Diskussion:Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Übertrag aus QS Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist inhaltlich teilweise ungenau/unrichtig, falls diese Angaben des Bundesarchivs richtig sind. Etzmolch 15:57, 19. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

geht es auch ein wenig genauer? Detailfragen gehören im Übrigen zunächst auf die Diskussionsseite des Artikels. --Machahn 22:29, 19. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ein Fünftel Deutsche waren NSDAP-Mitglieder?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die unbelegte Angabe gelöscht. Diskussion hier. --Aalfons 21:06, 30. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Laut der gleichen Diskussion (aktueller Link:Portal_Diskussion:Nationalsozialismus/Archiv/2010#NSDAP-Mitglieder_1945) waren es 1945 10 Millionen vergebene Mitgliedsnummern ([1]) und 8,5 Mio. Mitglieder, anders als hier im Artikel behauptet. --Roentgenium111 19:56, 20. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Auch wenn das nur ein Aspekt am Rande ist, so halte ich hier die Gleichsetzung der KPD (und SPD) mit den Mitte-Rechtsspektrum für sehr problematisch. Ich zitiere mal aus dem Artikel zur KPD:

  • Die Nationalsozialisten zählten Kommunisten und Sozialisten zu ihren Hauptfeinden. Legitimiert wurde die systematische Verfolgung seitens der Regierung durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933, welche die KPD als staatfeindlich darstellte und Versammlungen und deren Publikationen verbot. Am 5. März 1933 fanden Reichstagswahlen statt, wobei die KPD trotz Verbot ihrer öffentlichen Arbeit 12,3 % der Stimmen erlangte. Sie hatte somit 81 Sitze im Reichstag inne. Am 8. März wurden diese allerdings, mit Berufung auf die Reichstagsbrandverordnung, annulliert. Bedingt durch die Wegnahme der rechtmäßigen Stimmrechte war die KPD nicht mehr beteiligt an der Abstimmung über Hitlers Ermächtigungsgesetz zum 23. März 1933, durch welches die erste pluralistische deutsche Demokratie auch formell beseitigt wurde. Nach dem Ausschluss der KPD stimmten nur die SPD-Abgeordneten gegen dieses Gesetz. Am 26. Mai 1933 wurde das Vermögen der KPD eingezogen[11], was das „rein äußerliche Ende der Partei dokumentiert“."

Im Satz "Die Machtergreifung der Nationalsozialisten zu Beginn des Jahres 1933, der Ablauf sowie der Ausgang der Reichstagswahl vom 5. März 1933 führten in allen anderen Parteien Deutschlands zu Massenaustritten." kommt diese massive Verfolgung der Mitglieder dieser beiden Parteien, das Arbeitsverbot bzw. die Behinderung und vor allem die defacto Auflösung/Zerschlagung/Verbot der KPD am 26. Mai, und der SPD am 22. Juni 1933 waren wohl eher der Grund für die Massenaustritte, wenn es diese dort überhaupt noch gab, und nicht die Parteiarbeit vor Ort erlosch. Die Mitte-Rechts Parteien stimmten am 23.März dem Ermächtigungsgesetzt zu. Also sowohl Bayernpartei, Zentrum , DNVP und was man sonst noch als Mitte-Rechts-Spektrum bezeichnete stimmte zu. Da der entsprechende Absatz unbelegt ist, schlage ich eine Trennung des Satzes nach den politischen Richtungen vor.Oliver S.Y. 18:35, 23. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

"Schemm-Aktion" & BDM- und HJ-Angehörige[Quelltext bearbeiten]

Literatur-Hinweise von Holgerjan zu Ausnahmen bei der "Schemm-Aktion" 1935 und zur Aufnahme von langjährigen BDM- und HJ-Angehörigen ab Oktober 1935. --Hozro (Diskussion) 08:32, 30. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]