Diskussion:Natürliches Aroma

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Klaus Frisch in Abschnitt Schweiz
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Erdbeeraroma aus Sägespänen[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte es erwähnt werden, da man selbst heute immer wieder hört, Erdbeerarome würde aus Sägespänen gewonnen (eben z.B. im TV ein "Experte"). Tatsache ist, dass es nicht stimmt. Erdbeeraroma ist ein Mix verschiedener Aromen. Sägespäne werden da nirgends benutzt - auch wenn dies ein großes deutsches Magazin mal behauptete. Siehe auch: "Stimmt's?"-Artikel auf Zeit.de. --StYxXx 20:06, 11. Apr 2006 (CEST)

Die Geschichte mit den Sägespänen ist natürlich Quark (sic!). Allerdings wird ein Hauptbestandteil des natürlichen Erdbeeraromas aus Zedernholz gewonnen. Und da Holz etwas natürliches ist, handelt es sich dann auch tatsächlich um ein natürliches Aroma. Synthman 25. Jul 2006, 9:21 (CEST)
Also doch Sägespäne? Oder in welcher Form wird das Zedernholz verwendet? --Klaus Frisch 03:37, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Habe die Definition etwas verfeiert, so wie sie auch rechtlich in der Aromenverordnung steht. Außerdem habe ich "chemische Verfahren" gelöscht, weil diese bei natürlichem Aroma nicht zulässig sind. Lediglich eine Extraktion mit Lösungsmitteln ist zugelassen, das wird aber in der Aromenverordnung komischerweise zu den physikalischen gezählt... -- Gungni 03:07, 13. Jun 2006 (CEST)

Wieso komischerweise? Extraktion ist ein physikalischer Vorgang. --Klaus Frisch 03:37, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

"Nach der 2008 verabschiedeten neuen EU-Aromenverordnung fallen ab dem 20. Januar 2011 die Kennzeichnungen „naturidentisch“ und „künstlich“ weg." Was hat dieser Wegfall denn zur Folge? Müssen "naturidentische" und "künstliche" Aromen nicht mehr angegeben werden, sind aber trotzdem noch vorhanden? Oder dürfen diese Aromen nicht mehr zugefügt werden? Dies wird aus dem Satz nicht ersichtlich. (nicht signierter Beitrag von 91.47.178.3 (Diskussion) 20:20, 1. Dez. 2011 (CET)) Beantworten


Bitte noch einen Verweis/Rückverweis zur Seite Aroma anfügen. --79.223.169.43 14:50, 25. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Unterschied EU-Recht/Verkehrsbezeichnungen außerhalb der EU[Quelltext bearbeiten]

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass es Unterschiede zwischen der nach EU-Recht vorgeschriebenen Deklaration und Verkehrsbezeichnungen außerhalb der EU gibt. So wird zum Beispiel in der aktuellen Diskussion um die korrekte Deklaration von Piperonal in Schokolade selbst von der Stiftung Warentest zugestanden, dass dieses international als "natural flavour" gehandelt wird.[1] Die St.W. kommt zu ihrem mangelhaft-Urteil nur durch die Behauptung, der Stoff sei wirtschaftlich nur chemisch herstellbar. Direkt bewiesen hat sie das Herstellverfahren nicht, nur das Vorhandensein festgestellt, das gesundheitlich unbedenklich sei. --Futter (Diskussion) 13:34, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Nach der Schweizer Aromenverordnung von 2016 ist ein Aromastoff ein chemisch definierter Stoff,[2] also kein Gemisch, wie es bei den Aromen in der EU-Verordnung möglich und üblich ist. Somit ist „natürlicher Aromastoff“ kein Synonym mit „natürliches Aroma“. --Klaus Frisch (Diskussion) 07:02, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Offenbar hat die Schweiz 2016 die Regelung in der EU wörtlich übernommen. Wie war das vorher geregelt? --Klaus Frisch (Diskussion) 07:33, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten