Diskussion:Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre

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Auslagerung der Rechtslehre[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die für einen Experten sicher interessanten Ausführungen der Rechtslehre als eigene Seite ausgelagert. Da sie den Rahmen des Kapitels "Anmerkungen zur Rechtslehre" mit ihren Details zweifellos sprengen. In der Vergangenheit hat sich dieses Nebeneinander besser bewährt, als ein Durcheinander der Ansichten und Stile. Für allen neu hinzukommenden Text in Sachen "Kant" empfehle ich grundsätzlich zu allen Zitaten im Quelltext als Kommentar (< ! -- -- >) die Quellenangaben einzufügen. Wenn diese Art von Expertenwissen in Wikipedia noch Zukunft haben soll, muß sie für einen Experten möglichst genau und auf einfache Weise überprüfbar gemacht werden. -- Rrr 18:03, 14. Aug 2004 (CEST)

Bitte diesen Artikel auf DDR-URV überprüfen! (siehe Änderungen Kant (Artikel) -- Hans Bug Wikipolizei 00:14, 27. Dez 2005 (CET)

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Habe versucht, den Artikel übersichtlicher zu machen - ich hoffe nach allgemeinem Gusto...

kleine Ungenauigkeit[Quelltext bearbeiten]

In der Inhaltsübersicht steht:

"zum persönlichen Recht und zum Familienrecht (dem auf persönliche Art dinglichen Recht) folgen. "

Der Teil in Klammern müsste aber korrekter-Weise heißen: "Von dem auf dingliche Art persönlichen Recht"

Quelle: Weischedel-Ausgabe § 22

angepasst --Lutz Hartmann 10:45, 3. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Weltbürgerrecht[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt des Weltbürgerrechts ist m.E. unzureichend. Hier müsste zumindest ein Verweis auf das Stichwort Hospitalität bzw. zur Schrift "Zum ewigen Frieden" zufinden sein. Kant unterscheidet deutlich zwischen Besuchsrecht und Gastrecht.

T.R. (nicht signierter Beitrag von 188.109.11.127 (Diskussion) 15:45, 9. Jun. 2016 (CEST))[Beantworten]

Das war tatsächlich unzureichend. Danke für die Ermunterung. Ich hoffe die Erweiterung ist OK. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 12:21, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]