Diskussion:Off-Label-Use

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Der im Artikel angegebene §25 SGB V (der übrigens auch keine 10+ Absätze enthält) beschäftigt sich mit Gesundheitsuntersuchungen, nicht mit Marktbeobachtungspflichten. Wäre dem Autor dieser Seite dankbar wenn er den richtigen Paragraphen einfügt, da ich trotz einiger Suche im Aichberger SGB V keinen Paragraphen über Marktbeobachtungspflichten von Pharmaunternehmen finden konnte. Dies erscheint meiner Meinung nach auch nicht logisch, da ja im SGB V lediglich die gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts abgedeckt werden, wohingegen die Pharmaunternehmen privatrechtliche Organisationen sind, und außerdem private Krankenkassen den Off-Label-Use unter gegebenen Umständen auch bezahlen müssten.

"Off-Label-Use" - komisches Deutsch[Quelltext bearbeiten]

Ist Wikipedia jetzt schon Verfechter des Denglischen? Das KANN kein Fachbegriff sein. --217.7.68.93 10:38, 31. Mär. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ist es aber, sogar ein amtlicher Fachbegriff [1]. Außerdem über 16.000 Google-Hits (- Wikipedia und nur in deutscher Sprache) [2]. --Kuebi 11:30, 31. Mär. 2008 (CEST)[Beantworten]
Keineswegs "amtlich". Im Sozialgesetzbuch ist ausschließlich von "zulassungsüberschreitende Anwendung" die Rede, Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/35c.html Um keine Verwirrung zu stiften, ist eine Verschiebung nach zulassungsüberschreitende Anwendung angeraten. Der Wunsch, Dingen durch englische Begriffe einen "stylischen" Hauch zu verleihen, sollte uns nicht davon abhalten, den gebräuchlicheren und in Gesetzten festgehaltenen Begriff zu verwenden. 85.179.68.120 16:13, 21. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Dosierung und Anwendungsdauer sind nicht von Relevanz bei "Off-Label"[Quelltext bearbeiten]

Weder der G-BA (Der Gemeinsame Bundesausschuss http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/off-label-use/ und http://www.g-ba.de/institution/sys/faq/78/) berücksichtigen die Dosierung und Anwendungsdauer noch das SGB V (Sozialgesetzbuch http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__35c.html )selbst.

Anmerkung zu dem o.a. Wunsch den "gebräuchlicheren und in Gesetzten festgehaltenen Begriff zu verwenden":

Prinzipiell ist der offizielle, also der in den Gesetzen verwendete Begriff schon besser, aber in diesem konkreten Fall, reden die Beteiligten (Ärzte, Kliniken, Apotheker, Pharmahersteller) selbst immer von Off-label. Auch in den offiziellen Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften www.awmf.org ist die Rede von Off-Label. Eine Eingabe von "Zulassungsüberschreitende Anwendung" in der Suche führt zu keinem Ergebnis im Gegensatz zu Off-label.

--Wikiolly 14:39, 7. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Das englischsprachige Begriffe häufig auch im deutschsprachigen Fachbereich genutzt werden, findet man nicht nur in der Medizin oder bei diesem Begriff. Noch häufiger werden in der Alltagssprache sogar Abkürzungen genutzt. Das bedeutet aber nicht, dass ein verbreiteter deutschsprachiger Begriff die schlechtere Wahl für ein Lemma in einem deutschsprachigen allgemeinem Nachschlagewerk ist. Ausschlaggebend sollte aber die Nutzung in deutschsprachigen Texten sein. Bei vergleichbarer Verbreitung sollte man sich aber für den deutschsprachigen Begriff entscheiden. Denn im Gegensatz zu "Off-Label-Use" kann sich unter "Zulassungsüberschreitende Anwendung" auch ein Laie etwas vorstellen, was ich als großen Vorteil sehe. --Cepheiden (Diskussion) 18:14, 27. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Dann reicht auch einfach eine Weiterleitung von "Zulassungsüberschreitende Anwendung" nach Off-Label-Use --84.167.183.132 22:45, 3. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Unter der Haftung kann es zur Anerkennung der Approbation kommen. Sollte man vielleicht noch reinschreiben. Iralwynn (Diskussion) 12:19, 12. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Oder zur Aberkennung. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:45, 12. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]