Diskussion:Panzer-Affäre

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Überabeiten Prozess[Quelltext bearbeiten]

@Tim.landscheidt: Die Frage ist ob das Urteil öffentlich zugänglich ist. Man kann nicht einfach so ein Überabeiten setzte wenn man nicht weiss ob es tatsächlich Informationen gibt.--Sanandros (Diskussion) 15:03, 5. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Natürlich kann man einen Abschnitt als zu überarbeiten markieren, ohne abschließend beurteilen zu können, ob die Überarbeitung „einfach“ möglich ist. Entscheidend ist, ob der Artikel in manchen Punkten Schwächen aufweist, und das ist hier unzweifelhaft. In diesem Fall ist es auch notwendig, denn in der bestehenden Form unterstellt er zwei benannten Personen, dass sie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben sollen, eine Handlung, die in der deutschen Gesellschaft so schlecht angesehen ist, dass sie mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet werden kann. Das mag vielleicht bei einem laufenden Verfahren vorübergehend unvermeidlich sein, nach mehr als zwanzig Jahren haben aber die Betroffenen (und auch der Leser) sicher das Recht, dass auch über das Ergebnis des Prozesses informiert wird. --Tim Landscheidt (Diskussion) 20:28, 5. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Ich habe mal per Google versucht herauszufinden ob es ein Urteil gab und weder Aktenzeichen noch sonst irgendetwas gefunden. Wenn du besser weisst wie man das finden könnte, dann sag es mir.--Sanandros (Diskussion) 21:21, 5. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Weil niemand reagiert habe ich es wieder raus genommen.--Sanandros (Diskussion) 14:56, 18. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Äh, noch einmal: Der Baustein zeigt nicht an, dass jemand an diesem Artikel arbeitet, sondern, dass jemand an diesem Artikel arbeiten sollte, weil er Defizite aufweist. Also kannst Du entweder gerne die Schwächen beheben (Danke in dem Voraus!) oder Du lässt den Baustein stehen. --Tim Landscheidt (Diskussion) 02:48, 19. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Dein Überarbeiten ist eigentlich ein Wikipedia:Lückenhaft und dort steht auch drin dass fehlende Angaben Recherchierbar sein müssen. Aber wenn das Urteil nicht öffentlich ist (was man bei einem Prozess bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde man auch annehmen darf) dann ist das Ende des Prozesses nicht recherchierbar. Wie schon gesagt, ich wäre froh wenn man das schliessen könnte aber es muss schon jemand sagen wie man das schliessen könnte. Ich habe jetzt mal versucht hier verschieden Suchbegriffe einzugeben. Zum Kriegswaffenkontrollgesetztt habe ich nur einen Fall aus dem Jahr 2013 gefunden und sonst nichts.--Sanandros (Diskussion) 21:20, 19. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Zusammenarbeit seit 1967[Quelltext bearbeiten]

Auf Taz Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen steht dass man seit 1967 mit Isreal solche Krummen Dinger macht. Weiss jemand was dazu?--Sanandros (Diskussion) 06:17, 23. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Klingt eher danach, als hätte man Erkenntnisse vom im 6-Tage-Krieg erbeuteten Zeugs auch der BRD zugänglich gemacht. So merkwürdig ist das nun mal nicht, wenn Israel bspw. von Dtl. Schnellboote über Umwege bezieht... MfG --URTh (Diskussion) 21:08, 23. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]