Diskussion:Psychotherapeutenkammer

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Brainswiffer in Abschnitt Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Körperschaft des öffentlichen Rechts[Quelltext bearbeiten]

Einführungssatz: Psychotherapeutenkammern sind die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierten Selbstverwaltungen [...]

Abschnitt 1, erster Satz: Anders als es der Name vermuten lässt, ist die Bundespsychotherapeutenkammer keine Körperschaft des öffentlichen Rechts [...]

Ist das eine nicht zweifelsfrei verständliche Formulierung oder ein Widerspruch? Könnte das jemand aufklären bitte? --93.222.235.22 11:14, 24. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Zwar spät: Land - Bund ist eben der Unterschied, das stand schon da. Ich habs nochmal genauer gesagt, dass die BPtK nu eine AG der Landeskammern ist. Und das ist auch kein Widrspruch vom Namen her. Ich kann morgen einen Verein "Bundesvogelkammer" gründen - der name Bund ist nicht wirklich geschützt. Es wird nur unterstellt, dass es etwas auf Bundesebene ist - was ja erfüllt ist. Brainswiffer (Disk) 06:20, 1. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Ach und: Wir geben bei allen Namen laut unserer Regeln keine Titel an. --Brainswiffer (Disk) 06:24, 1. Jul. 2016 (CEST)Beantworten