Diskussion:Mischgebiet
Fehlende Belege
[Quelltext bearbeiten]Ich bezweifle, dass ein ein "gleichberechtigtes" Nebeneinander gibt - also 50% Wohnen und 50% Gewerbe. Ist das auf die Fläche bezogen oder auf die Zahl der Wohnungen und Gewerbebetriebe? Spielt die Zahl der Personen (wohnen und arbeiten) eine Rolle? Das sind alles ungeklärte Fragen. --House1630 (Diskussion) 23:44, 5. Mär. 2015 (CET)
- wenn du nicht weißt, worum es hier geht, solltest du es tunlichst vermeiden inhalte zu löschen. Sie könnten wichtig sein. -- Radschläger sprich mit mir
PuB
23:50, 5. Mär. 2015 (CET)- Ich weiß worum es geht, ich habe mal in einer Baubehörde gearbeitet ! Ob Inhalte "wichtig sein könnten", ist unwichtig. Hier fehlen einfach Belege z.B. für "optisch dominieren" ! --House1630 (Diskussion) 13:14, 6. Mär. 2015 (CET)
- dann frage ich mich, was du dort getan hast. Du hättest es offensichtlich nie mit der Beurteilung eines mischgebietes zu tun, sonst würdest du a den Inhalt so lassen wie er ist, b dir deine Frage selber beantworten bzw. c die Quellen selbst hinzufügen.
- so wie es drinstand ist es richtig, also unterlasse es bitte die klärenden Punkte rauszulöschen um hier eine Begründung zu haben es nicht zu verstehen. -- Radschläger sprich mit mir
PuB
14:21, 6. Mär. 2015 (CET)- Nein - es ist objektiv falsch! Zum Beispiel wird in einigen deutschen Städten in Mischgebieten nur 20% Wohnen zugelassen! --House1630 (Diskussion) 14:24, 6. Mär. 2015 (CET)
- na dann frage ich mich wo du als was gearbeitet hast, bzw. wo es solche Festlegungen gibt. Sollte besser kein Anwalt erfahren, der B-Plan ist nicht rechtssicher.
- zur Frage allgemein. Nach Freigabe ergänze ich 2-3 Quellen, welche die bisherige Aussage klar belegen. -- Radschläger sprich mit mir
PuB
17:59, 8. Mär. 2015 (CET)
- Nein - es ist objektiv falsch! Zum Beispiel wird in einigen deutschen Städten in Mischgebieten nur 20% Wohnen zugelassen! --House1630 (Diskussion) 14:24, 6. Mär. 2015 (CET)
- Ich weiß worum es geht, ich habe mal in einer Baubehörde gearbeitet ! Ob Inhalte "wichtig sein könnten", ist unwichtig. Hier fehlen einfach Belege z.B. für "optisch dominieren" ! --House1630 (Diskussion) 13:14, 6. Mär. 2015 (CET)
Als sperrender Admin: @House1630:, @Radschläger:: Wir machen das hier wie bei jedem anderen EW. Bevor(!) einer von Euch beiden editiert, wird hier eine Formulierung verabredet. Da Radschläger eine andere Formulierung möchte als die, die recht willkürlich eingefroren wurde, macht er sinnvollerweise einen Vorschlag. @House: Ich gehe davon aus, dass Du auf diesen Vorschlag mit mehr als Totalablehnung eingehst... --He3nry Disk. 19:38, 8. Mär. 2015 (CET)
- wo genau ist dieses Vorgehen in unserem regeln schriftlich fixiert? -- Radschläger sprich mit mir
PuB
20:58, 8. Mär. 2015 (CET)
@Radschläger: droht mit Anwalt? Hoho, lass das nicht meinen Chef wissen! Mit dem ist nicht gut Kirschen essen. Also sei vorsichtig. --House1630 (Diskussion) 20:44, 8. Mär. 2015 (CET)
- keine Angst. Ich drohe nicht, ich mache mir nur Sorgen, dass du entweder deine Rolle hier überhöhst oder aber schlechte Beispiel gesehen hast. Wenn du so kompetent wärest wie du hier tust, hättest du doch deine eingangsfrage gar nicht stellen brauchen. -- Radschläger sprich mit mir
PuB
20:58, 8. Mär. 2015 (CET)- Es geht mir darum, dass es verständlich und nachvollziehbar ist. Und ohne Quellen ist es nicht nachvollziehbar. Also was sind deine Quellen? --House1630 (Diskussion) 12:01, 9. Mär. 2015 (CET)
- zum Beispiel diese hier. -- Radschläger sprich mit mir
PuB
11:12, 10. Mär. 2015 (CET)
- zum Beispiel diese hier. -- Radschläger sprich mit mir
- Es geht mir darum, dass es verständlich und nachvollziehbar ist. Und ohne Quellen ist es nicht nachvollziehbar. Also was sind deine Quellen? --House1630 (Diskussion) 12:01, 9. Mär. 2015 (CET)
Inhalt
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt völlig der Lärmaspekt - siehe DIN 18005, wie in Gewerbegebiet beschrieben. --Fmrauch (Diskussion) 12:05, 8. Mär. 2015 (CET)
- wenn der Artikel wieder frei ist, kannst du gerne entsprechende Inhalte ergänzen. -- Radschläger sprich mit mir
PuB
17:57, 8. Mär. 2015 (CET)
Das Mischgebiet in der gelebten Realität
[Quelltext bearbeiten]Hier wird nur die juristische Definition gegeben. Das ist ja auch o.k. so. Aber was ist mit den Mischgebieten, wenn sie mal gebaut sind und nicht ein Bauamtsleiter, sondern die Bevölkerung sich mit dem Gebilde auseinandersetzen muss. Wie wird das sprachlich bezeichnet? Jedenfalls nicht als "Mischgebiet", diesen Ausdruck benutzt kein Mensch und übrigens auch keine Behörde, so scheint mir. Mir begegnet bisher nur "Neubaugebiet", aber ist das nicht eher eine Verlegenheitslösung? Sollte sich eine gängige Bezeichnung finden, wäre ein Hinweis im Artikel angebracht, IMHO. --Peewit (Diskussion) 09:41, 24. Jul. 2017 (CEST)
es fehlen weiterhin Belege
[Quelltext bearbeiten]Alles, was da angeblich erlaubt ist, ist weiterhin unbelegt, zumal das sicher länderabhängig ist. Solche Gummibegriffe wie „sonstige Gewerbebetriebe“ sind auch überhaupt nicht hilfreich. Das bedeutet ja, dass eben doch alles geht...--Ulf 14:20, 8. Feb. 2020 (CET)