Diskussion:Missionar der Barmherzigkeit
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt Lossprechung von Mitschuldigen gegen das sechste Gebot
Lossprechung von Mitschuldigen gegen das sechste Gebot
[Quelltext bearbeiten]Das finde ich eine sehr merkwürdige Vollmacht. Es meint ja die Lossprechung einer Person, mit der der Lossprechende, also hier der „Missionar der Barmherzigkeit“, selbst (!) das 6. Gebot verletzt hat (absolutio complicis, eigentlich [außer in unmittelbarer Todesgefahr] mit der Exkommunikation des Lossprechenden sanktioniert). Darf das denn der Papst?? --Rabanus Flavus (Diskussion) 18:35, 30. Aug. 2021 (CEST)
- An dem Artikel ist noch mehr zu tun, mein Edit gestern war allenfalls "erste Hilfe". Du kannst dich gern einschalten! LG --Der wahre Jakob (Diskussion) 18:58, 30. Aug. 2021 (CEST)
- Ich hab davon keine Ahnung und auch geringes Interesse. Was aber auf jeden Fall zur Sache gehört, ist der Zusammenhang mit dem Heiligen Jahr der Barmherzigkeit. Grüße, --Rabanus Flavus (Diskussion) 19:10, 30. Aug. 2021 (CEST)