Diskussion:Munt

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Fehlende Quellen[Quelltext bearbeiten]

Diverse Enzyklopädien und Wörterbücher sagen in etwas anderen Worten - aber wir wollen ja nicht abschreiben - auch nichts anderes aus. Meistens ebenfalls ohne Quellenangabe. Ausnahme "Der Grosse Brockhaus", sechzehnte, völlig neubearbeitete Auflage in zwölf Bänden, 1955, Band 8, S. 200. Dort als Literatur: G. Waitz: Über die Bedeutung des Mundium im deutschen Recht, in: Ges. Abhandlungen, Bd. 1, hg. v. K. Zeumer (1896); und E. Molitor: Zur Entwicklung der Munt, in Zeitschrift der Savignystiftung für Rechtsgesch., Germ Abt., Bd. 64 (1944). Meine aktuellste Quelle: DIE ZEIT, das Lexikon in 20 Bänden, sowohl im Hauptteil, als auch im Wörterbuchteil. --Wuselig 12:47, 4. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Vollkommene Verfügungsgewalt[Quelltext bearbeiten]

"Die Munt gab einem Verwandten oder Ehemann das vollkommene Verfügungsrecht über ein Mädchen oder eine Frau." Erschließt sich mir aus dem sonst Gesagten nicht. "Vollkommenes Verfügungsrecht" wäre unbegrenzt, also unabhängig von kirchlicher Ordnung, weltlicher Rechtsprechung etc. und das wird wohl nicht zutreffend sein. Ich assoziiere außerdem eher etwas wie trafficking, Zwangsprostitution und "Ehrenmord", die Formulierung ist wirklich ungünstig. Ich würde, wennn es hier keinen Widerspruch gibt, diesen Satz in einiger Zeit _löschen_. Gruß, Altmark 19:57, 19. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

"Die Munt gab einem Verwandten oder Ehemann das vollkommene Verfügungsrecht über ein Mädchen oder eine Frau."

wurde heute gelöscht. --Altmark 18:29, 29. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Zufälligkeit[Quelltext bearbeiten]

Hi Tusculum, verstehe Deinen Einwand bzgl. der genauen Seitenangaben, den zur "Zufälligkeit" der Literatur nicht. Könntest Du den bitte etwas genauer erläutern? VG --Trebronson (Diskussion) 19:05, 12. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Im Zusammenhang mit der Munt, der damit verbundenen überaus problematischen Begriffsgeschichte und ihrer Bedeutung ausgerechnet zwei für das Thema entlegene Literaturbelege wie Ursula Floßmann: Österreichisches Privatrechtsgeschichte. Wien 2008 (ohne Seiten) und Michael Mitterauer: Mittelalter. In: Andreas Gestrich, Jens-Uwe Krause, Michael Mitterauer (Hrsg.): Geschichte der Familie. S. 160–363. (ohne konkrete Seiten, Ort, Verlag, Erscheinungsjahr) anzuführen, bringt diesen stiefmütterlich behandelten Artikel sicher nicht weiter. Das sind entweder unter konkreter Zielrichtung oder aus Zufall oder wohl eher aus einer Mischung beider Aspekte angeführte "zufällige" Belege, die nur einen, für gewisse Forschungsrichtungen vielleicht relevanten, insgesamt aber eben nur einen Aspekt des Themas fokussieren. Entscheidende Literatur aber wären vielleicht: Werner Ogris: Munt, Muntgewalt. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band 3, Berlin 1984, S. 750–761, Gerhard Köbler: Munt. In: Lexikon des Mittelalters. Band 6. München: Deutscher. Taschenbuch Verlag 2002. 918f., und Stefan Chr. Saar: Vormundschaft. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. 2. Auflage. Band 32, Berlin 2006, S. 615–620. Insgesamt trug die Änderung einen Tenor in den Artikel, der ganz eindeutig einem POV geschuldet ist und kein eigentliches Interesse am Thema erkennen lässt. Aus dem treffenden Begriff Personenrecht, auch wenn er denkwürdigerweise rot verlinkt ist, nebenbei Gewohnheitsrecht zu machen, ist überdies sicherlich keine adäquate Herangehensweise. Beste Grüß, --Tusculum (Diskussion) 20:04, 12. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ok, wie wär's , den Artikel zusammen ein bisschen weiter zu bringen? Fände es wichtig und wäre wirklich bereit was reinzustecken. Bin kein Heavy User: Was ist "POV"? ;-O VG --Trebronson (Diskussion) 20:49, 12. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
...POV = Point of View... gefragt ist aber der NPOV... Neutral Point of View. Dort heißt es unter anderem Persönliche Interessen dürfen nie den Inhalt von Artikeln bestimmen. Grüße, --Tusculum (Diskussion) 21:04, 12. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ois klar. Vorschlag: Mache schrittweise und Du ergänzt etc.? Bin jetzt erstmal im Ostereiering, dann aber wieder dran. OK? Happy Osterhase --Trebronson (Diskussion) 21:47, 12. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Einleitung: „Munt bzw. Muntgewalt (von lat. mundium)“

Etymologie: „Das Wort Munt leitet sich ab von Urgermanisch *munđō̃ f. ‚Hand, Schutz‘, vgl… unter anderem im lateinischen mundium“.

Wat also jilt jetz'? --Dä Chronist (Diskussion) 19:31, 21. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich habe das im Artikel angepasst. Grüße  hugarheimur 03:03, 22. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Seitenangabe bei Mark-Alexander Grimme[Quelltext bearbeiten]

Hallo Trebronson, Du hattest Grimmes Werk hinzugefügt, was ich heute etwas ergänzt habe. Leider fehlt die Seitenangabe. Kannst Du sie bitte noch in Fußnote 3 ergänzen? Danke, --Wi-luc-ky (Diskussion) 00:09, 18. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Voilà! --Trebronson (Diskussion) 18:41, 18. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Merci, Trebronson. Erledigt. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 21:14, 18. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Edmund = der edle Beschützer?[Quelltext bearbeiten]

Siehe auch enWikipedia. Fragt -- Joe 05:04, 12. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]