Diskussion:Nachtflugverbot

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 213.95.33.60 in Abschnitt Karte
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Nachtflugverbot“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Fehler und Ungenauigkeit behoben[Quelltext bearbeiten]

Bei Nachtflügen direkt auf gesundheitliche Folgewirkungen zu schließen ist falsch. Diese sind von Häufigkeit und Höhe der Schallereignisse abhängig. Desweiteren habe ich Köln/Bonn als Flughafen ohne Nachtflubeschränkung heraus genommen, da hier durchaus Einschränkungen vorhanden sind. Lediglich Hahn und Leipzig haben in Deutschland keine Beschränkungen. --Research 17:19, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Welche Einschränkungen sind das genau in Köln/Bonn? --Trainspotter 09:17, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Die Einschränkungen in Köln/Bonn: es sind ausschließlich Flugzeuge nach Kapitel 3 Bonusliste erlaubt; Starts und Landungen sind untersagt auf 14R/32L, Starts auf 24, Landungen auf 06.--Research 10:15, 12. Feb. 2007 (CET)bonjour wie gehts? ich muss in sozial kunde eine erörterung über das thema schreiben..finde im internet jedoch wenig anregung..:-(kann jemand helfen????bitte es ist wichtig..;-)Beantworten
Leipzig hat ab Sommerflugplan 2008 ebenfalls eine Nachtflugbeschränkung für Passagierflugzeuge (23:30 bis 0:00 und 5:00 bis 5:30 nur Verspätungen/Verfrühungen erlaubt, 0:00 bis 5:00 absolutes Nachtflugverbot). Dies sollte mit hinein. "Lediglich" Frachtflieger (derzeit der größte Teil der nächtlichen Flüge und bald allgemein der größte Teil der Flüge) sind rund um die Uhr erlaubt. --Goldkanal 22:37, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Kapitel 3[Quelltext bearbeiten]

Wenn man Fachtermini wie „Kapitel 3 Bonusliste“ verwendet, sollte man deren Herkunft und Inhalt genauer erläutern... --Trainspotter 09:17, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Siehe Seite 9 dieser Quelle: [1] 84.173.229.233 19:27, 30. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn Du das noch in den Artikel eingebaut hättest wäre ich restlos begeistert... --Trainspotter 16:07, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hab das nach 10 Jahren mal eingebaut. :) --Derbrauni (Diskussion) 11:18, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Schaubild[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben im Schublid können nicht stimmen. Eine Stunde Nachtflugverbot gibt es nirgends. (nicht signierter Beitrag von 91.52.166.96 (Diskussion) 02:30, 14. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Berlin[Quelltext bearbeiten]

Auf dem neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg gibt es nur noch von 24.00 h - 04.59 h ein Nachtflugverbot. Begründet wird dies damit, daß der Standtort Berlin innerhalb von Deutschland, und darüber hinaus auch auf der ganzen Welt, gegenüber seinen Mitbewerbern gestärkt werden soll. Über das entsprechende Gerichtsurteil wurde vor einigen Stunden in allen großen Online-Ausgaben der großen deutschen Tageszeitungen berichtet. (nicht signierter Beitrag von 91.52.166.96 (Diskussion) 02:30, 14. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Ein generelles Nachtflugverbot in Deutschland gibt es nicht. Aus verschiedenen Gesetzen (wie bereits aufgeführt) ist das Recht der Anwohner auf Nachtruhe jedoch abzuleiten und wird von höchsten deutschen Gerichten zunehmend im Interesse der Anwohner entschieden. In Leitsatz 11 zu seinem Urteil vom 13.11.2011 (BVerwG 4 A 4001.10) führt das Bundesverwaltungsgericht aus: "§29b Abs.1 Satz 2 LuftVG gilt für die gesamte Nacht, also auch für die Nachtrandstunden. Auch die erste Nachtrandstunde von 22:00 bis 23:00 Uhr ist schutzwürdig; sie darf nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden. (Rn. 173)". Im Umkehrschluß gilt dieser Grundsatz auch für die Zeit von 05:00 bis 06:00 Uhr. Die Auseinandersetzung um das "Nachtflugverbot" am neuen BBI in Berlin zwischen Anwohner und Flughafenbetreiber, sowie der Luftfahrtindustrie ist in vollem Gange. Zur Zeit läuft Stufe 2. eines Volksbegehrens für ein generelles Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr am BBI.--87.169.127.198 10:35, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Gegesätzliche Positionen dürfen widergegeben werden[Quelltext bearbeiten]

Wenn im Artikel zitiert wird, dass Nachtflüge aus Sicht der Wirtschaft unverzichtbar sind, dann muss es auch erlaubt sein, gegenteilige Ansichten darzustellen. --Forscher56 (Diskussion) 12:08, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Weiterführende Aussagen zu gesundheitlichen Risiken gehören zum Artikel Nachtfluglärm. Sonst wird das Thema unübersichtlich. --Joe 17:15, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Situation in Deutschland - Frankfurter Flughafen[Quelltext bearbeiten]

"Am Flughafen Frankfurt am Main war das Nachtflugverbot eine Bedingung für die neue Landebahn Nordwest." Das stimmt nicht! Im Planfeststellungsbeschluss waren Nachtflüge durchaus erlaubt. Erst seit dem Urteil des BVerwG gibt es sie nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 141.90.2.58 (Diskussion) 15:55, 25. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Karte[Quelltext bearbeiten]

Ich denke es wäre ganz sinnvoll, die Situation mittels einer Karte zu veranschaulichen - also Flughäfen mit Nachtflugbeschränkungen und solche ohne. Zur Not mit einem PAX-Cutoff, damit nicht jeder Sonderlandeplatz oder Kleinstflughafen hier aufgenommen werden muss... --213.95.33.60 21:58, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Sonderlandeplätze haben in der Regel keinen Nachtflug. Es gibt nur wenige Gelände in der Kategorie Flugplätze, die überhaupt nach erreichen der bürgerlichen Abenddämmerung anfliegbar sind, die meisten davon Verkehrslandeplätze mit Betriebspflicht, von daher könnten wir uns auch einfach nur auf die Verkehrsflughäfen beziehen und dann haben wir eine klare (rechtliche) Abgrenzung. Die Daten zu den Nachtflugbeschränkungen finden sich in der AIP IFR. --Godihrdt (Diskussion) 06:26, 28. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
könnte man dann eine entsprechende Karte erstellen? --213.95.33.60 09:45, 11. Jul. 2023 (CEST)Beantworten