Diskussion:Naturschutzgebiet Heiliges Meer – Heupen

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Watzmann in Abschnitt Naturschutzgebiet Heiliges Meer - Heupen (ST-014)
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Ortsangabe[Quelltext bearbeiten]

Bei der Ortsangabe steht Hörstel mit drin ob das wohl nicht falsch ist?--84.136.103.73 12:46, 26. Feb. 2007 (CET) PS:Das müßte eher Ibbenbüren heißen denn die Grenze zu Ibbenbüren (direkt hinterm Heideweiher) ist näher als die von Hörstel (ca.3-4 km). Aber beide Gemeinden besitzen keine Flache von Naturschutzgebiet!Beantworten

Seen[Quelltext bearbeiten]

Wäre es zweckgebunden zum Großen Heiligen Meer, Erdfallsee und Heideweiher jeweils einen Artikel zu schreiben (falls genügend Informationen vorhanden sind) oder diese einfach unter dem Naturschutzgebietsartikel einzuordnen? Sammele nämlich gerade Informationen zu den Gewässern.--Ramsch 12:10, 10. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Also IMHO würde das durchaus Sinn machen, wenn es sich dabei um eigenständige Gewässer handelt und entsprechende Informationen vorhanden sind. Immerhin behandelt dieser Artikel ja thematisch zum überwiegenden Teil das Naturschutzgebiet. Informationen zu den einzelnen Gewässern finden sich hier ja nicht so viele. --STBR!? 13:09, 10. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ja der Heideweiher ist ja wie die andern Seen nicht durch Erdfall entstanden. Zum Erdfallsee habe ich noch Bilder aus dem Jahr 1913 kurz nach der Entstehung. Leider kenne ich den Autoren nicht, sie sind aber im Besitz des Westfälichen Landesmuseums für Naturkunde in Münster. Wenn ich genügend Material gesammelt habe schreibe ich dann Artikel.

Grüße --Ramsch 12:10, 13. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Naturschutzgebiet Heiliges Meer - Heupen (ST-014)[Quelltext bearbeiten]

Das Naturschutzgebiet mit der Bezeichnung Heiliges Meer - Heupen (ST-014) ist nach den Infos beim LANUV 259,90 ha groß und besteht aus insgesamt neun Flächen. Das passt so gar nicht zu der im Artikel angegebenen Fläche von 110 ha. Und ob „Die heute gültige Verordnung vom 18. Mai 1974“ noch Gültigkeit besitzt, wage ich zu bezweifeln, denn nach dieser Quelle (erreichbar über die Kartenfunktion von ST-014) wurden die NSG Heiliges Feld (ST-014) und Heiliges Meer (ST-023) zunächst zum NSG Erweiterung Heiliges Feld / Heiliges Meer (ST-014) zusammengefasst, und 2008 wurden dann die NSG Erweiterung Heiliges Meer und Heiliges Feld (ST-014), NSG Heiliges Meer (ST-065) und Heupen (ST-082) vereinigt zum NSG Heiliges Meer-Heupen (ST-014). ST-065 und ST-082 gibt es heute nicht mehr, ST-023 wurde anscheinend für das NSG Doerenter Klippen neu belegt. Da muss m.E. das Lemma mal entsprechend überarbeitet werden. In der Liste der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen#Kreis Steinfurt werden übrigens 92,3229 bei einer Flächenzahl von 1 angegeben, das scheint also auch veraltet zu sein.

Mein Vorschlag wäre daher, das Lemma von Heiliges Meer nach Naturschutzgebiet Heiliges Meer – Heupen zu verschieben. Dann kann es sinnvoll sozusagen als übergeordnete Klammer für die Stillgewässer

dienen. Wie seht ihr das? Gruß
Watzmann Disk. 20:02, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Habe Liste der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen#Kreis Steinfurt schon mal umgemodelt.
Watzmann Disk. 20:55, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Aus meiner Sicht ist dein Vorschlag sinnvoll, also verschieben--Ramsch (Diskussion) 13:43, 7. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Done.
Watzmann Disk. 00:44, 9. Nov. 2013 (CET)Beantworten