Diskussion:Paul Suter (Bildhauer)

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Arbeiten an öffentlichen Strassen und Plätzen[Quelltext bearbeiten]

Ein unbekannter Benutzer (IP-Adresse 213.221.251.188) hat am 27. Dezember 2009 die Skulptur

  • 1996 Novartis AG, Basel (Stahl)

gelöscht und

  • 1994 Caribu. Kantonsschule Luegete, Zug (Stahl)

hinzugefügt, leider ohne Kommentar. Ist, erstens, die Novartis-Skulptur identisch mit Novae Artes bei der Ciba AG? Und zählt, zweitens, Caribu wirklich zu den öffentlichen Arbeiten im Sinne der Panoramafreiheit? Denn die Werkliste versteht sich als die Liste derjenigen Skulpturen, deren Fotos auf Wikipedia veröffentlicht werden dürfen und die zur Zeit noch fehlen. -- Welt-der-Form 15:47, 28. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Na ja, das seh ich als das kleinste Problem der IP-Änderung an. Aussagen wie Nachlassverwaltung durch Galerie Mäder, Basel, und einfügen zig Austellung in dieser Galerie halte ich persönlich für problematischer (Austellunen könnten problemlos zusammen gelegt werden). PS. Wenn die Skulptur im freien Steht, ist sie nach schweizerischen Panoramarecht forografierbar, denn Schulgeläde sind in der Schweiz der Regel öffentlich zugänglich, damit wäre die Vorgabe Werke auf allgemein zugänglichem Grund erfüllbar [1]. Es ist eben in der Schweiz, im Gegensatz zu Deutschland, keine Aufnahmestandort im öffentlichen Verkehrsraum notwendig. Sondern es reicht wenn ich den Fotografierstandort ohne Verstoss gegen das Hausrecht u.Ä. erreichen kann (z.B. nicht abgesperrter privater Parkplatz oder Landwirtschaftlich genutze Fläche). Ein Pausenplatz wird eben in der Regel als allgemein zugänglichem Grund angesehen (und dies trotz möglicher Nachtsperre). -- Bobo11 16:11, 28. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Na, Du bist ja auch einer dieser Quickipedianer - ich bin doch noch gar nicht fertig... ;-) Zu Deinem Hinweis: dass Schulgelände in der Schweiz öffentlich zugänglich ist, wusste ich nicht. In Deutschland ist es aus gutem Grund (z.B. Pädophilie) nicht öffentlich zugänglich. Also: wer bitte kennt die Situation vor Ort und kann weiterhelfen? Wenn der Caribu nicht öffentlich zugänglich ist, schlage ich vor, ihn wieder aus der Werkliste zu löschen, denn weitere Skulpturen von Suter, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, gibt es viele - warum also gerade den Caribu... PS: Mit Werbung habe ich kein Problem. Aber ein wenig lästig ist es schon, hinterherlaufen zu müssen, um sie wieder zu entfernen...;-) -- Welt-der-Form 16:40, 28. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Es leigt daran das meisten eine Sportplatz und/oder Spielplatz angeschlossen ist. Und der ist ausserhalb der Schulzeit für die Öffentlichkeit geöffnet ist und somit auch zugänglich. Und damit ist er eben auch automatisch ein allgemein zugänglichem Grund. -- Bobo11 16:53, 28. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Galerie-Ausstellungen[Quelltext bearbeiten]

Galerie-Ausstellungen sind Verkaufsausstellungen. Eine Ausstellungsliste dient dazu, die Bedeutung des Künstlers zu illustrieren. Daher haben Galerie-Ausstellungen in einer Auswahl der wichtigsten Ausstellungen eines Künstlers - außer in begründeten Ausnahmefällen - nichts zu suchen. Nähme man Galerie-Ausstellungen mit auf in die Ausstellungsliste, würde sie in der Regel drei- bis viermal so lang. Dies kann nicht Zweck eines Lexikoneintrags sein. Wikipedia ist keine kostenlose Werbefläche. Überdies werden die vielen Ausstellungen in der Mäder Galerie, Basel, im Artikel gesondert erwähnt, und für den interessierten Leser enthalten die Weblinks einen Verweis auf eine ausführlichere Ausstellungsliste (bei der Baukunst Galerie, Köln), die all diese Ausstellungen enthält. Wenn die Mäder Galerie auch etwas zu diesem Wikipedia-Artikel beitragen möchte, ist sie hiermit herzlich eingeladen mitzuhelfen, die offenkundige Lücke des Artikels zu schließen: alle Fotos von Skulpturen des Schweizer Künstlers stammen bislang aus Deutschland! -- Welt-der-Form 16:40, 28. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:48, 18. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]