Diskussion:Mietkautionsversicherung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 93.235.42.59 in Abschnitt Kautionszahlung im Fall des Auszugs
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Kautionszahlung im Fall des Auszugs[Quelltext bearbeiten]

wenn ich es richtig verstanden habe, muss der Mieter doch, wenn er denn auszieht und der Vermieter die Kaution in Anspruch nimmt von der Versicherung, die entsprechende Summe an die Versicherung zahlen.... das sollte man vielleicht bei "Kritik" noch erwähnen. --92.192.33.175 19:29, 19. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Das ist mir zumindest genau so passiert, was mich auch etwas ueberrumpelt hatte. Das aehnelt ja eher dem Konzept Inkasso-Firma. Also ja, ich finde das sollte schon erwaehnt werden, da es doch eine "Eigenart" in diesem Fall ist, und eher unueblich fuer Versicherungen.
--93.235.42.59 08:35, 7. Feb. 2022 (CET)Beantworten


Überarbeitung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Folgende Punkte sollten aus meiner Sicht noch überarbeitet werden:

  • Der Abschnitt Definition ist teilweise redundant zur Einleitung und sollte in diese integriert werden. erledigtErledigt
  • Einzelnachweise fehlen komplett; besonders bei Kosten wichtig.
  • Rechtliche/gesetzliche Grundlagen einfügen.
  • Formatierung der Weblinks. Ja nun als Quellen.
  • Bei Kritik fehlt imho, dass die Versicherung nach Ende des Mietverhältnisses weiter bezahlt werden muss, bis der Vermieter die Freigabe erklärt. Das kann dauern. (Ich will das allerdings nur mit einem brauchbaren Einzelnachweis reinnehmen)
  • zusätzliche Kategorien erledigtErledigt

--Tavok 19:11, 20. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Habe den Artikel etwas umgeschrieben JARU Eingangskorb Feedback? 23:19, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Mietkaution[Quelltext bearbeiten]

Muss der Vermieter der Versicherung Belege vorlegen, wenn er Ansprüche aus der Kaution fordert und ausbezahlt haben will? Oder werden Beträge anstnslos ausbezahlt und der Vermieter muß sich nur dem Mieter gegenüber rechtfertigen? (nicht signierter Beitrag von 89.16.194.100 (Diskussion) 14:28, 8. Feb. 2012 (CET)) Beantworten


Was bei Zahlungsaussetzung[Quelltext bearbeiten]

Und was passiert, wenn der Mieter die Versicherung nicht mehr bezahlt? Hat dann der Vermieter keinen Schutz mehr? Wäre ja nicht die erste Versicherung, deren Beitrag nicht mehr gezahlt wird. (nicht signierter Beitrag von 80.129.227.169 (Diskussion) 17:33, 7. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Die Mietkautionsversicherung ist bitte wann entstanden? --Kulturkritik (Diskussion) 23:56, 15. Okt. 2020 (CEST)Beantworten