Diskussion:Musterung (Seemannsgesetz)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gnom in Abschnitt Neufassung des Artikels
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Kategoriezuordnung (exemplarisch für andere Artikel)[Quelltext bearbeiten]

Die Unsitte das hier Kategorieeinträge ohne Diskussion per HotCatTool "hin- und hergeschubst" werden,(siehe Verionshistorie) betrachte ich als grenzwertigen Vandalismus. Ich begründe die Kat-Einträge im Einzelnen und bitte um Diskussion in nachfolgend dazu eingerichteten Abschnitten sofern diesbezüglich Zweifel bestehen.

Kategoriezuordnung Berufsschifffahrt[Quelltext bearbeiten]

Die Zuordnung erscheint korrekt, weil der Artikel Inhalte zum Thema hat, die die Berufsschifffahrt betreffen, wobei hier verschiedene professionelle oder staatlich organisierte Bereiche wie, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Marine, Polizei, Grenzschutz, Feuerwehr etc. in Frage kommen.

Kategoriezuordnung Arbeitsrecht[Quelltext bearbeiten]

Die Zuordnung erscheint korrekt, weil der Artikel betreffend des „Dienstverhältnisses bei Seeleuten“ Inhalte zum Thema hat, die Handlungen und Ausfertigung von Papieren zwischen Arbeitgeber (Schiffsführer) und Arbeitnehmer (Stellung je nach Anmusterung, siehe Musterrolle gemäß See-Berufsgenossenschaft) betreffen.

Kategoriezuordnung Seerecht (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Die Zuordnung erscheint fraglich, weil der Artikel Inhalte zum Thema hat, die andere Rechtsgebiete betreffen, weil Abmusterung auf See nicht vorkommt. Desweiteren trifft die nationale Einschränkung der Abmusterung auf Deutschland die Sache nicht, weil nicht nur beim vorwiegend international ausgeübten Seeverkehr sondern auch innerhalb der Binnenschifffahrt die Abmusterung eine international vorkommende Handlung ist. Bei "Mann über Bord" kann man nicht von Abmusterung ausgehen; entweder es liegt ein Unfall vor oder es wurde ggf. bei der Marine desertiert was dann eine Sache des Wehrrechts wäre.

Kategoriezuordnung Seerecht[Quelltext bearbeiten]

Die Zuordnung erscheint korrekt, weil der Artikel Inhalte zum Thema hat, die Seerecht auf internationaler und historischer Ebene betreffen (auch wenn eine generelle Skepsis zur Seerechtszuordnung s.o. vorhanden ist). Abmusterung bezeichnet eine eine millionenfach vorkommende Handlung, deren Begriff aus gutem Grund auch in deutsche Gesetzestexte eingeflossen ist. Das international anerkannte und durch EU-Recht belegte[1] Begriffspendant in der englischen Sprache ist Leaving service (englische Sprache)

Kategoriezuordnung Seevölkerrecht[Quelltext bearbeiten]

Die Zuordnung erscheint fraglich, weil der Artikel Inhalte zum Thema hat, die nicht direkt das Völkerrecht betreffen. Allerdings kann zwischen Staaten bei Vereinbarungen zur Abmusterung das Seevölkerrecht zum Zuge kommen. Dies gilt insbesondere für Regelwerke die denen es Europarechts gleichen, allerdings über dessen Geltungsbereich hinaus geschlossen werden.

Kategoriezuordnung Europarecht[Quelltext bearbeiten]

Die Zuordnung erscheint korrekt, weil der Artikel Inhalte zum Thema hat, die Europarecht (belegt durch Einzelnachweis zu Verordnung (EG) Nr. 415/2003 des Rates vom 27. Februar 2003) betreffen.

Kategoriezuordnung Reiserecht[Quelltext bearbeiten]

Die Zuordnung erscheint korrekt, weil der Artikel Inhalte zum Thema hat, die im Rahmen des vorbenannten Europarechts ausdrücklich dem Reiserecht/Visum (siehe: Verordnung (EG) Nr. 415/2003 des Rates vom 27. Februar 2003) zugeordnet sind, betreffen. Visumerteilung ist nachweislich Kernbestandteil des Reiserechtes.

  • Abmusterung als Artikel ist zwar kein besonders im Fokus stehendes Lemma, dennoch bitte ich um sinnvolle und nachvollziehbare Standpunkte zu o.g. Begründungen, weil es innerhalb dieser allgemeinen und nicht per se auf rechtswissenschaftliche Normen ausgerichteten Enzyklopädie nicht sein kann, dass "rechtlich vorbelastete Begriffe" nicht das wiedergeben, was der deutschsprachige Leser darunter zu finden erwartet. Besten Gruß Tom 20:20, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Der Artikel heißt Abmusterung (Seemannsgesetz), entsprechend dreht es sich nur aus rechtlicher Sicht um die entsprechenden Normen des Seemannsgesetzes. Da der Begriff auch allgemein genutzt zu werden scheint, wäre wohl eine allgemeinere Artikelfassung erforderlich. Auf jeden Fall hat hier Europa erst mal nichts weiter zu tun, der Satz im Artikel ist lediglich als "Siehe auch"/Verweis zu verstehen.--D.W. 20:45, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Gruß Tom, deine ausführlichen Erläuterungen sind beeindruckend, jedoch zeigen sie, dass es UHT und mir weiterhin misslingt, zu erklären, dass hier ein deutsches Rechtsinstitut erläutert wird und keine Rechtsvergleichung betrieben wird. Deswegen ist die Kategorie Seerecht (Deutschland) richtig und die Kategorie Seerecht falsch. Außerdem behandelt der Artikel nicht die zugrunde liegende Richtlinie oder Verordnung, sondern das deutsche Gesetz. Darum ist die Kategorie Europarecht falsch. Über die Kategorie Individualarbeitsrecht (Deutschland) können wir reden, nicht aber über die Kategorie Arbeitsrecht. Seevölkerrecht ist in der Tat falsch, weil es in diesem Artikel an keiner Stelle um Völkerrecht geht. Zu Reiserecht und Binnenschifffahrt habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Gruß von einem, der über das Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes vom 23.3.2002 schon einmal eine Seminararbeit geschrieben hat ;-) Gruß, --Gnom 11:33, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ich gehe davon aus Autoren der Wikipedia Wikipedia:Über Wikipedia gelesen und verstanden haben. Von einer Universalenzyklopädie darf der Leser erwarten, dass er umfänglich zum Thema informiert wird. Die speziellen Feinheiten eines „deutschen Rechtsinstituts Abmusterung“ zu differenzieren kann Aufgabe einer Fachenzyklopädie sein. Wenn dies zusätzlich zu einem Basisartikel geleistet wird, kann es der Verbesserung der Wikipedia dienen. Die erste Artikelversion geht 1:1 auf diesen Text aus Buch 1 der 4. Auflage des Meyers Konversationslexikon (1885–90) zurück. Hinweise zum deutschen Seerecht und EU-Recht wurden später ergänzt. Die o.g. Begründungen zur Kategoriesierung beziehen sich auf einen Basisartikel, der besser Abmusterung (Schifffahrt) heißen könnte. Auch eine BKL zur Abgrenzung von Abmusterung (Druckwesen, Abmusterung (Verfahrenstechnik) und Abmusterung (Schifffahrt) ist auf der Ebene einer Universalenzyklopädie sinnvoll. Den Inhalt den Artikels ohne o.g. Zusammenhänge nur aus der Sicht des Rechtsinstituts zu betrachten, verletzt den neutralen Standpunkt der Wikipedia. Falls keine besseren Lösungenvorschläge kommen, werde ich mit obenstehender Begründung den Artikel gelegentlich nach Abmusterung (Schifffahrt) verschieben. Die Kategoriezuordnungen können gern dann nochmals betrachtet werden. Gruß Tom 10:53, 2. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Rechtliche Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Durch das Seearbeitsgesetz wurde das Seemannsgesetz aufgehoben. Musterung, Musterrolle etc. tauchen dort nicht und auch in keiner anderen geltenden Vorschrift auf. Neu scheint der Begriff "Seediensttauglichkeit" inklusive des entsprechenden Verzeichnisses zu sein. Allerdings stellt die Seediensttauglichkeit augenscheinlich nur auf gesundheitliche Aspekte ab, ist also nicht nur ein neuer Begriff für Musterung, die nach meinem Verständnis nur teilweise gesundheitliche Fragen betraf. Entsprechende Ersetzungen habe ich daher im Artikel unterlassen. Hier sollte ein Experte ran. --SeeArbG (Diskussion) 16:30, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Gut, vielen Dank für deine Hinweise. Ich guck mir das man mal von der juristischen Seite an, ob die Musterung tatsächlich ganz aus dem deutschen Recht verschwunden ist. Kann aber etwas dauern. --Opihuck 19:56, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Moin SeeArbG und willkommen bei der Wikipedia! Ein guter Freund von mir ist einer der Autoren dieses Werks. Sollte ich ihn vielleicht mal ansprechen, damit er dich unterstützt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:39, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Neufassung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel nun doch schon früher als geplant überarbeitet, da ich gerade dabei bin, den Artikel Visakodex zu erstellen, mit dem sich dieser Artikel teilweise überschneidet. Herausgekommen ist eine Neufassung, vor allem zum europäischen Visum-Recht. Ich denke, nach einem Blick in die Motive des Bundesgesetzgebers und in drei europäische Rechtsquellen dürften wir hier jetzt wieder à jour sein, sodass ich den Überarbeiten-Baustein herausgenommen habe. --Opihuck 23:53, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ach ja, fast hätte ich es vergessen: Die Rotlinks beim Visakodex verschwinden demnächst. --Opihuck 10:18, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:33, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten