Diskussion:Neumühle (Lißberg)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Cirdan in Abschnitt Fragen zum Artikel
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Fragen zum Artikel

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  • Wieso liegt die Erhaltung der Mühle aus wirtschaftlichem Gründen im öffentlichen Interesse, wenn die Mühle nicht am öffentlichen Stromnetz angeschlossen ist?

Dazu noch der Satz auf der Startseite: "Die 1722 bei Lißberg in Hessen erbaute Neumühle ist bis heute nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen."

Demnach war die Mühle ja nie ans öffentliche Netz angeschlossen...

Ausserdem wird die Mühle in der 2ten Generaton von einer Familie privat renoviert und instand gesetzt, aus baufälligem Zustand. Wo ist denn da die Öffentliche Beteiligung? Der Satz am ende der einführung sollte bearbeitet werden.

-- 80.136.189.122 01:44, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Zumindest sollte das näher erläutert werden. Das ergibt sich nämlich nicht aus dem weiteren Text. Ansonsten sollte man das entfernen. Scheint mir eine Einzelmeinung zu sein, ohne Beleg --141.90.9.45 09:48, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
  • Der vorletzte Satz klingt ingesamt auch nicht wirklich schlüssig:
"Sie liegt in der Mitte dreier weiterer Mühlenanlagen und ist durch ihre abgelegene Lage
topographisch aus diesen hervorgehoben."

Hört sich nach einer Gruppe von Mühlen an, aber eine ist "abgelegener"?
Gehört also nicht zu der Gruppe?
Jaybear (Diskussion) 12:09, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Zu Euren Fragen:

1. Das die Erhaltung in öffentlichen Interesse liegt, ist aus einem Auszug aus einem Blatt des Amtes für Denkmalschutz entnommen. Mir liegt allerdings nur eine Kopie der Seite vor. Werde ich bei Gelegenheit belegen.

2. Du hast die Intension der Formulierung richtig verstanden: Die Neumühle war noch nie an ein öffentliches Stromnetz angeschlossen.

3. Es handelt sich bei dem öffentlichen Interesse nicht um eine Einzelmeinung. Während der Renovierung stand des öfteren das Amt für Denkmalschutz auf dem Hof.

4. In google Maps in der Sattelitenansicht ist deutlich ersichtlich, dass sie sich durch ihre Abgelegenheit von den anderen Mühlen unterscheidet.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Beste Grüße --Hermannk (Diskussion) 16:07, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

  • Also, das die Mühle im öffentlichen Interesse liegt, will ich gar nicht so sehr

Bestreiten, ich störe mich vor allem an dem wirtschaftlichem Interesse, dazu würde mir bei einer nicht angeschlossenen Mühle kein anderer Grund einfallen.

80.136.187.218 16:25, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Es steht so in der Unterlage. Verstehen mag den deutschen Michel wer will ;-) --Hermannk (Diskussion) 17:34, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
  • Im hessischen Denkmalschutgesetz steht, das etwas ein Denkmal ist, wenn an der Erhaltung aus "wissenschaftlichen [...] Gründen ein öffentliches Interesse besteht". Ist es vielleicht ein Tipp-/Lesefehler, von wem auch immer? Ich würde den Satz so wie so weglassen, wenn er nicht weiter erläutert wird. -- Sk8terlord (Diskussion) 22:10, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Möglicherweise ist auch wirtschaftsgeschichtliches Interesse gemeint? Das wäre ja auch vom Denkmalschutzgesetzt abgedeckt.--Cirdan ± 22:19, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Tatsächlich steht es so ähnlich in dem Text. Ich habe es in den Artikel eingebaut. Auf der kopierten Seite steht oben links "Kulturdenkmäler Gesamtanlagen" (Untereinander), oben rechts "O-Lißberg" und unten rechts vermutlich die Seitenzahl 409. Weiß jemand aus welcher Unterlage das stammen könnte? --Hermannk (Diskussion) 11:25, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Enders, Siegfried und Mohr, Christoph: „Denkmaltopographie Wetteraukreis I“, siehe unten.--Cirdan ± 11:37, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Bist du sicher, dass das gleichbedeutend mit Denkmalschutz ist? hermannk von fremdem rechner (nicht signierter Beitrag von 194.39.218.10 (Diskussion) 12:42, 30. Mär. 2012 (CEST)) Beantworten
Ja, deswegen stand ja auch das Landesamt bei euch im Hof. Die Denkmaltopographie ist das offizielle Verzeichnis der Kulturdenkmäler, auch wenn ein Eintrag dort nicht entscheidend ist. Was du in Kopie vorliegen hast ist quasi der Auszug aus der amtlichen Denkmalliste.--Cirdan ± 15:52, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Zwei Punkte ziehen wir ab...

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"liegt in der Mitte dreier weiterer Mühlenanlagen und ist durch ihre abgelegene Lage"
Viermal liegen ist ein wenig viel.--Mideal (Diskussion) 14:53, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Da hast du recht. Danke für den Hinweis. --Hermannk (Diskussion) 16:20, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Denkmalschutz

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Wenn „Die Erhaltung der Gesamtanlage, [...] aus siedlungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen, im öffentlichen Interesse“ liegt, dann ist die Mühle (bzw. die Gesamtanlage) nach Denkmalschutzgesetz (Hessen) ein Kulturdenkmal und steht somit unter Denkmalschutz: „Ein Gegenstand ist Kulturdenkmal, wenn an seinem Erhalt aus […] geschichtlichen, städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Ist eines dieser Kriterien erfüllt, handelt es sich um ein Kulturdenkmal und es ist schutzwürdig.“

Dafür spricht auch, dass sich das Landesamt mit der Mühle befasst. Wie kommst du zu der Aussage, dass „die Mühle ganz bestimmt nicht unter Denkmalschutz“ steht?--Cirdan ± 11:27, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

hier steht außerdem, dass sie in der „Denkmaltopographie Wetteraukreis I“ auf S. 409 auftaucht. Damit ist die Mühle bzw. die Gesamtanlage (das müsste man in ebendiesem Buch nachsehen, stammt daher vielleicht auch oben angesprochene Kopie?) definitiv ein Kulturdenkmal und steht somit unter Denkmalschutz.--Cirdan ± 11:36, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten