Benutzer Diskussion:Zipfelheiner

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Hallo und willkommen bei Wikipedia!

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Grüße --62.134.61.23 14:33, 21. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke! --Zipfelheiner 14:57, 21. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo Zipferheiner, können wir uns gelegentlich einmal über mangelhafte Erläuterung des Zusammenhanges einerseits und Aufblähung andererseits auseinandersetzen. Ein Gesetzesvorhaben, das jahrelang dahin dümpelt und plötzlich innerhalb von 48 Stunden sprunghaft verabschiedet wird, bedarf näherer Erläuterung. MfG --JaJo Engel 20:32, 25. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Guten Morgen! Du hast die Kategorisierungen von Viktor Rydberg und Georg Stiernhielm als Dichterjurist rückgängig gemacht, obwohl beide die Definition eines Dichterjuristen erfüllen, siehe Dichterjurist. Darf ich Dich fragen, warum? Beste Grüße und frohes Schaffen, --Fehlerteufel 11:11, 30. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich war der Meinung, Dichterjuristen seien nur solche Dichter, bei denen ihre juristische Ausbildung oder Tätigkeit im Schaffen einen Niederschlag gefunden hat. Das ist bei Viktor Rydberg und Georg Stiernhielm nicht der Fall. Aber wenn Du den Begriff weiter fasst, dann füge die Kategorisierung halt wieder ein. --Zipfelheiner 16:31, 30. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]
Mach ich, danke für Deine Antwort! --Fehlerteufel 17:00, 30. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]

Sprachliche Verbesserungen[Quelltext bearbeiten]

Danke dafür, bin ich sehr Einverstanden mit. Grüße --Projekt-Till 00:37, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hi Zipfelheiner, hab Dir eben in der Osho Disk geantwortet. Guckst Du bitte noch mal rein? Gruß, -- Jayen466 13:32, 20. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo Zipfelheiner, schau doch mal bei Hannes Clauss vorbei. Relevanz ist nachgewiesen, der Artikel schaut nicht mehr wie eine Materialsammlung aus und das Portal:Jazz ist auch dran. Meiner Meinung kannst du den LA zurückziehen. grüsse -- Uwaga budowa 14:52, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe den Löschantrag heute zurückgezogen. Gruß --Zipfelheiner 08:30, 21. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo! Danke dafür, dass du den Artikel so prima aufgehübscht hast. Ich habe den Baustein Deutschlandlastig entfernt. Der Begriff ist ein terminus technicus, den es in der Schweiz und in Österreich nicht gibt. Angemessen wäre es m.E. wenn du in "Rechtsbeistand" den Baustein reinsetzt, dort wäre es sinnvoller den Artikel allgemein zu erweitern. --Stepsch 13:12, 27. Feb. 2008 (CET)

Gern geschehen. --Zipfelheiner 13:15, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

"Kein Link auf Weiterleitung"[Quelltext bearbeiten]

Hi, du hast im Artikel Schwanengesang (Schubert) einen Link mit obiger Begründung umgebogen. Das ist im konkreten Fall natürlich richtig, die Begründung ist aber trotzdem falsch: im Gegensatz zu Begriffsklärungen sind Links auf Weiterleitungen ausdrücklich erlaubt und als sinnvoll angesehen, siehe Wikipedia:Redirect#Verlinken auf Weiterleitungen. Grüße, --FordPrefect42 12:44, 26. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. So genau hatte ich mich mit der Thematik noch gar nicht befasst, ich wollte nur in knapper Form in der Zusammenfassungszeile begründen, was ich gemacht habe. Gruß --Zipfelheiner 13:41, 26. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Feinschliff an DOKTOR FAUSTUS[Quelltext bearbeiten]

Gut gemacht! H.-P. 15:19, 28. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Danke. Allerdings gibt es noch viel zu tun, aber das müssten wohl Kompetentere machen. --Zipfelheiner 08:27, 30. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Öffnungsklausel im RDG[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, es reicht manchmal nicht aus, nur den reinen Gesetzestext zu zitieren. Die richtungsweisende Bedeutung des § 1 Abs. 2 RDG auch für weitere Kodifikationen wird erst durch verdeutlichenden Zusatztext mit Beispielen durchsichtig. MfG --JaJo Engel 10:29, 3. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der von Dir eingefügte Satz ist überflüssig, da er nur mit anderen Worten den Gesetzestext wiedergibt. Er schadet aber auch nicht, deshalb mag er stehenbleiben. Allerdings ist § 1 Abs. 2 RDG m. E. nicht richtungsweisend, sondern banal. Er stellt nur die Selbstverständlichkeit fest, dass natürlich Rechtsanwälte, Steuerberater etc. weiterhin Rechtsdienstleistungen erbringen können. - Fußnoten sind aber nur für Einzelweise da (siehe Wikipedia:Einzelnachweise), nicht für Anmerkungen, und erst recht nicht für Verweise auf andere Texte außerhalb des Artikels. Gruß --Zipfelheiner 11:47, 3. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke für das Verständnis. Mir kam es insbesondere auf die Außenseiter an, z.B. Betreuungsvereine, Antidiskriminierungsverbände, spezialgesetzlich zu regelnde Gewerbe wie Versicherungsmakler und auf bevorstehende Umsetzung von EG-Richtlinien. Auch das uneinheitlich geregelte Notariat - nicht alle Notare sind Volljuristen - verlangt nach unterschiedlichen Regelungen. Da gilt es zunächst einmal abzuwarten. Ein kurzer Ergänzungssatz zu § 1 Abs. 2 RDG lag mir daher nahe, um Aufmerksamkeit zu wecken. Im übrigen d`accord. Gruß --JaJo Engel 12:19, 3. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Unverständlicher Text in der Diskussion Michael Esken[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Dein Hinweis trifft zu. Nach Durchsicht der OVG-Entscheidung hatte ich hierzu am 7. Juli um 14.36 Uhr einen Artikel über "Die Erblast des langwierigen Bebauungsplanes" eingerückt, den Roosterfan geändert hat. Meine Recherche ist jedenfalls sachlich richtig. Ich würde sie inhaltlich wiederholen. Schau doch bitte einmal in meinen Text hinein, ob er akzeptabel ist. M.f.G. --91.58.231.37 20:48, 9. Jul. 2008 (CEST) gesichtet --JaJo Engel 20:51, 9. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Artikel Unrecht - wechselseitige Änderung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Sargoth hat zuletzt die wechselseigen Änderungen zu "Unrecht" kurzfristig sistiert, um noch einmal eine Diskussion vorauszuschicken. Aristoteles bietet hier unstreitig keine Lösung des Problems, obgleich seine These über die naturnotwendige Sklaverei auch von R.v.Ihering noch im 19. Jahrhundert vertreten wurde. Wenn in dem Artikel unterschieden wird zwischen "Unrecht von Natur" einerseits und "Unrecht kraft Verordnung" mit beispielhafter Erläuterung andererseits, so bietet sich m.E. der Vollständigkeit halber an, auch ein von A. selbst angeführtes Beispiel über "Unrecht von Natur" hinzuzufügen. Im übrigen halte ich den Artikel für verkorkst: Unrecht ist ebensowenig das Gegenteil von Recht wie Unzucht das Gegenteil von Zucht ist. M.f.G. --JaJo Engel 21:45, 16. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Definition, dass Unrecht das Gegenteil von Recht ist, ist durch einen Nachweis aus einem anerkannten Fachlexikon ausreichend belegt, gegenteilige Behauptungen sind Theoriefindung. Die Meinung von Aristoteles über die Sklaverei gehört nicht in diesen Artikel. Viele Grüße --Zipfelheiner 09:24, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Sorry - ein Satz aus einem Fachwörterbuch entspricht nicht den Anforderungen an die Zusammenarbeit von Autoren für die Erstellung einer anspruchsvollen Enzyklopädie. Da Aristoteles im Zusammenhang mit Unrecht erwähnt wird und ein Beispiel dazu angeführt ist, gehört das korrelative Beispiel ebenfalls dazu. Naheliegender wäre allerdings der Hinweis auf die Hexenverbrennung unter dem Gesichtspunkt des Unrechts. Gruß --JaJo Engel 10:24, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
  • Ein Artikel muss inhaltlich sein Thema definieren. Der Autor darf nicht voraussetzen, dass der Leser schon wissen wird, was der Gegenstand ist – die Definition zu liefern, ist die erste Aufgabe einer Enzyklopädie. (aus Wikipedia:Artikel)
  • Die Artikel sollen ausschließlich bedeutsames Wissen aus belegten und zuverlässigen Quellen enthalten. (aus Wikipedia:Über Wikipedia).
Daher ist es selbstverständlich die ersten Aufgabe eines Artikels, eine belegte Definition des Artikelgegenstandes zu bieten. Genau das tut der Artikel Unrecht. Hast Du eine bessere - und belegte - Definition für Unrecht?
Außerdem - aber das ist auf der Diskussionsseite des Artikels ausführlich erörtert - ist es nicht Sinn des Artikels Unrecht, alle möglichen Dinge von der Sklaverei bis zur Hexenverbrennung aufzuführen, die Unrecht sind.
Gruß --Zipfelheiner 11:31, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für den Gedankenaustausch. Das Thema stelle ich zunächst zurück und werde später noch einmal darauf zurückkommen. Gruß --JaJo Engel 19:35, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fall Görgülü[Quelltext bearbeiten]

Hallo,
Du hast meine wiedergabe der OLG-Entscheidung vom 6.10. korrigiert. Magst du mir kurz mitteilen, weshalb Du den Hinweis auf das Beratungsgeheimnis für irrelevant hälst? Immerhin befassen sich die Leitsätze der Entscheidung gerade mit diesem Problem, das eine über den Einzelfall hinausweisende Entscheidung enthält. Wenn Du als Grund für die mangelnde Aufklärungsmöglichkeit statt dessen lediglich das Schweigen der Angeklagten erwähnst, geht dies an der Prozeßgeschichte vorbei, weil das OLG, wie dem Beschluß zu entnehmen ist, weitere Zeugen gehört hat.
Auch unabhängig hiervon scheint mir die Wendung, daß die Angeklagten eine "Aussage verweigert" hätten, verbesserungsfähig: das Recht zu schweigen hat nichts mit einer Verweigerung eines gebotenen Verhaltens zu tun. Ich denke, die blasssere Formulierung, daß die Angeklagten "nichts zur Sache ausgesagt" haben, würde es hier eher treffen.
Für eine kurze Stellungnahme zu meinen Überlegungen hier oder auf meiner Diskussionsseite oder derjenigen des Artikels wäre ich Dir dankbar, damit die eigentlichen Artikeländerungen zahlenmäßig in Grenzen gehalten werden können.
Beste Grüße -- Stechlin 09:38, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Das Beratungsgeheimnis ist im vorliegenden Fall irrelevant. Mit oder ohne Beratungsgeheimnis lässt sich das Abstimmungsverhalten der Richter nicht aufklären, da sie sich nicht zur Sache eingelassen haben (wenn Dir dieser Ausdruck besser gefällt, ändere ich es gerne) und die Zeugenvernehnungen unergiebig waren. Der Hinweis auf das Beratungsgeheimnis führt in die Irre: Das OLG hat das Beratungsgeheimnis im Interesse der Sachaufklärung gelockert, meint aber, dass trotzdem (und nicht wegen des Beratungsgeheimnisses) die Sache nicht weiter aufgeklärt werden könne. --Zipfelheiner 09:55, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wir sind uns in der Interpretation des OLG-Beschlusses offenbar einig: "das Abstimmungsverhalten der Richter läßt sich nicht aufklären, weil die Beschuldigten sich nicht eingelassen haben und die Zeugenvernehmungen unergiebig waren". Ich hatte deswegen geschrieben, daß die mangelnde Aufklärung auch der Regelung des § 43 DRiG geschuldet war. Wenn es nur auf die Einlassungen angekommen wäre, wären Zeugenvernehmungen überflüssig, und wenn das Beratungsgeheimnis nicht dazu führte, daß die Zeugehn selbst über ihr Aussageverhalten entscheiden, wäre das Ergebnis vielleicht ein anderes gewesen. So ganz irrelevant scheint mir das Beratungsgeheimnis daher nicht.
Noch einmal von einer anderen Seite her beleuchtet: der Artikel befaßt sich mit der Darstellung eines Rechtsfalls. Als solcher wird dieser möglicherweise in der Rechtswissenschaft zitiert werden. Dann wird es aber nicht um das menschliche Schicksal eines Vaters oder die wenig flexible Haltung eines OLG gehen, sondern um die Fragen von Rechtsbeugung, Beratungsgeheimnis und Aussageverhalten. Derjenige, der den Fall von dieser Seite aus kennenlernt und hier nachschlägt, sollte daher zu diesem Inhalt wenigstens ein Stichwort im Artikeltext und sei es in Form eines Links auf "Beratungsgeheimnis" finden. -- Stechlin 10:02, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich habe erst nach meinen vorigen Zeilen Deine erneute Änderung gesehen. Vielen Dank. -- Stechlin 10:07, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Schaust Du Dir den Elch bitte noch einmal an? Vielleicht hast Du ja auch noch mal Lust Deine Meinung dazu zu sagen. Gruß --Dellex 19:21, 28. Okt. 2008 (CET) erledigtErledigt[Beantworten]

Hallo Zipfelheiner, wenn ich mir den französischen Wikipedia-Artikel so anschaue, könnte man den deutschsprachigen Ein-Satz-Artikel doch sicherlich noch ausbauen, oder? Gruß, --Gereon K. 15:09, 12. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Leider ist mein Französisch dafür nicht gut genug. Ich möchte ungern aufgrund mangelnder Französischkenntnisse Fehlinformationen in den Artikel schmuggeln. Und die lange Liste seiner Werke ist m. E. entbehrlich, wenn zu den Werken nichts gesagt wird, da die Werke hier doch sicher sowieso keiner kennt. Gruß --Zipfelheiner 15:26, 12. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Heiliggeistkirche (Heidelberg) ist jetzt lesenswert. Gratulation! --dvdb 14:14, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Natürlich freue ich mich!. --Zipfelheiner 14:45, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Du befindest Dich mit einem 14jährigen Schüler auf der Pirsch, den genannten Artikel zu konterkarieren. Inhaltliche und sprachliche Verbesserungen sowie eine Dir verständlich erscheinende Darstellung kannst Du sogleich selbst vornehmen. Das Thema betrifft eine soziologisch wirksame Maßnahme aus der Weltwirtschaftskrise Ende der Zwanzigerjahre. Auf Grund einer Bitte habe ich das Thema aufgegriffen und werde es wieder löschen, falls Dir nichts Besseres als Häme einfällt. Längere Ausarbeitungen erspare ich mir in solchen Fällen. Märchen zu behandeln fällt mir gleichfalls leichter. MfG --JaJo Engel 10:13, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]


Habe La gestellt, Begründung dort und auf der Disk. Wie gesagt, ich hoffe das das zu einem Ausbau führt... Grüße LutzBruno 10:44, 10. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Kenntnis genommen. --Zipfelheiner 12:51, 10. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]


Schloss Schwetzingen[Quelltext bearbeiten]

Wo ist der weblink auf die offizielle seite des schloss schwetzingen? Bitte erst informieren und nicht einfach in der arbeit anderer leute rumpfuschen.
-- JMS 11:39, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bitte einen freundlichen Umgangston wahren! - Der Weblink auf die offizielle Seite findet sich im Artikel unter der Angabe Staatliche Schlösser und Gärten: Schloss Schwetzingen. Dort sind auch die Öffnungszeiten mitgeteilt (unter "Service"). Derartige Serviceangebote sind in Wikipedia-Artikeln nicht gerne gesehen, da es sich nicht um enzyklopädisch relevante Informationen handelt. Für solche weiterführenden Infos gibt es ja gerade die Weblinks. Gruß --Zipfelheiner 11:52, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Dann zeige ich dir mal, wo die öffnungszeiten wiklich stehen: http://www.schwetzingen.de/servlet/PB/menu/1137678/index.html Jetzt vergleichst du mal. www.schloss-schwetzingen.de ist die homepage eines verlages! Ich kann es nicht leiden, wenn jeder sichter meint, oberschlau zu sein und meine beiträge entfernt.
-- JMS 11:59, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bitte mäßige Deinen Ton, Formulierungen wie „meint, oberschlau zu sein“ fallen unter die Kategorie Persönliche Angriffe! - Die angegebenene Seite, auf die ich verwiesen habe, ist die offizielle Seite. Der Staatsanzeiger-Verlag ist der offizielle Verlag des Landes Baden-Württemberg, welchem auch das Schloss Schwetzingen gehört. Das Land lässt die Homepage durch den Staatsanzeiger-Verlag betreiben. Die von Dir angegebene Seite ist auch interessant, ist aber die Seite der Stadt Schwetzingen, der das Schloss gerade nicht gehört. Gruß --Zipfelheiner 12:06, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]


ich habe jeden tag im schlossgarten zu tun und weiss, wann er geöffnet ist. ich greife jeden direkt und persönlich an, der unqualifiziert und ohne rückfrage unhöflich meine beiträge entfernt, weil er glaubt, es besser zu wissen. die öffnungszeiten auf schloss-schwetzingen.de sind schlichtweg falsch und nicht gepflegt.
Da setzt sich jemand eine halbe stunde hin und schreibt was und ein anderer meint, er könnte es mit einem mausklick mal eben wieder wegfegen, weil er es in seiner arroganz für überflüssig hält.
-- JMS 12:18, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Immerhin gibst Du zu, dass Du mich persönlich angreifst. Solches Verhalten kann mit einer Benutzersperre geahndet werden. Ich war auch nicht der Erste, der die von Dir eingefügten Öffnungszeiten wieder entfernt hat. Solche Rückgängigmachungen sind in der Wikipedia etwas ganz normales. Natürlich gebietet es die Höflichkeit, derartige Rücksetzungen zu begründen. Sowohl der Benutzer, der zuerst die Öffnungszeiten entfernt hat, als auch ich haben dies aber jeweils in der Zusammenfassungszeile begründet, ich zusätzlich auf der Diskussionsseite des Artikels und auch noch auf dieser Seite. Gruß --Zipfelheiner 14:41, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

wenn ich ignorant und unhöflich wäre, könnte ich ohne weitere diskussion den abschnitt wieder einfügen und wieder und wieder. ICH aber suche hier das gespräch. du bist genauso wenig der besitzer der wikipedia wie ich.
PS: ICH habe in meinem profil auch meinen realnamen und meinen wohnort, ich muss mich nicht in der anonymität verstecken.
-- JMS 15:23, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo Zipfelheiner, eines vorab, Dein Diskussionslink am Anfang der Seite landet bei Benutzer_Diskussion:Euku. Oder bist Du das auch? ;) Schau es Dir doch bitte mal an.
Zu meinem eigentlichen Anliegen: Revert der Infos über die Citykirche nur, weil es da noch kein eigenes Lemma gibt? Da habe ich Dich doch eher falsch verstanden, oder? Ich bedauere gerade, dass ich an dem Rotlink im Moment nichts ändern kann: Citykirchen als neuere Entwicklung innerhalb der Amtskirchen und fächerübergreifend Diplomthema - dem Lemma würde wahrscheinlich auch ein Ausflug in die Löschhölle nicht schaden. Eine - wenn auch sehr knapp gefaßte - Erklärung, was die Citykirche in Heidelberg ist, findest Du im ersten Absatz des Reverts. Die bessere Alternative wäre wahrscheinlich eh die Darstellung als Unterüberschrift unter Nutzung.
Ich möchte mich ungern streiten und bin hiervon überhaupt kein Freund - daher mein Vorschlag, bis die Citykirche ihr eigenes Lemma bekommt - WP:3M. Einverstanden? Gruß, --3268zauber 16:04, 12. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo, erstmal Danke für Deinen Hinweis, dass der Diskussionslink nicht funktionierte. Da habe ich wieder zu gedankenlos kopiert. - Zur Heiliggeistkirche: Natürlich ist es relevant, wenn die Heiliggeistkirche eine „Citykirche“ ist, nur ist mir im Augenblick nicht recht klar, was das ist. Leider ist der diesbezügliche Link rot. Deine Einfügungen bestanden im Wesentlichen aus Ankündigungen, was alles in Zukunft stattfinden soll. Das gehört m. E. nicht in einen Enzyklopädie-Artikel. Könnte nicht doch jemand, der sich damit auskennt, den Artikel Citykirche schreiben? Wenn Evangelische Landeskirchen eine Kirche offiziell zur „Citykirche“ erklären, ist das Lemma doch relevant. Ich bin auch kein Freund von Edit-Wars, von mir aus kann auch was zur Citykirche im Artikel stehen. Ich versuche mal, Deine Einfügung etwas zu überarbeiten und hoffe, damit Deinem Anliegen zu entsprechen. Ich weiß auch, dass Reverts wie der von mir vorgenommene wie ein Affront wirken und nicht unbedingt erstrebenswert sind. Gruß --Zipfelheiner 18:06, 12. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo, kein Problem - als Affront habe ich es gar nicht empfunden, ich konnte lediglich die von Dir angegebene Begründung nicht wirklich nachvollziehen, wobei erst Einstellen und dann Diskutieren auch nicht unbedingt die feine Art war. ;)
Mit Deiner Kritik an meinem Kurzbeitrag hast Du grundsätzlich recht - im März 2009 musste sich einiges auf Ankündigungen beziehen, da es eine lebendige Citykirche in Heidelberg ja noch gar nicht gab. Ob sich die Pläne so umsetzen lassen, Angebote angenommen werden, sich vielleicht heute noch nicht denkbares entwickelt, wird man sehen (s. auch [1]). Hier noch ein paar wie ich finde interessante allgemeine Links zu Citykirchen [2], [3].
Leider habe ich im Moment wirklich nicht die Möglichkeit, mit einem Artikel zu beginnen und wüßte im Moment auch nicht, wen ich anstelle ansprechen sollte. Da Rotlinks auffallen - vielleicht nimmt sich jemand von sich aus der Sache an? Ich weiß, ich bin ein Optimist. Ein Eintrag im Portal:Religion ist sicher auch kein Fehler, werde ich gleich mal machen.
Deine letzte Überarbeitung kann ich nachvollziehen, auch wenn ich damit nicht so ganz glücklich bin: gerade die ursprünglich eingefügten Informationen zur Besetzung des Kuratoriums zeigen, wie groß die gesellschaftliche Unterstützung für das Projekt ist und wie breit das künftige Spektrum gefächert sein kann (politische Gemeinde, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultureinrichtungen). Andererseits: ich denke, es wird in den nächsten Monaten genug Material zusammen kommen für ein Lemma "Citykirche Heidelberg" (ein Stubb wäre mir jetzt zu wenig). Dieses dann im Artikel verlinkt - wäre doch eine Idee, oder? Ich bleibe da dran. Gruß, --3268zauber 20:19, 12. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo, erst mal Danke für Deine Antwort. Ich weiß auch, dass das, was ich letztlich in den Artikel eingestellt habe, etwas knapp und nichtssagend ist. Mein Problem ist, dass sich Deine Einfügungen im Wesentlichen auf Ankündigungen bezogen, was in Zukunft alles geschehen soll. So etwas gehört m. E. nicht in einen Enzyklopädieartikel. Wenn die Ankündigungen in die Tat umgesetzt worden sind und sich z. B. das Kuratorium gegründet hat, kann das gerne alles noch in den Artikel aufgenommen werden. Übrigens: Erst Einstellen und dann Diskutieren ist m. E. völlig in Ordnung, das wird in Wikipedia doch tagtäglich gemacht. Ob es Diskussionsbedarf gibt, zeigt sich ja meistens erst nach dem Einstellen, denn die allermeisten Bearbeitungen sind doch „unstreitig“. Gruß --Zipfelheiner 08:39, 13. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Hallo, tut mir leid, dass ich am frühen Morgen schon wieder hartnäckig bin - das Kuratorium ^^kurt^^ doch schon, siehe oben und hier [4]. Gruß, --3268zauber 08:44, 13. Mai 2009 (CEST) Außerdem kann ich gut verstehen, dass man auf einen Artikel, der nach unwahrscheinlich viel Mühe zu den lesenswerten gewählt wurde und vielleicht einmal excellent werden soll, ein besonderes Augenmerk hat![Beantworten]
ad [5] - einverstanden! Thx, --3268zauber 09:06, 13. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Zu deinen Diskussionsbeiträgen bei Benno Ohnesorg[Quelltext bearbeiten]

Bitte habe etwas Nachsicht mit Benutzer:Jesusfreund. Er ist Theologe und hat keine Ahnung von Jura. Trotzdem wagt er sich leider immer wieder in teilweise juristische und auch geschichtswissenschaftliche Gebiete, und fliegt dort fachlich regelmäßig ordentlich auf die Fresse. Du kannst es z.B. nicht erwarten, dass Jeususfreund begreift, dass eine Revision nicht beantragt, sondern eingelegt wird. Natürlich ist "In der neuen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin wurde Kurras aus Mangel an Beweisen erneut freigesprochen" Quatsch. Es gibt formal keinen Freispruch aus Mangel an Beweisen, sondern nur einen Freispruch. Das hat Jesusfreund wohl aus irgendwelchen Hollywoodfilmen gelernt, oder er plappert einfach juristisch ungenau formulierte Spiegel-Artikel kritiklos nach. Leider hat er einige Admins auf seiner Seite, die auch noch den größten jusristischen bzw. historischen Unsinn von ihm supporten. Daran wirst du in Wikipedia so schnell auch nichts dran ändern. Wikipedia hat durch die Installierung von einigen politisch eindeutig positionierten Personen als Admins die Erhaltung von gewissen unbelegbaren persönlichen Ansichten in Artikeln (auch POV genannt) perpetualisiert. 92.75.91.226 17:44, 3. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Da sage ich lieber nichts dazu. --Zipfelheiner 18:59, 3. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Heidelberg - Fraktionen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, du hast ein paar Ungereimtheiten ausgebügelt, aber ich werde mal trotzdem einen Bearbeitungshinweis setzen. vgl.: Diskussion:Heidelberg#Zusammensetzung_des_Gemeinderates

Beste Grüße -- pistazienfresser 10:58, 23. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo Zipfelheiner! Wollte dich nur auf die Diskussion dort aufmerksam machen, da du beteiligt warst. --Euku: 13:28, 28. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Ich hatte nur einen Absatz entfernt, den ich für unsinnig hielt (aber ich halte generell nicht so viel von den „Kritik“-Absätzen in Personenartikeln). Dass meine Bearbeitung eine halbe Stunde später kommentarlos zurückgesetzt wurde, habe ich zur Kenntnis genommen. So wichtig ist mir der Artikel nicht, dass ich da jetzt mitdiskutieren möchte. Gruß --Zipfelheiner 14:25, 28. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wo finde ich den Löschantrag? Link? -- HotChip 12:29, 31. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel Strafverfahren (KZ), dort ist auch die Löschdiskussion verlinkt. --Zipfelheiner 12:36, 31. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Sorry, kenn mich hier nicht aus, was wo ist. (Hab auch erst später gesehen, dass du auf der anderen Disk eine Antwort haben wolltest) -- HotChip 12:45, 31. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ein „Strafverfahren“ ist ein geordnetes Verfahren vor einem unabhängigen Gericht wäre schön, wenns wahr wäre. (PS. der LA gegen Strafverfahren (KZ) ist vollkommen richtig) --Smartbyte 18:16, 31. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

@Smartbyte: Erzähl deine Meinung einfach mal dem Comité International de Dachau. - HotChip 19:27, 31. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

klingt besser[Quelltext bearbeiten]

ist natürlich ein Argument. Aber wo wird von wem "Unrechtsstaat" nicht pejorativ benutzt? Ist das überhaupt sinnvoll vorstellbar? Aber ich finde die Frage viel wichtiger, ob dieser offensichtlich verblödete Jurist wirklich gesagt hat, in Unrechtsstaaten werde nebenbei (wohl unbemerkt vom Staat, der das Rechtswesen kontrolliert?) Gerechtigkeit geübt.--Radh 11:51, 17. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wer ist denn der „offensichtlich verblödete Jurist“? Mit Benutzern, die sich derartige ausdrücken, diskutiere ich nicht. --Zipfelheiner 16:28, 17. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Rechtsbeugung - Verwerfung einer Ergänzung (aus der Rspr. des BGH)[Quelltext bearbeiten]

Ich bin überrascht, wie mit einem Federstrich eine erkennbar gut gemeinte Leistung eines anderen verworfen wird.

Natürlich muss in concreto nicht jeder Fall angeführt werden, den der BGH entscheidet. Jedoch genügt der besprochene Fall schon allein deshalb für eine Erwähnung, weil die Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme des antragstellenden Staatsanwaltes vom BGH erläutert wurde - wie in keinem anderen der zuvor erwähnten Fälle.

Dass der Fall nicht höchstrichterlich beendet ist, halte ich für ein schwaches Argument gegen die Aufnahme.

Wegen der Antwort siehe Diskussion:Rechtsbeugung. Bitte die Diskussion ggf. dort weiterführen. --Zipfelheiner 08:15, 29. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Löschung eines Weblinks zur Internetseite des Bürgerrechtlers Peter Briody[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich finde der Link erläutert ganz gut, wie tatsächlich die Rechtsbeugung alltäglich stattfindet. Er beschreibt ganz konkrete Fälle die anschaulich sind. http://www.eucars.de/violatio/essay/violatio.htm

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Begriff "Querulant" ein pejorativer und historisch belasteter Begriff ist. Ich wünsche mir hingegen einen Hinweis warum der Link nicht ausreichend etwas zur Kenntnis der Praxis der Rechtsbeugung in Deutschland beitragen können soll.

Falls die Person Briody nicht bekannt sein sollte, er ist "Germanywatcher" und schreibt Berichte an die UN, wie man der Webseite eucars.de entnehmen kann.

Hier gibt der Autor seine Biographie preis: http://www.eucars.de/Articles/ChildTraff/TheAuthor.htm

Gruß, MA pol D. Pavlovic

Es handelte sich um eine typische Querulanten-Seite, wie aus der verwendeten Diktion („Pariah-Staat Deutschland“, „zunehmende Missachtung von Menschenrechten sowie internationaler Rechtsnormen in Deutschland“, „Deutschland gehört zu den zurückgebliebenen Staaten“, „krasse Missbräuche durch die Heidelberger Justizbehörden“ etc.) hinreichend deutlich wird. Der Inhalt dieser Seite könnte teilweise sogar strafbar sein (Beleidigung verschiedener Richter und Staatsanwälte). Diese Seite wird den Anforderungen von Wikipedia:Weblinks bei weitem nicht gerecht. --Zipfelheiner 13:56, 14. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo Zipfelheiner,

ich wende mich an dich, weil du offenbar der Hauptautor vom Grundbuchamt warst. Zur Situation in Baden-Württemberg hätte ich zwei Anmerkungen.

Ist es richtig, dass jede Gemeinde ein Grundbuchamt hat? Ich meine, jede darf eins führen, einige verzichten aber darauf, weil die Mittelerstattung nicht kostendeckend ist. Zum Vergleich service-bw kennt 715 Grundbuchämter bei 1100 Städten und Gemeinden.

Im Zuge der Verwaltungsreform wird das ganze System zwischen 2012 und 2017 geändert. Zukünftig sollen 11 ausgewählte Amtsgerichte in Baden-Württemberg die Grundbuchämter übernehmen; die Städte und Gemeinden dürfen Informationsstellen pflegen.

freundliche Grüße --212.65.1.102 13:25, 23. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Voyager 1‎[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner,

du hast den gleichen Artikel verlinkt wie ich ....-- Woelle ffm 10:55, 16. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Lieber Zipfelheiner, KZs werden zwar explizit im "Doktor Faustus" erwähnt, aber der Holocaust nicht, vgl. Fußnote [25]. - Also keine "Theoriefindung", sondern ein kurz angegebener, konkreter Sachverhalt, den man nicht unnötig löschen sollte (zumal er psychologisch interessant ist und zu denken gibt). Erst der vorletzte Punkt - und Bemerkungen dazu - wären unenzyklopädisch. - MfG, Meier99 (Diskussion) 12:52, 15. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich würde mich freuen, wenn du zum Artikel James Bond 007: Skyfall ein Review tätigen könntest. Ich habe jahrelang an dem Artikel gearbeitet und wäre froh, den Artikel mit Exzellent am Schluss prämiert zu sehen. Außerdem könntest du nach Lust und Laune vielleicht die Artikelsdisk durchgehen und deine Meinung zu den jeweils angesprochenen Themen dort oder im Review aufführen (auch auf das Archiv lohnt sich ein Blick). Mit freundlichen Grüßen und in Hoffnung auf ein ausführliches Review ;~) --MeisterEiskalt (商量) 11:24, 29. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Edit-War in Bündnis 90 / Die Grünen[Quelltext bearbeiten]

Um das "(SPD)" läuft derzeit ein Editwar, weshalb ich dich eigentlich sperren müsste. Mit ganz viel WP:AGF unterstelle ich mal, dass du davon bisher nichts mitbekommen hast und verzichte auf die Sperre. Bitte beteilige dich an der Diskussion und versichte auf weitere Reverts diesbezüglich. --Drahreg01 09:43, 27. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Tatsächlich hatte ich von dem Edit-War nichts mitbekommen. Ich werde den Artikel nicht mehr bearbeiten, so wichtig ist er mir nicht. --Zipfelheiner (Diskussion) 12:12, 27. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

2 Änderungen im Artikel Mollath[Quelltext bearbeiten]

Journalisten fanden heraus, dass der Richter den späteren Mann von Mollaths früherer Frau aus dem Handballverein kannte. Er war dessen Trainer.

Das wurde vor Gericht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hat das nicht ermittelt, es waren Journalisten, die darüber schrieben.

, der Mollaths Aussagen stützt, sowie Schwarzgeldverschiebungen und Geldwäsche feststellte

Hier hast Du den Zusammenhang entfernt. Der Bericht kommt aus sekundärer Quelle und ist inhaltlich deisbezücglich durch BR, SWR und SZ gestützt.

Mit den Änderungen der Kategorien liegst Du richtig, das hatte jeder jemand reingeschmuggelt. Bestätigt ist das noch nicht. --Hans Haase (有问题吗) 08:38, 15. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Gehört das nicht auf die Diskussionsseite des Artikels? --Zipfelheiner (Diskussion) 08:23, 16. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Mgl. Befangenheit Otto Brixner und WP:TF[Quelltext bearbeiten]

Neue Aussage für Mollath-Untersuchungsausschuss – Richter Brixner soll selbst von seiner möglichen Befangenheit gesprochen haben, 4. Juli 2013 --Hans Haase (有问题吗) 19:48, 15. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Auch das gehört m. E. auf die Diskussionsseite des Artikels. Im übrigen ist das alles nichts Handfestes. Wenn gegen einen Richter kein Ablehnungsantrag gestellt wird, ist in meinen Augen kein Raum dafür, ihm nebulös in einem Wikipedia-Artikel Befangenheit vorzuwerfen. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:27, 16. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
Dein Editwar steht 2:1, einen Beleg hast Du im o.g. Weblink. --Hans Haase (有问题吗) 12:12, 16. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich habe auf der Diskussionsseite des Artikels geschrieben, dass ich keinen edit-war will und die Einleitung erst mal nicht mehr bearbeiten werde. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:01, 17. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Wenn du das in 2014 zusicherst, warum betreibst du in 2016 dann auf Biegen und Brechen einen Editwar in genau diesem Artikel ? --Karl.schwab (Diskussion) 15:55, 10. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2015-04-28T10:31:17+00:00)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 12:31, 28. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2015-10-14T11:03:20+00:00)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 13:03, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Keine weitere sprachliche Weichspülung mehr im Artikel Mollath![Quelltext bearbeiten]

Sollte Dein POV, den Du als Grammatik schönst anhalten, ergreife ich weitere Schritte. --Hans Haase (有问题吗) 13:59, 10. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Die Entfernung einer POV-lastigen Formulierung wie „Martyrium“ hat nichts mit „schönen“ zu tun. Bitte Wikipedia:Neutraler Standpunkt und Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel beachten. So, wie es jetzt dasteht, ist es völlig in Ordnung. --Zipfelheiner (Diskussion) 12:16, 11. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Mit meinem kleinen Einschub wollte ich keinesfalls so etwas provozieren und bitte deshalb um Entschuldigung. In der Sache sind wir ohnehin völlig einig. Beste Grüße --Bubo 13:34, 18. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Danke. Die Entschuldigung ist natürlich angenommen. --Zipfelheiner (Diskussion) 13:44, 18. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2016-11-10T11:01:53+00:00)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 12:01, 10. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Wo tatsächlich tätig?[Quelltext bearbeiten]

Lieber Zipfelheiner, Deine Edits in WP sind ja mehr als tendenziös. Es wäre deshalb an der Zeit dass Du uns bitte allen mal beichtest, in welchem Ministerium und in wessen Amigo-Auftrag Du beruflich tätig bist. Ich tippe auf ein Bayerisches Staatsministerium, am ehesten eines das vom "Söder Markus" geleitet wird. Oder dass Du dem Generalsekretär Andreas Scheuer unterstellt bist, könnte ich mir auch gut vorstellen. Teile uns dann bitte auch gleich Deinen Dienstgrad und Besoldungsstufe mit, damit wir das alles einordnen können. Saludos Amigos sagt man in Bayern doch so schön. --Karl.schwab (Diskussion) 15:50, 10. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Es geht mir nur und ausschließlich um ordentliche Artikelarbeit. Den Schutz der Anonymität werde ich nicht aufgeben. Das Problem ist, dass bei Artikeln mit schwerpunktmäßig juristischer Thematik viele Leute mitarbeiten, die schlicht keine Ahnung von juristischen Zusammenhängen haben. Exemplarisch sieht man das an der juristisch unhaltbaren Behauptung, das erste Urteil gegen Gustl Mollath müsse rechtswidrig gewesen sein, weil ihm im Wiederaufnahmeverfahren Entschädigung zugebilligt wurde. Ich vermute, kein Nicht-Physiker würde etwa einen Artikel über die Spezielle Relativitätstheorie bearbeiten nach dem Motto: Ich habe da in den Medien was drüber gelesen, also weiß ich jetzt Bescheid. Bei juristischen Themen ist das anscheinend akzeptiert. Im übrigen. Bitte Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe beachten. Danke! --Zipfelheiner (Diskussion) 07:51, 11. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Das berechtigt Dich aber nicht, längere Textabschnitte zu löschen, die reputable Belege enthalten, wie Dir auch in der gestrigen administrativen Verwarnung gesagt wurde. Das ist ja nicht das erste Mal. Selbstverständlich sind Begriffe wie „Justizirrtum“ und „Justizopfer“ in Wikipedia zulässig, auch wenn Richter diese als Begriffe verachten, weil sie ja, besonders bayerische, bekanntlich keine Fehler machen und sich für noch unfehlbarer halten als der Papst. Sinnvoller, als hier in diesem öffentlichen Medium White Washing von skandalösen Urteilen (war das jetzt korrekt und mit dem gewünschten Respekt ausgedrückt?) zu betreiben wäre es, im Kollegenkreis, in den Verbänden und in den Ministerien darauf hinzuarbeiten und Sicherungssysteme zu entwickeln, die solche Tragödien mit ruinösen Folgen wie in den Fällen Mollath/Kollege Brixner, Stellwag, Harry Wörz, Peggy/Kulac oder Horst Arnold/Kollege Trapp verhindern. Richterliche Qualitätssicherung quasi. Sachliche Korrekturen sind hier auf Wikipedia erwünscht und sicher notwendig, da stimme ich Dir zu. Richterliche Propaganda ist es aber nicht. Gruß --Zweimot (Diskussion) 08:29, 11. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Du bist nicht berechtigt, über mich solche Verdächtigungen zu äußern wie die oben niedergelegten. Es wäre mir ein Leichtes, Dir dafür eine administrative Verwarnung zu beschaffen. Wenn Du nicht damit klarkommst, dass hier Mitarbeiter von ihren Recht auf Anonymität Gebrauch machen, bis Du hier fehl am Platz. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:51, 11. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Es geht nicht um Anonymität, diese ist gewahrt, habe ich niemals angetastet. Das hast Du (bewusst?) falsch verstanden. Es geht um Interessenskonflikte (IK). Du trittst hier zwar als Privatmann auf, Deine Edits aber lassen auf erheblichen IK schließen. Fast könnte man vermuten, man habe es mit einem Interessensvertreter der Richterschaft oder mit einem an den Fällen Beteiligten zu tun. In beiden Fällen ist Editieren zulässig, darf aber von der Gemeinde angesprochen und muss in speziellen Fällen auch der Gemeinde offengelegt werden. Insofern ist Karl Schwabs Anfrage berechtigt. Auch Deine Edits zu analysieren ist zulässig. Dazu ist jeder berechtigt, auch ich. Deine Drohungen kannst Du Dir also sparen. --Zweimot (Diskussion) 09:59, 11. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Wenn es Dich beruhigt, versichere ich hiermit ausdrücklich, dass ich weder ein Interessensvertreter der Richterschaft noch ein an den Fällen Beteiligter bin. Ich habe gewisse fachliche Kenntnisse in der Rechtswissenschaft, die einzubringen legitim ist, und ich störe mich zugegebenermaßen daran, dass in Artikeln mit großem Erregungspotenzial wie Gustl Mollath oder Otto Brixner Benutzer ohne ausreichende Sachkenntnisse tendenziöse Behauptungen aufstellen (die oft gar nicht auf Böswilligkeit, sondern auf Unkenntnis beruhen). Aber die Berufung auf ein breites Meinungsbild in den Medien oder was ich kürzlich lesen musste, ersetzt halt keine Sachkompetenz. Wer ein Justizopfer ist, soll als solches genannt werden (man denke an den wirklich erschütternden Fall Horst Arnold). Aber Gustl Mollath ist kein Justizopfer - lies mal das Urteil des LG Regensburg nach der Wiederaufnahme. Entgegen anderslautender Gerüchte hat übrigens das Bundesverfassungsgericht das erste Urteil in Sachen Mollath niemals aufgehoben oder für verfassungswidrig erklärt. Gerade im Artikel Gustl Mollath stehen einfach soviele falsche Behauptungen, dass es wehtut (und Pressartikel, aus denen diese Behauptungen teilweise übernommen wurden, taugen als Beleg überhaupt nichts, weil gerade in juristischen Dingen die Presse leider viel Unsinn schreibt - jeden Tag liest man in der Zeitung von einer Berufung gegen ein Schwurgerichtsurteil, einer Bewährungsstrafe von drei Jahren oder anderen juristischen Unmöglichkeiten). Aber wenn der Versuch, Fehler zu beseitigen, torpediert und als Vandalismus gewertet wird, muss man halt resignieren und kann jeden nur auffordern, jedenfalls in juristischen Dingen Wikipedia nicht zu vertrauen. Wenn ein mit Fehlern durchsetzter Artikel von der Mehrheit so gewünscht wird, ist es eben so. Bei Otto Brixner kann man nur seinen Langmut bewundert, dass er gegen den Artikel nicht juristisch vorgegangen, denn der Artikel enthält m. E. durchaus justiziable Schmähungen. --Zipfelheiner (Diskussion) 10:34, 11. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Danke für die Klärung. Vor allem Deine Worte zum Fall Arnold beruhigen mich. Du verstehst, dass man skeptisch wird, wenn wie im Fall Arnold das gesamte beteiligte Darmstädter Richterkollegium samt Polizeibeamten und Staatsanwalt ohne jede Saktion davonkommt? Mit welchem moralischen Recht wollen diese Leute denn eigentlich ermitteln oder richten, gegen Beschuldigte, die wesentlich kleinere Fehler gemacht haben, als einem Unschuldigen das Leben zu ruinieren. Ich bitte um Verständnis, dass man da ein wenig empfindlich sein kann - und vielleicht auch mal den Falschen angreift. Schönen Tag noch. --Zweimot (Diskussion) 11:21, 11. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Den Wunsch nach „Sanktionierung“ des Darmstädter Richterkollegium samt Polizeibeamten und Staatsanwalt halte ich für sehr problematisch. Das Gericht hat ja nicht vorsätzlich einen Unschuldigen verurteilt, sondern ist einer Lügnerin auf den Leim gegangen und hat ein Gutachten nicht sorgfältig genug gewürdigt. Das ist schlimm (glaub mir: Ein Fehlurteil zu sprechen, ist der Alptraum jedes Richters), aber nicht strafbar. Ansonsten: Danke für Deine versöhnlichen Worte. --Zipfelheiner (Diskussion) 13:38, 11. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2016-11-15T09:30:25+00:00)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 10:30, 15. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2016-11-30T10:57:23+00:00)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 11:57, 30. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Hallo Zipfelheiner. Bitte führe keine Änderungen ohne Konsens mehr durch. In einem Gemeinschaftsprojekt wie der Wikipedia ist Konsens wichtig und wenn Du eine umstrittene Änderung nicht durchsetzen kannst, hilft auch ein Editwar nichts. Such Dir eine dritte Meinung oder hol Dir Fachmeinungen aus den entsprechenden Portalen und Redaktionen. Entweder wird sich so Deine Position durchsetzen, oder Du wirst davon überzeugt, daß Du Dich geirrt hast. Aber die Brechstange funktioniert hier nicht. Gruß--Emergency doc (D) 21:21, 30. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Da hast Du zweifellos recht.--Zipfelheiner (Diskussion) 08:19, 2. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Hallo Zipfelheiner!

Die von dir überarbeitete Seite Ulrich Marseille wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 15:38, 18. Jul. 2017 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)[Beantworten]

Information am Rande[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, weil du mir gerade über die Beobachtungsliste gelaufen bist: Vielleicht hast du zu Benutzer:Domitius Ulpianus/Benutzersperrung-ErwinLindemann auch eine Meinung. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 16:13, 27. Jul. 2018 (CEST):[Beantworten]

Gegen eine Sperrung von ErwinLindemann = Alexander Würdinger, der ja nicht nur hier, sondern auch in der inzwischen gesperrten Kommentarfunktion von LTO dauernd seine Privatfehden führt, hätte ich gewiss nichts einzuwenden. --Zipfelheiner (Diskussion) 17:15, 27. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Danke, mal schauen, wie es sich entwickelt, im Moment ist er ja längerfristig gesperrt. Dass die Kommentarfunktion bei LTO ganz ausgeschaltet worden ist, ist wohl gut so, siehe in Bezug auf diesen Fall hier auch Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 17:51, 27. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2018-08-01T09:56:45+00:00)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 11:56, 1. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Du wurdest auf der Seite [[Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:Zipfelheiner]|Vandalismusmeldung]] gemeldet (2018-09-24T13:20:46+00:00)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem [[Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:Zipfelheiner]|dortigen Abschnitt entnehmen]]. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich [[Wikipedia:Vandalismusmeldung/Archiv/2018/09/24#Benutzer:Zipfelheiner]|hier]] archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 15:20, 24. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wieso diskutierst Du mit dem Benutzer mit der grünen Signatur überhaupt noch? Seine Motivation ist spätestens seit diesem Beitrag hinlänglich bekannt. Eigentlich ist das ein Fall, bei dem man über BSV nachdenken kann. Zumindest sollte don't feed the trolls beachtet werden--141.2.31.111 11:54, 19. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Schiedsgericht[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner,

da ich nach den jüngsten Äußerungen auf Diskussion:Otto Brixner keinen realistischen Lösungsweg mehr sehe, habe ich das Schiedsgericht in dieser Sache angerufen --Domitius Ulpianus (Diskussion) 13:07, 9. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Gute Idee!--Zipfelheiner (Diskussion) 13:32, 10. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Jens Söring[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipfelheiner, ich habe auf der Diskussionsseite zu "Jens Söring" meine Anmerkungen zu dem "Hammel"-Absatz geschrieben. Was meinst du dazu? --Elefantikus (Diskussion)

Danke, dass Du das Gespräch gesucht hast. Ich habe auf der Diskussionsseite geantwortet. --Zipfelheiner (Diskussion) 10:29, 28. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo Zipfelheiner!

Die von dir angelegte Seite Cornelius Schott wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 01:47, 30. Aug. 2020 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)[Beantworten]


Rechtsbeugung[Quelltext bearbeiten]

Es bleibt also von diesem herausragenden Fall gar nichts mehr übrig, in Ordnung. Was dabei nur wundert ist, dass das so lange stehenblieb und einige andere auch daran mitgearbeitet haben, ohne inhaltlich daran etwas ausgesetzt zu haben. Was die zugestandene Ausführlichkeit betrifft, so habe ich, ohne dass darauf eingegangen wurde, schon vor einiger Zeit angeregt, dass eventuell Kürzungen vorgenommen werden. Auch das ist nicht erfolgt. Wer allerdings einen solchen Fall, bei dem allein das Strafurteil von der Länge her jede Dimension sprengt, in ein paar Zeilen (wenn überhaupt) darstellen kann, müsste den Nobelpreis erhalten. Du hast ja im Artikel (erste Stelle mit fast 40.000 Zeichen) und auf der Diskussionsseite auch nicht wenig geschrieben.

Es ist schon richtig, dass Männer die Wikipedia dominieren und Frauen da mehr oder weniger nicht erwünscht sind. Das ist allerdings in keiner Weise ein Vorwurf an Dich. Ich werde die Wikipedia erst einmal ad acta legen, wenn ich mich darüber belehren lassen muss, wie man einen guten Artikel schreibt oder bearbeitet.

Herzliche Grüße

--Monika Hoerath (Diskussion) 19:52, 7. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Mit dem - in vielen Fällen ja gar nicht bekannten - Geschlecht des Benutzers hat das m E. nichts zu tun. Es ist auch keine Belehrung, wenn man auf Wikipedia-Richtlinien und hilfreiche Meta-Artikel hinweist. Ich sehe natürlich, dass Du Dir mit Deiner Ergänzung viel Mühe gemacht hast, und es tut mir Leid, dass das alles wieder entfernt werden musste. Aber Deine Ergänzung sprengte nun mal jede Dimension, und es gibt keinen Grund dafür, einem einzigen Fall einen ganzen Abschnitt des Artikels einzuräumen. Es ist einfach nicht Sinn eines Wikipedia-Artikels über einen Straftatbestand, einen einzigen Fall derart ausufernd darzustellen. Die entscheidende Aussage des in dieser Sache ergangenen BGH-Urteils habe ich in den Artikel bereits eingearbeitet. Von mir aus könnte man auch einen eigenen Wikipedia-Artikel über den Fall des Freiburger Staatsanwalts anlegen, der dann weitgehend Deinen Einfügungen entsprechen könnte. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass er die dann zu erwartende Löschdiskussion überleben würde. Vor längerer Zeit hatte ich auch schon einmal angeregt, eine Liste der Entscheidungen des BGH zur Rechtsbeugung anzulegen, in welche dann natürlich dieser Fall aufgenommen aufgenommen werden würde. Allerdings sehe ich mich persönlich nicht in der Lage, einen solchen Artikel zu schreiben, abgesehen davon, dass auch dann ein Löschantrag zu erwarten wäre. Als Kompromissvorschlag werde ich jetzt den Fall noch einarbeiten in den Abschnitt "Beispielsfälle aus der BGH-Rechtsprechung". Mit freundlichen Grüßen --Zipfelheiner (Diskussion) 13:46, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]