Diskussion:Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Thirunavukkarasye-Raveendran in Abschnitt Unklar formuliert
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Tippfehler?[Quelltext bearbeiten]

@Karsten11: „… den Mindestlohn zu unterscheiden“ --Peter Gröbner (Diskussion) 15:27, 23. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Danke schön. Tippfehler korrigiert.--Karsten11 (Diskussion) 17:01, 23. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Kritik an der Entgeltgrenze[Quelltext bearbeiten]

Der Grenzwert von 2985 € entspricht dem Mindestlohn, der zu zahlen ist, wenn ein Arbeiter montags bis freitags jeweils 16 Stunden oder von montags bis samstags jeweils 13,50 Stunden arbeitet.

Wer behauptet, dass solche (rechtswidrigen) Arbeitszeiten in den Branchen, auf die sich die Dokumentationspflicht beschränkt, nämlich im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, im Gebäudereinigungsgewerbe, bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen oder in der Fleischwirtschaft nicht vorkommen, ist entweder ahnungslos oder ein Heuchler.

Und wie so häufig im Leben, müssen die Rechtschaffenden Nachteile (hier Dokumentationspflichten) in Kauf nehmen, weil es andere gibt, die skrupellos sind. --Arpinium (Diskussion) 19:42, 23. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Unklar formuliert[Quelltext bearbeiten]

Einerseits steht im Artikel, dass a) bis 2958 Euro Monatslohn eine Aufzeichnungspflicht besteht. Andererseits steht im nächsten Absatz, dass b) in den nach § 2a genannten Branchen eine Aufzeichnungspflich besteht. Ich die Bedinung a) und b) nun mit ODER oder UND zu verknüpfen? Das steht nicht im Artikel. Und wei siht die Aufzeichnungpflicht aus bei den Monatslöhnen unter 2958 Euro? "innerhalb einer Woche aufzuzeichnen" bezieht sich ja laut Artikel nur auf die "§ 2a Branchen". Wer weiß es und kann es ergänzen? --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 22:57, 27. Feb. 2015 (CET)Beantworten