Diskussion:Nebelscheinwerfer

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Nebelscheinwerfer dürfen nur zusammen mit dem Standlicht betrieben werden, wenn das Abblendlicht defekt ist!

ich erlaube mir jetzt mal den kompletten §17 StVO zu zitieren:

"§17 StVO

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden."

Dort steht nichts von defekt oder so was. --Willicher 17:52, 2. Okt 2005 (CEST)

Zu Paragraph 5: Man muss also eine Schubkarre mit einem Scheinwerfer ausstatten, und den auch bei Tag anschalten? 79.236.114.22 22:48, 8. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Nebelscheinwerfer - Verwendung mit ....[Quelltext bearbeiten]

Nebelscheinwerfer dürfen unter folgenden Bedingungen verwendet werden:

- Bei Nebel, starkem Regen und/oder Schneefall

- in Verbindung mit dem Abblendlicht

- in Verbindung mit den Begrenzungsleuchten (im Volksmund meistens als Standlicht bezeichnet), wenn die Nebelscheinwerfer paarweise vorhanden sind und von der jeweiligen Fahrzeugaussenkontur nicht mehr als 400 mm nach innen verbaut / montiert sind. Dies ist eine nationale Regelung, nur in Deutschland gültig. Im europäischen Verkehrsraum gilt die ECE, in der Nebelscheinwerfer nur in Verbindung mit Abblendlicht gefahren werden dürfen.

NICHT gefahren werden dürfen Nebelscheinwerfer in Verbindung mit dem Fernlicht, Ausnahme hier ist das kurzzeitige Aufblenden der Fernscheinwerfer z.B. zum Zwecke eines Warnsignals oder in den Klarräumen zwischen Nebelbänken. Die elektrische Schaltung wiederum darf so angelegt sein, dass Fernlicht und Nebellicht gleichzeitig SCHALTBAR sind, dürfen aber eben NICHT SO GEFAHREN werden - dies liegt also in der Verantwortung des Fahrers. Beispiel für solch ein Kfz ist z.B. die damalige alte Mercedes-Baureihe W123.

Wolfgang P.-B. 06.01.2006

Nebelscheinwerfer nur mit Abblendlicht?[Quelltext bearbeiten]

Hier ein Auszug aus StVZO $52 (1)

"...Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können..."

Das führt natürlich wiederum den Sinn der NSW ad absurdum, denn solange mein Abblendlicht an ist, und vom Nebel zurückgestrahlt wird, habe ich von den Nebelscheinwerfern keinen Vorteil. Die verbesserte Nahfeldausleuchtung nutzt nur bei Geschwindigkeiten unter 40 km/h (im Besten Fall, eigentlich noch weniger). stmnt 16:13, 15. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja, und? Was willst du uns damit sagen? --RokerHRO 16:26, 16. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Das ist ja auch nur bei fast in der Mitte angebrachten NSW so..... --Haberlon ?! 20:33, 16. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

In Deutschland ist eine grüne Kontrollleuchte im Amaturenbrett vorgeschrieben. (nicht signierter Beitrag von 77.178.195.122 (Diskussion | Beiträge) 19:53, 10. Nov. 2009 (CET)) [Beantworten]

Ich vermisse hier eine ungefähre Angabe der Reichweite von Nebelscheinwerfern. Diese Frage taucht immer wieder im Internet (Foren) auf, vielleicht könnte man da ja doch eine Aussage machen (wie beim Abblendlicht). Einfach, damit man mal eine reale Vorstellung bekommt, wenn man schon im Alltag meistens das Gefühl hat, die "bringen eh nichts". --JPM 10:09, 5. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Keine Pflicht[Quelltext bearbeiten]

Eventuell sollte noch erwähnt werden, dass (zumindest in Deutschland) ein Kraftfahrzeug nicht mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet sein muss, sondern diese eine Zusatzausrüstung darstellen. (nicht signierter Beitrag von 92.224.214.109 (Diskussion) 14:47, 25. Feb. 2014 (CET))[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:59, 1. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]