Diskussion:Musikrecht

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Gnom in Abschnitt Besonderheit bei den Schranken
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Besonderheit bei den Schranken[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt noch die Besonderheit, dass ein Arrangement als Bearbeitung ohne Zustimmung des Autors zulässig ist. Grüße --h-stt !? 16:39, 26. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo h-stt, inwiefern ist das so? Meinst du § 39 UrhG? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:42, 29. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Nein, §3, zweiter Satz. Wobei das im Einzelfall auch mal anders aussehen kann. Und in der Praxis sind die Richtlinien der GEMA hierzu eh bedeutender als das Gesetz. Grüße --h-stt !? 17:47, 30. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Oh okay... da bin ich mir aber nicht sicher, ob das auch international gilt, im Kommentar habe ich dazu gerade nichts gefunden... --Gnom (Diskussion) 10:03, 1. Mai 2017 (CEST)Beantworten