Diskussion:Meisterprüfung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2003:D7:1736:C600:7141:7A27:A50F:B349 in Abschnitt Hochschulzugang
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-- > diese Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen. So kann man nun direkt nach der Gesellenprüfung die Meisterprüfung ablegen.

Dies stimmt so nicht. Richtig ist, daß bei vielen Handwerksberufen für den Betrieb des Handwerks keine Meisterprüfung mehr notwendig ist. An den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung hat sich jedoch nichts geändert, also weiterhin eine Ausbildung in dem entsprechenden Beruf und eine 3-jährige Praxis.

Was soll denn dieser Diskussionsbeitrag? Wenn dem so ist, dann ändere den Artikel bitte entsprechend ab und gib dabei sinnvollerweise die entsprechende Quelle an! Wenn es zu Diskussion gestellt werden soll, ob das eine oder das andere richtig ist, wären gute Quellen (Gesetze, Verordnungen...und die enstprechenden Paragraphen oder Artikel)auch nicht schlecht. Bitte Beiträge unterschreiben, damit man wirklich diskutieren kann! --ManuelBrenner 19:03, 6. Jul 2006 (CEST)
Der Einwurf ist unzutreffend, so berichten die Nürnberger Nachrichten am 9. August 2006, sowohl in Ihrer Druckausgabe, als auch in ihrer Onlineausgabe, dass Christian Schuster und Georg Stöckel, mit 19 Jahren, die jüngsten Braumeister Deutschlands sind. Beide legten Ihre Meisterprüfung, nach einer Änderung der HWO, in direktem Anschluss an ihre Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer Oberfranken ab. <ref>[1]</ref> --ManuelBrenner 13:31, 9. Aug 2006 (CEST)

Nicht nur "Meister" dürfen Handwerkbetriebe führen, musste wegen gleichheit in der EU gelockert werden[Quelltext bearbeiten]

"[..] ist somit ebenfalls berechtigt einen eigenen Betrieb zu führen." - Nein, augrund dessen das nicht alle EU Länder einen "Meister" haben wurden schon vor Jahren die Gesetze gelockert. Ein Meister ist KEIN muss mehr um einen Betrieb im Handwerk zu führen. Z.B. in Italien gibt es den "Meister" nicht, wenn der Italiener nach Deutschland kommt durfte früher ohne "Meister" keinen (Handwerks-)Betrieb gründen, ist gegen irgendein EU Gesetz wodurch unsere Gesetze eine Lockerung erfahren haben und nun so ziemlich jeder einen Betrieb nach gut dünsten Gründen kann.

Des weiteren gibt des die Altgesellenregelung. Nach 6 Jahren einschlägiger Berufserfahrung, davon 4 Jahre in führender Position, darf der Altgeselle sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Zur Zulassung zur Meisterprüfung ist noch zu sagen, dass die dreijährige Sperrfirst wie im Artikel richtig beschrieben mit der Reform der HWO aufgehoben werden musste.90.187.82.120 21:36, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Kosten[Quelltext bearbeiten]

Wieviel Kostet eigentlich eine Meisterprüfung?--87.142.147.237 15:30, 25. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Verleihung der berufsständischen Körperschaft[Quelltext bearbeiten]

Der Doktor ist kein Titel sondern ein akademischer Grad, da er von der Hochschule und eben nicht von der berufsständischen Körperschaft verliehen wird. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtakademische_Titel oder http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrentitel (nicht signierter Beitrag von 92.75.200.93 (Diskussion) 15:07, 6. Feb. 2012 (CET)) Beantworten


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 14:00, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hochschulzugang[Quelltext bearbeiten]

Der Satz; "insofern ist die Meisterprüfung dem Abitur gleichgestellt" sollte vielleicht noch einmal überprüft werden. Ich denke, eher der Fachhochschulreife. Wäre sie dem Abitur gleichgestellt, könnte man sich als Hauptschüler mit Gesellen- + Meisterbrief auch an THs + Universitäten immatrikulieren + promovieren. Das halte ich für unwahrscheinlich. (nicht signierter Beitrag von 2003:D7:1736:C600:7141:7A27:A50F:B349 (Diskussion) 17:25, 29. Dez. 2019 (CET))Beantworten