Diskussion:Naturschutzgroßprojekt

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Kategorie:Schutzkategorie[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach stellen Naturschutzgroßprojekte (NGP) keine Schutzgebietskategorie, wie zum Beispiel Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Nationalparks, dar. Für diese gibt es eine Rechtsverordnung, einen entsprechenden Abschnitt im BNatSchG oder einem NatSchG der Länder oder, wie im Falle von Nationalparks, ein eigenes Gesetz. Naturschutzgroßprojekte besitzen "nur" eine Förderkulisse. Innerhalb dieser können einvernehmlich mit dem Eigentümer Maßnahmen umgesetzt werden. Ein Eingriff in die Eigentumsrechte ist auf Grundlage eines NGPs nicht möglich. Die unter Schutzstellung der Fördergebiete, zum Beispiel mittels einer NSG-Verordnung, ist zwar ausdrücklich gewünscht, aber nicht zwingend notwendig. Diese Verfahren werden meines Wissens nach auch nicht im Rahmen der NGP-Förderung gefördert. Die Einordnung der NGPs in die Kategorie:Schutzkategorie (Umwelt- und Naturschutz) sollte also geändert werden!

--imprimatur (Diskussion) 22:31, 29. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Das kann ich fachlich bestätigen. Die Naturschutz-Bürokratie in Deutschland kennt diese Kategorie nicht, vielmehr handelt es sich um die Zielvorstellung eines Bundesprogrammes. Wichtig wäre noch herauszuarbeiten, dass die Definition ausschließlich für Deutschland gilt. --Objektträger (Diskussion) 09:54, 22. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Neue Förderrichtlinie für NGPs[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal die neue Förderrichtlinie eingefügt. Meiner Meinung nach kann die alte Verlinkung noch raus. --imprimatur (Diskussion) 19:53, 27. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]