Diskussion:Norbert Kuß

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Zipfelheiner in Abschnitt Ende des Diebstverhältnisses
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"in der "Knasthierarchie" ganz unten."[Quelltext bearbeiten]

Der Satz sollte weg: Erstens weiß das jeder, zweitens ist "Knasthierarchie" Umgangssprache, auch wenn es in Anführungszeichen steht, drittens ist es belanglos.

erl. --Zweimot (Diskussion) 14:43, 23. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ende des Diebstverhältnisses[Quelltext bearbeiten]

Da mir beim Schreiben der Zusammenfassung in der Zusammenfassungszeile offenbar ein Fehler unterlaufen ist, hier die Begründung für die Rückgängigmachung der letzten Bearbeitung: Das Dienstverhältnis eines Beamten endet bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr kraft Gesetzes, ohne dass es eine weitere Maßnahme des Dienstherrn bedarf. --Zipfelheiner (Diskussion) 14:11, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Es ist an dieser Stelle nicht relavant, ob dies "kraft Gesetzes" passiert war. Denn sonst müsste man in WP in allen Artikeln in rund jedem zweiten Absatz den Zusatz "ist kraft Gesetzes so passiert" hinzufügen.--Karl.schwab (Diskussion) 15:10, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
"Denn sonst müsste man in WP in allen Artikeln in rund jedem zweiten Absatz den Zusatz "ist kraft Gesetzes so passiert" hinzufügen." Was in anderen Artikel steht und nicht steht ist kein gültiges Argument. Bitte inhaltlich aufzeigen, warum eine waage, interpretationsoffene Formulierung einer präzisen vorzuziehen seien soll. Bitte beachte dazu meine Bearbeitungskommentare. --RAL1028 (Diskussion) 17:09, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Außerdem ist es etwas völlig anderes, ob ein Dienstverhältnis durch anfechtbaren Verwaltungsakt beendet wird oder ob es kraft Gesetzes, ohne dass jemand tätig werden muss, endet. --Zipfelheiner (Diskussion) 10:32, 22. Okt. 2018 (CEST)Beantworten