Diskussion:Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

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Gründung des NLWKN erst 2005 ?[Quelltext bearbeiten]

Wie kann eine Änderung der Aufgaben des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durch einen Gemeinsamen Rund-Erlass des MU, des MI und des MF vom 17. Dezember 1997 erfolgen, wenn die Institution erst 2005 gegründet worden sei? Der NLWKN ist eine Hervorbringung der Verwaltungsreform in der Mitte der 1990er Jahre, dem die Naturschutz-Abteilung hinzugefügt wurde, als die Wulff-Sander-Regierung das Niedersächsische Landesamt für Ökologie auflöste. --Klaaschwotzer (Diskussion) 23:51, 11. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Wie kann der NLWK am 15. August 1997 Pläne für die Errichtung eines Sperrwerkes in der Ems zwischen Gandersum und Nendorp für die Planfeststellung einreichen, wenn die Institution erst 2005 gegründet wurde? --Klaaschwotzer (Diskussion) 00:03, 12. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Wo genau entnimmst du das jetzt? In dem verlinkten Dokument steht, soweit ich das sehe, immer NLWK, also " [Niedersächsischer] Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz", die Vorgängerbehörde - gegründet zum 01.01.1998. --37.138.148.117 19:16, 4. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Wertungen vermeiden[Quelltext bearbeiten]

„Das Land Niedersachsen konzentrierte durch diese Zusammenlegung seine Landesaufgaben der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes in einer dezentralen Landesbehörde, die fortan an keine Verwaltungsgrenzen mehr gebunden war.“ Diese Aussage in der Fassung des Artikels bis 13. März 2022 ist ansatzweise missverständlich, weil sowohl in der Wasserwirtschaft als auch im Naturschutz Landkreise und Kommunen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises haben und damit Landesaufgaben wahrnehmen. Diese Passage sollte daher anders formuliert werden, auch hinsichtlich der enthaltenen Wertung. --Klaaschwotzer (Diskussion) 12:03, 14. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]