Diskussion:Prior Permission Required

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Salier100 in Abschnitt Unverständlich
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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Komischerweise gibt es keinen Artikel Landegenehmigung oder Landeerlaubnis. Braucht es nicht für jede Landung eine Erlaubnis oder Genehmigung, die man üblicherweise vor dem Flug einholt und kurz vor der Landung nochmal. Kann man einen Verkehrsflughafen zu Betriebszeiten auf gut Glück ansteuern und dann um eine Landegenehmigung bitten? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:39, 27. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Also erst einmal: PPR hat nichts mit der Landeerlaubnis über Funk zu tun.
Ein Flughafen kann festlegen, dass er nur PPR anfliegbar ist, dann muss man vor dem Abflug zu diesem Flughafen eine entsprechende Permission anfragen und erhalten. Wenn der Flugplatz kontrolliert ist (er hat eine Kontrollzone und einen Kontrollturm, auf dem ihm ein Fluglotse mit dem Rufzeichen Ort TWR eine Freigabe gibt), dann braucht man für den Einflug in Kontrollzone und Landung auch wieder eine Freigabe, unabhängig, ob man PPR hat oder nicht.
PPR dient der Kontrolle, wer einen Flugplatz überhaupt anfliegen kann bzw. bei Sonderflughäfen/Sonderlandeplätzen, die keine durchgehende Betriebspflicht haben, der Sicherstellung, dass der Platz „besetzt“ ist, eine Freigabe durch die Flugverkehrskontrolle der Sicherheit des Luftverkehrs in der Luft durch Regulierung und Steuerung. Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich, --Godihrdt (Diskussion) 06:40, 4. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Danke, kannst Du das im Artikel mit den Begriffen Landegenehmigung oder Landeerlaubnis irgendwie in Bezug setzen? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:14, 4. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
. Es gibt einen PPR durch den Flugplatzbetreiber (ggf in Vertretung der Flugleiter), Landefreigabe durch Fluglotsen und eine Erlaubnis für Außenlandungen (von Behörden). Eine Betriebsgenehmigung für Flüghäfen und Flugplätze. Wenn ein Flieger auf Flughäfen nicht landen kann wird in den Medien oft von Landerelaubnis oder Landegenehmigung gesprochen, zudem können Behörden natürlich noch einen Einflug oder Landung verbieten. Und da kann sowohl die Verweigerung des einen oder des anderen Bedeuten, damit sind die Begriffe Landegenehmigung oder Landerlaubnis nicht eindeutig. --Salier100 (Diskussion) 08:01, 4. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Könnte man von Landegenehmigung oder Landeerlaubnis eine Weiterleitung nach Landefreigabe erstellen und dort die Begriffe und die Unschärfe erläutern? Es gibt über 100 Verwendungen der Begriffs. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:20, 4. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Wobei die Außenlandung weder mit PPR noch mit einer Landefreigabe/-genehmigung durch einen Fluglotsen in Verbindung steht, das ist ein Sonderfall. Es ist auch nicht jede Außenlandung genehmigungsbedürftig, siehe Rettungshubschrauber und Segelflugzeuge. --Godihrdt (Diskussion) 09:17, 4. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
PPR könnte man noch mit Anfluggenehmigung übersetzen, dann hörts auch auf. Der Fluglotes gibt keine Landegenhmigung sondern eine Freigabe, die Außenlandung ist entweder Erlaubnisfrei oder man braucht eine Erlaubnis. Die zwei Begriffe die du unbdingt verlinken willst gibt es streng genommen nicht außer vereinzelt in den Medien wo er dann schlicht falsch ist. Wir wollen eben hier keine Begriffsetablierung betreiben, auch nicht durch verlinken,--Salier100 (Diskussion) 02:18, 5. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Es gibt ja mehrere Hierarchiestufen für die "Landegenehmigung", beginnend bei der Regierung über die Behörden, bis zum Fluglotse. Mit welchen Worten würdest Du denn diese Meldung formulieren? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:15, 5. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Das hat tatsächlich auch mit PPR nichts zu tun, das sind Überflugrechte zwischen Staaten. Das ist gefühlt Luftrecht gemischt mit Völkerrecht und damit auch entsprechend einer gewissen Willkür unterworfen, wenn sich Staaten mal nicht so grün sind. Verwirrend wird das ganze auch dadurch, dass man nicht für jede Art von Flugbetrieb alle Erlaubnisse braucht, nicht für jede Landung muss irgendeine Regierung oder Landesluftfahrtbehörde eine Freigabe erteilen, auf kontrollierten Flugplätzen aber in jedem Fall der Fluglotse.
Ich werde den Artikel mal überarbeiten, weil er teilweise unsinnig oder unvollständig ist, der Hinweis auf den Abschnitt VFR in der AIP beispielsweise ist irreführend, weil PPR-Regelungen auch im Instrumentenflugverkehr angewendet werden. Und PPR in der Luft über Funk einzuholen, wenn kein Flugleiter anwesend ist, wird auch schwierig… --Godihrdt (Diskussion) 07:38, 5. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Will man als Linienmaschine auf eine Flughafen landen, braucht man eine Flughafenslot. (Slot (Luftfahrt)). Ohne einen solchen kann keine Flugplan erstellt werden, ohne den ist eine Einflug in den Zielstaat nicht möglich. Und meist werden bei solchen Sanktionen einer Fluggesellschaft alles Slots entzogen. Der deutsche Begriff ist Landerechte, weil sie im Regelfall lange vor dem Flug vergeben werden. Bei grenzübergreifenden Flug ist auch im Sichtflug oft ein Flugplan zu erstellen. Will der Staat das nicht genehmigt er schlicht nicht den Flugplan oder verhängt eine Einflugverbot in den Luftraum. Das hat alles nichts mit Landegenehmigung oder Landerlaubnis zu tun. Willst du über das Lemma einen Artikel erstellen dann nur mit dem Inhalt, das die Begriffe oft von Laien und Medien benutzt werden wenn es in Wirklichkeit um. Landeslots, Landefreigabe, PPR, Ablehnung von Flugplänen oder Einflugverbote geht und dann mit Blaulinks auf die richtigen Begriffe weiterleiten. Eine reine Weiterleitung wäre falsch. --Salier100 (Diskussion) 07:55, 5. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Ein Slot hat mit Überflugrechten nichts zu tun. Ein Slot ist eine Regulierungsmaßnahme, die Überflugrechte sind zwischenstaatliche Vereinbarungen. Slots werden von DFS und Eurocontrol vergeben, Überflugrechte werden wie gesagt zwischen Ministerien verhandelt. Und man kann einen Flugplan natürlich ohne Slot aufgeben, man bekommt aber dann keine Freigabe zum Anlassen 😉 --Godihrdt (Diskussion) 07:58, 5. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Die Slots werden vom Flughafenkoordinator vergeben. Es ist nicht nur Verkehrslenkung sondern eine hoheitliche Verwaltungsaufgabe (§27a Luftverkersgesetz), genauso wie die Überflugrechte (die meist auch noch einen Flugplan verlangen). Deshalb haben auch im Fall Weißrussland die EU-Mitgliedsstaaten die Lande- und Überflugrechte entzogen. Die zwischenstaatliche Verträge wird man nicht gekündigt haben. Zumindest hab ich nichts davon gelesen. Oder um mal wieder auf PPR zurückzukommen. PPR ist Hausrecht des Betreibers, Landefreigabe die Anweisung eine Fluglotsen, Vergabe von Landerechten ist eine hoheitlich verkehrslenkende Maßnahme. --Salier100 (Diskussion) 08:27, 5. Aug. 2021 (CEST)Beantworten