Diskussion:Otto Nuschke

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Artikel unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist noch ziemlich unvollständig. Was hat er im 3. Reich gemacht? Welche Politik vertrat er nach 1945, wie wurde er zum Unterstützer des Sozialismus, inwieweit hat er in der DDR noch von der SED abweichende Positionen vertreten? --08-15 01:53, 26. Feb 2006 (CET)

Leider habe ich keine konkreten Angaben über den Umstand gefunden, daß Nuschke während seiner Amtszeit regelmäßig damit erpreßt wurde, daß sein Sohn in russischer Gefangenschaft war. Vom politischen Handeln des Vaters wurde das Wohlergehen seines Sohnes abhängig gemacht. Leider habe ich vergessen, was aus seinem Sohn wurde. Auch wüßte ich gern, wie groß der Einfluß dieses Umstandes auf die politische Entwicklung in der SBZ bzw. DDR war.

Wie hiess Frau Nuschke?[Quelltext bearbeiten]

Frau Nuschke, 1953, rechts

Warum erfährt man das nicht aus dem Artikel? Mutter Erde 92.227.0.202 21:15, 13. Okt. 2009 (CEST) Über die vier Ehen Otto Nuschkes erfährt man allerhand auf den letzten hundert Seiten "Frohburg" von Guntram Vesper (Verlag Schöffling&Co.). Die vierte Ehefrau hieß jedenfalls Vera und war 44 Jahre jünger als er.[Beantworten]

Handelt es sich tatsächlich um eine Festnahme, wenn man von Demonstranten seiner Freiheit beraubt und auf fremdes Hoheitsgebiet verschleppt wird? Wenn man solch einen juristischen Terminu verwendet, lässt man sich ja auf eine juristische Bewertung des Vorfalls ein. Ich bitte einen einschlägigen Juristen um eine kurze Klärung. Denn mir kommt solch eine Handlung eher wie eine Verschleppung oder Entführung vor. --84.153.40.22 15:28, 13. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Auch die Strafprozessordnung der DDR kannte den Jedermannparagraphen. Auch lagen die Voraussetzungen vor: Ein dringentder Tatverdacht bestand, der Täter wurde am Tatort (Regierungssitz) aufgegriffen, die Festnahme war (im Vergleich zum sonst üblichen Lynchen wie auch im Hinblick darauf, dass die Nicht-Festnahme den Erfolg des Volksaufstandes verhindert hätte) verhältnismäßig, der Festgenommene wurde unverzüglich der Polizei überstellt. "fremdes Hoheitsgebiet" ist einerseits falsch und andererseits bedeutungslos. Wenn ein Einbrecher einen Einbruch in Deutschland begeht und die Jedermann-Festnahme im Rahmen seiner Flucht dann beispielsweise in Frankreich erfolgt, übergibt man den Festgenommenen eben der französischen Polizei. "fremdes Hoheitsgebiet" ist aber fachlich einfach falsch. Ost-Berlin war aufgrund des Viermächte-Status eben kein Teil der DDR. Die juristischen Feinheiten der Berlin-Frage zu diskutieren, kann man ernsthaft den Demonstranten nicht zumuten wollen, oder? Wir können auch den Gegentest machen: War es eine Entführung? Der Artikel schreibt im ersten Satz "Unter einer Entführung versteht man einen kriminellen Akt...". Wer treu zur sozialistischen Sache den Volksaufstand des 17. Juni als kriminellen Akt versteht, der kann das so sehen. Wir in der Wikipedia sind dem neutralen Standpunkt verpflichtet und müssen den Volksaufstand daher nicht als „konterrevolutionären Putschversuch“ sondern eben als Volksaufstand gegen die DDR-Diktatur und damit nicht als kriminellen Akt darstellen.--Karsten11 (Diskussion) 18:27, 13. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Naja, aus einer Demo gegen Lohnkürzungen einen Volksaufstand gegen die Diktatur des Proletariats zu machen, ist doch etwas weit her geholt.

Westberlin war eine Sonderzone, die laut Viermächteabkommen nicht Teil der BRD war. So ist es verwunderlich, warum dort die DM als Zahlungsmittel verwendet wurde. (nicht signierter Beitrag von 94.197.121.43 (Diskussion) 12:52, 12. Okt. 2013 (CEST))[Beantworten]

Nach Quellenlage war es eine Verschleppung. Was war denn die frische Straftat für den Jedermannparagrafen? Selbstverständlich gingen die Demonstrationen nicht vom "Westen" aus, aber gehörten zur Gemengelage an dem Tag auch dazu.--Wikiseidank (Diskussion) 07:26, 6. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
Das war das völlige Gegenteil einer Verschleppung. Kern des Straftatbestandes der Verschleppung ist die Verbringung "in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes" (um ihn eben der Schutzmöglichkeit des Rechtsstaats zu berauben). Hier wurde Nuschke in den "räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes" verbracht, um eine rechtsstaatliche Aufarbeitung zu ermöglichen. Was für Straftaten könnte das Regime begangen haben (und Nuschke als stellv. MP verantwortlich sein)??? Geh einfach mal durch das Strafgesetzbuch: ohne groß nachzudenken fällt mir primär Freiheitsberaubung (bezüglich der politischen Gefangenen), Mord, Körperverletzung, Nötigung, Wahlfälschung etc. ein.--Karsten11 (Diskussion) 11:07, 6. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Die Mittelstraße in Rathenow hieß zeitweilig Dr.-O.-Nuschke-Str., heute wieder Mittelstr. Quelle: Eintrag "zuletzt wohnhaft in" im Sterberegister der St.-Marien-Andreas-Kirche Rathenow im April 1965.

1939 hieß die Straße Mittelstr. Quelle: Adreßbuch für Rathenow, Neufriedrichsdorf und Neue Schleuse 1939

Im übrigen gab und gibt es etliche Otto-Nuschke-Strassen in verschiedenen Ortschaften wie man mit Google leicht feststellen kann. (nicht signierter Beitrag von 217.83.129.7 (Diskussion) 17:33, 17. Jan. 2017 (CET))[Beantworten]

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Ah, ja, er setzte sich (gemäß Quelle aus der DDR) für eine "Normalisierung kirchlich-staatlicher Beziehungen in der DDR" ein. Gemeint war vermutlich nicht: Durchsetzung der Religionsfreiheit sondern eher die Anerkennung des Vorrangs des Throns gegenüber dem Altar.--Karsten11 (Diskussion) 21:11, 17. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Thron und Altar?[Quelltext bearbeiten]

Nuschke setzte sich gegen die Linieder SED zum Beispiel dafür ein, dass Gelder für den Erhalt der kirchlichen Gebäude auch von den Kirchen eingesetzt werden, während die SED sie an ihr genehme Pfarrer abgeben wollte. Ob Religionsfreiheit zum damaligen Zeitpunkt möglich gewesen wäre, ist sicher zu diskutieren. Die Mitarbeiter in Nuschkes Abteilung wurden jedenfalls 1953 verhaftet oder flohen in den Westen. Die Enntwicklung von Nuschkes Abteilung wird ausführlich behandelt von: Goerner, Martin-Georg: Die Behandlung der Kirchenpolitik im Staatsapparat und in den Massenorganisationen, in: Vollnhals, Clemens (Hg.): Die Kirchenpolitik von SED und Staatssicherheit. Eine Zwischenbilanz, Berlin 21997.

Wäre noch zu klären, ob eine Geschichtsschreibung zur DDR ohne Quellen aus der DDR überhaupt zu leisten wäre. Dazu erhellend sicher die Einführung von Clemens Vollnhals im gleichen Buch.