Diskussion:Quaestio (Rechtsgeschichte)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Stephan Klage in Abschnitt Anregung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Anregung[Quelltext bearbeiten]

Vereinigung der drei Artikel

Quaestio (Lehrpraxis), Quaestio (Literaturgattung), Quaestio (Rechtsgeschichte)

in einem Lemma. 3- gegliedert, mglw. mit getrennten Litverzeichnissen.-- rb fish<Ø X 15:27, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn auch Unterschiede bestehen, so haben die Quaestiones soviel Gemeinsames, zum Teil sich überschneidende Bedeutungen, dass ein gemeinsamer Artikel eher hilfreich als verwirrend sein würde. --Georg Hügler (Diskussion) 16:57, 22. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Auf gar keinen Fall ist es sinnvoll den rechtsgeschichtlichen Part, der auch Gerichtsbezeichnungen umfasst, mit den anderen Artikeln in unmittelbaren Kontext zu stellen. Das wäre für den Leser, der keine Vorkenntnisse mitbringt, zu verwirrend. Inwieweit die Artikelverschmelzung von Quaestio (Lehrpraxis) und Quaestio (Literaturgattung) praktikabel ist, lasse ich ausdrücklich offen. --Stephan Klage (Diskussion) 16:17, 29. Apr. 2023 (CEST)Beantworten