Diskussion:Ortstafel (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Eingangskontrolle in Abschnitt Straßenbaulast
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Straßenbaulast[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Absatz steht: Oftmals beginnt und endet die Unterhaltungslast für eine Straße auch am Ortsschild / an der Ortstafel. Gibt es dafür Belege, dass das in Österreich tatsächlich vorkommt? Meines Wissens führen Landesstraßen immer durch das Ortsgebiet durch bzw. bis zu einer zentralen Kreuzung, wo sie in eine oder mehrere andere Landesstraßen münden. Und wenn es das tatsächlich wo gibt: stimmt dann die Feststellung Oftmals? --TheRunnerUp 19:51, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich glaube ich weiß was du meinst! Innerhalb des Ortsgebietes ist nicht das Land für die Erhaltung der Bundes-/Landesstraßen zuständig, sondern die Gemeinde, deshalb wird eine B- oder L-Straße im ortsgebiet zu einer Gemeindestraße und ist damit auch von diesen zu erhalten! Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen! --Austriantraveler (Diskussion) 19:56, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Das halte ich für unwahrscheinlich. Das Schild darf ja nur dort aufgestellt werden, wo die Bebauung anfängt, die Gemeindegrenze kann weit davor liegen. Und das wird sie in den meisten Fällen auch sein, den Österreich ist ja nicht dicht bebaut wie das Ruhrgebiet. --Eingangskontrolle (Diskussion) 15:24, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ortsgebiet und Bebauung[Quelltext bearbeiten]

Zwar finde ich einige Aussagen des Verwaltungsgerichtshofes zur Dichte der Bebauung, allerdings konnte ich daraus nie entnehmen, ob eine einseitige, mehr oder weniger durchgehende Bebauung für die Festlegung eines Ortsgebiet ausreichend ist. Einige Bezirkshauptmannschaften scheinen sich auf eine beidseitige Bebauung zu berufen und verweigern aus diesem Grund die Vesetzung von Ortstafeln. Daher würde mich eine Quelle zur der Aussage "Es macht dabei keinen Unterschied, wenn das verbaute Gebiet nur auf einer Straßenseite liegt." interessieren. Danke. --T-rainer (Diskussion) 21:53, 29. Mär. 2016 (CEST)Beantworten