzustellen sind.

Es sind doch 2 Paar Schuhe, ob jemand, von dem Du was willst, Dich zulässt oder anerkennt, wenn Du ihm einen Abschluss nachweisen kannst oder ob jemand Dich anzeigen kann, weil Du irgendeinen (geschützten oder eben nicht geschützten) Titel oder sonstige Bezeichnungen "führst". Das sollte Dir nachvollziehbar sein. Ob Du eine Ausbildung nur gemacht hast, den Beruf aber mangels Genehmigung gar nicht ausüben darfst und verfolgt werden kannst, wenn Du es dennoch tust usw. Einen Arzthelfer, der keine Ausbildung in diesem Beruf mit diesem Abschluss hat, sich aber so nennt und das ausübt, kann niemand anzeigen oder verfolgen. Es ist einfach nicht verboten. Nennt der sich aber Arzt für BlaBla und Dr. ohne Hintergrund, dann kann das ganz böse enden, wenn es auffällt.

Es ist m.E. völliger Schwachsinn, alle Ausbildungsberufe (das ist ja an sich schon mal definierungsbedürftig, nur unser deutscher Sprachgebrauch ist da relativ klar) als "geschützt" zu bezeichnen. Daher war der Ansatz des jetzt gelöschten Artikels Gesundheitsberufe nicht so verkehrt, wo versucht wurde, die verschiedenen rechtlichen Kategorien zu trennen. Jedoch waren manche Fehler drin und etliche Nutzer haben den Artikel verschlimmbessert. Zudem ist es sehr schwierig für diachron und synchron sowie auch noch mehr als ein Land ein Schema zu benutzten, in das alles hineinpasst.

Voaussetzungen, die für bestimmte Leistungen, Qualifikationen oder Bildungszugänge etc. gefordert werden, haben mit Berufs-, Tätigkeits- oder Titelschutz m.E. nichts zu tun. Das steht auf einem anderen Blatt. Es gibt ja selbst den ausdrücklichen Tätigkeitsschutz und gesondert auch einen Titelschutz. Das darf man alles nicht durcheinanderwerfen. Das klang auch alles an in dem gelöschten Artikel Gesundheitsberufe, aber ist jetzt halt weg.

Du kannst aus obiger Diskussion schon sehen, was für merkwürdige falsche Vorstellungen viele Leute haben und auch in die Welt setzen, kolportieren. Daher halte ich die Klarstellung gemäß Kammerauskunft für wichtig. Es hat ja schon jemand oben behauptet, MFA dürfte sich nur nennen, wer nach 2006 mit der Lehre begonnen oder die Lehre abgeschlossen hat (logischerweise eigentlich hätten die Lehrlinge in den noch nach 2006 auslaufenden, aber schon vor 2006 begonnenen Lehrverhältnissen noch den alten (auch schon seit 1986 dreijährigen, bis dahin aber zweijährigen) Abschluss machen müssen, aber ich kenne die möglicherweise bestehende damalige Übergangsregelung nicht).

Der von Dir zitierte einschlägige Wikipedia-Artikel ist sicher fehlerhaft oder verbesserungswürdig. Ausbildungsberufe z.B. - wenn Du dem Wikilink dort folgst findest Du keine Bestätigung für Bezeichnungsschutz oder dergleichen und wenn Du dem Wikilink auf Therapeut folgst (was ja angeblich ein Beispiel für geschützte Berufe sein soll), findest Du gerade detailliert bestätigt, dass diese Bezeichnung, der Begriff Therapeut als solcher, überhaupt gar nicht in Deutschland geschützt ist, nur "Psychotherapeut". In Hamburg hat mal der berühmte Dr. Marcus Wawerzonnek (http://www.fakultaet-der-liebe.de/?page=biografie) nach Aussage eines mir bekannten Hamburger Psychiaters tierisch Ärger bekommen, weil er auf Kassenkosten Therapien erbracht haben soll, einfach nur als Therapeut und Dr. (Doktor "der Erziehungswissenschaften" ohne Psychotherapeutenausbildung oder medizinischen Abschluss irgendeiner Form). Meiner Meinung nach haben da aber die gesetzlichen Krankenkassen ein Eigentor geschossen. Das war noch vor dem Psychotherapeutengesetz. Heute ist Psychotherapeut ein kammerfähiger Beruf mit Kassenzulassung. Früher konnten nur bestimmte zugelassene Psychotherapeuten im Delegationsverfahren über einen Arzt abrechnen und darüber hinaus gab es dann noch sogenannte "außervertragliche Psychotherapie" durch nicht zugelassene Psychotherapeuten, für die die Kassen im Einzelfall die Kosten übernehmen konnten - oft nach befürwortendem Sachverständigengutachten - oder es halt einfach getan haben, nicht zuletzt aus Mangel an zugelassenen psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten und an Therapieplätzen. Wenn die Kassen nicht richtig geprüft hatten, welche Voraussetzungen die außervertraglichen Therapeuten mitbrachten, lag ja zumindest eine Mitschuld bei den Krankenversicherungsträgern, die die Leistung bewilligten und für die abgerechnete Leistung zahlten. --Frankenschüler 22:10, 2. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ergänzung: Zum Schutz der *Tätigkeit* hatte ich ja gar nichts gesagt. Dafür habe ich keine belastbare Quelle. Ich nehme aber an, dass auch die Ausübung nicht geschützt ist. Einer Erlaubnis bedarf weder die Führung des "Titels" noch die berufliche Tätigkeit, sonst hätte ich den Arzthelferberuf nach der Lehre ja auch nicht ausüben dürfen. Das wüsste ich also. Selbständig kann man den Beruf praktisch nicht ausüben - diese Frage stellt sich so also gar nicht. Und der Arzt oder auch eine medizinische Einrichtung kann einstellen und beschäftigen wie sie will. Tarifliche Eingruppierungsfragen stehen auf einem anderen Blatt und die Verwantwortbarkeit der Zuweisung von Aufgaben unter ärztlicher Aufsicht ist auch eine andere Frage. Welche Bewerbungschancen jemand ohne Abschluss (aber womöglich mit Erfahrung) hat, ist auch eine andere Sache. Ich würde da gar keine schwarz-weiß-Malerei betreiben wollen.

Immerhin gilt der Sektor nach inländischen und ausländischen (internationalen) Informationen letztlich weltweit derzeit als Wachstumsberuf. Und Ausbildung ist grundsätzlich sicher immer förderlich. Unsere deutschen Piefkes bilden sich nur gern auf ihre "Abschlüsse" etwas ein und meinen, sie könnten mit privilegienartigen Ausschließlichkeitsrechten ihrer Titelführung glänzen. Dem müssen einmal Fakten entgegengehalten werden. Auch der Doktortitel (im Ausland geht man damit ganz anders um, wie ich höre) ist entgegen in Deutschland sehr verbreiteter Falschmeinung *nicht* Bestandteil des Namens (sonst wäre er ja erblich und durch Adoption übertragbar wie beim Adel!) und es hat auch kein Promovierter rechtlich einen Anspruch darauf, mit noch so rechtmäßig erworbenen akademischen Graden angesprochen zu werden. Dass der Grad in den Pass oder Ausweis eingetragen werden kann, ist eine rein melderechtliche Regelung, die damit nichts zu tun hat. Für Personenstandsurkunden gelten wiederum eigenständige Vorschriften. All solche Dinge zu unterscheiden, finde ich schon wichtig.--Frankenschüler 22:11, 8. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Beim Militär wäre (wenn sie jemand hat) zusätzlich die Information wünschenswert welche Laufbahngruppe die Arzthelferinnen i. a. so belegen. Krankenschwestern sind ja Fw aufwärts, Ärzte sind Offiziere (Stabsarzt aufwärts, logischerweise).--93.135.42.249 22:36, 8. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Medizinische Fachangestellte und/oder Arzthelferinnen werden oft mit "Schwester" angesprochen, was natürlich einen Bezug zur "Krankenschwester" nahelegt. Tatsächlich sind dies aber nicht die gleichen Berufe. Sollte man noch reinschreiben, dass trotz des fälschlichen Begriffs, die Nutzung in Arztpraxen weiterhin geläufig ist? Oder es zumindest erwähnen?--87.184.146.225 16:46, 27. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Antwort.--80.187.116.11 15:29, 7. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Ausbildungsvergütungen MFA[Quelltext bearbeiten]

Zum 1. April 2016 ist ein neuer Gehaltstarifvertrag in Kraft getreten. Danach betragen die monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen für MFA im ersten Ausbildungsjahr 730 Euro, im zweiten 770 und im dritten Ausbildungsjahr 820 Euro. Quelle: https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife (nicht signierter Beitrag von 84.177.3.241 (Diskussion) 11:50, 27. Okt. 2016 (CEST))[Beantworten]