Diskussion:Raban Tilmann

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2003:DE:23C6:6596:C441:C9F1:8C6D:4B28 in Abschnitt Kritik am Hessischen Rundfunk als Stadtdekan
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"liberaler Priester"...[Quelltext bearbeiten]

...ist ein Etikett, das vielleicht zutrifft, aber aus einer seriösen Quelle wörtlich belegt werden sollte. Dieser Artikel zeichnet jedenfalls ein sehr viel differenzierteres Bild. --Rabanus Flavus (Diskussion) 15:27, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Du hast natürlich Recht. Man kann das, muss es aber nicht im Artikel erwähnen. Übrigens habe ich das aus der von Dir genannten Quelle. Aber lassen wir es draußen, dass ist auch so ok. Viele Grüß Toras (Diskussion) 13:43, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Nein, in der Quelle steht das nicht drin. Da steht:
„Vielleicht gelte ich deswegen bei einigen [!] im Bistum Limburg als Liberaler.“
und
„bei aller Liberalität ein eher konservativer Kirchenmann“.
Daraus „Der liberale Priester“ zu machen, wie es in deiner Version stand, ist unsolide. --Rabanus Flavus (Diskussion) 14:11, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Kritik am Hessischen Rundfunk als Stadtdekan[Quelltext bearbeiten]

In der Öffentlichkeit hängengeblieben ist diese Version: https://www.focus.de/kultur/medien/hessischer-rundfunk-partei-ergriffen_aid_347153.html

Der Rundfunkrat hat laut SZ jedoch Folgendes befunden: http://www.sueddeutsche.de/kultur/hessischer-rundfunk-roland-kochs-spielwiese-1.412661-3

Ich fragte mich damals, und frage mich eigentlich noch immer, ob nicht Raban Tilmann derjenige war, der unkritisch übernommen hat, was man ihm eingeflüstert hat. --2003:DE:23C6:6596:C441:C9F1:8C6D:4B28 22:21, 20. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Bischöflicher Kommissar[Quelltext bearbeiten]

Die Funktion heißt "Bischöflicher Kommissar für Frankfurt", nicht "von" Fankfurt. Sie geht auf die Neuordnung der deutschen Diözesen nach dem Wiener Kongress zurück. Der Senat der Freien Stadt Frankfurt stimmte der Angliederung seines Territoriums an die neu gebildete naussauische Landesdiözese Limburg zu (im Gespräch waren auch Mainz und Fulda), bestand aber auf der Ernennung eines ortsansässigen Repräsentanten der Diözese für den Verkehr in staatskirchenrechtlichen Angelegenheiten. Ich habe das geändert.