Diskussion:Raumordnung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Dieser Artikel ist ziemlich schlecht....z.B. haben die Ziele der Raumordnung eine Bindungswirkung für ALLE öffentlichen Stellen lt. ROG, nicht nur für die Gemeinden - das das noch mal im BauGB drin steht ist nett, aber für die Raumordnung unerheblich, die ganze Struktur des Artikels ist Quatsch, es fehlen Hinweise auf die Verflechtung von Bund und Ländern, der Hinweis auf das Gegenstromprinzip bei den Zielen der Raumordnung ist Unsinn - das Gegenstromprinzip ist ein generelles Leitbild der RO und braucht bei der Abwägung nicht speziell erwähnt werden - bei der Abwägung müssen schließlich alle relevanten Fakten berücksichtigt werden....

hab leider keine Zeit sonst würde ich nen neuen Artikel schreiben....

Die Grundsätze der RO kommen viel zu kurz, es fehlt eine Erwähnung der Grundsätze lt. ROG, der Grundsätze wie sie die Länder erlassen können und der Grundsätze, wie sie im Raumordnungsplan erscheinen können usw etc pp

Schade, daß Du keine Zeit hast, wir können jede helfende Hand gebrauchen. --Radschläger 18:30, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Österreich[Quelltext bearbeiten]

In Österreich werden Raumordnung und Raumplanung zumeist synonym verwendet. Zwar gibt es immer wieder Versuche, mit Definitionen eine Differenzierung zu schaffen, es ist aber in der Praxis unerheblich. ZB heißen die zugehörigen Gesetze in den jeweiligen Bundesländern zum Teil Raumordnungsgesetz und zum Teil Raumplanungsgesetz - zum Teil auch anders. Raumplanung und Raumordnung von einander getrennt zu behandeln ist aus österreichischer Sicht sinnlos. --DIG 14:35, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:28, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten