Diskussion:Put Da Needle To Da Records

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heisst der laden nicht "put da needle to da record"? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.143.183.244 (DiskussionBeiträge) )

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[1] --Minérve Frohes Fest - wahlweise ein paar schöne freie Tage 03:06, 24. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Fehlende Belege[Quelltext bearbeiten]

Da die Aussage, dass es den entsprechenden Song gibt, wohl kaum belegt werden muss, dürfte das Problem im zweiten Satz liegen Unter anderem behauptet Savas dort, dass dieser 80% der gesamten Einnahmen des Labels zu privaten Zwecken genutzt habe. Dies stimmt tatsächlich nicht, da es nur auf "machst dicke Angebote doch zahlst nur 20 % der Kohle' anspielen kann, was schonmal von Germay gerappt wurde. Dieser Satz besagt aber nur, dass er 20% des versprochenen Geldes bezahlt, was ebenso heißen kann, dass seine Angebote schlecht kalkuliert waren (was wohl auch eher passt, vgl. die Vorwürfe des Rappers Lenny). Ich habe den Satz daher rausgenommen. --H2SO4 23:21, 13. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Quelle und Bezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Wie wärs mit Belegen dafür, dass sie sich tatsächlich Groß schreiben? Eine Eintragung bei der dpma scheint es nicht gegeben zu haben - jedenfalls lässt sich dort nichts finden. --Minérve aka Elendur 15:11, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Auf Flash Punks steht beim Copyright ,,PUT DA NEEDLE TO DA RECORDS. Exclusive licensed to Def Jam Germany". Dies interpretiere ich so, dass die Blockschriftschreibweise der korrekte Name ist, da ansonsten wohl auch der Rest in Blockschrift gesetzt worden wäre. Für das Verschieben entschuldige ich mich. Die Regel für Artikelnamen war mir nicht bekannt. --H2SO4 15:38, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Noch zwei Indizien Hinweis: Name in Blockschrift, Adresse in Normalschrift: https://www.discogs.com/de/release/1331582-Schnitzelteller/images Nochmal nur PUT DA NEEDLE in Blockschrift. Ich frage hiermit mal Umgekehrt nach Belegen dafür dass es nicht in Blockschrift geschrieben wird. --H2SO4 15:48, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
nach BK: Mir gehts um den eindeutigen Nachweis für die komplette Großschreibung. Das Patentamt hat jedenfalls keine Angaben dazu - oder besser gesagt: kennt es überhaupt nicht. Die müssten eigentlich noch Angaben haben… wenigstens bezüglich der Löschung des Namens, allerdings gibt es weder etwas unter dem ausgeschriebenen Namen, noch unter dem Kürzel. --Minérve aka Elendur 15:52, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Selbst wenn man es so schreiben würde, verbindlich sind die Namenskonventionen. Maximal kann man einen Klammerzusatz a la "Eigenschreibweise ist ..." ergänzen. Dazu braucht es aber einen stichhaltigen Beleg, keine Coverart. Beste Grüße, --NiTen (Discworld) 16:01, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kontaktadresse auf der Webseite und die AGBs ihres Webshops http://web.archive.org/web/20001201233700/www.pdntdr.com/kontakt/kontakt.php3 http://web.archive.org/web/20010417034413/www.pdntdr.com/mailo/agb.php3 Um dem Problem weitgehend aus dem Weg zu gehen, schlage ich vor in Künstlerartikeln die Abkürzung PDNTDR nicht auszuschreiben. Damit ist man was das Offizielle angeht, auf der sicheren Seite (Vgl. http://web.archive.org/web/20020601125903/www.pdntdr.com/). Ich schreibe mal einen Abschnitt für den Artikel. --H2SO4 16:16, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]