Diskussion:Reader (Hochschullehrer)

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Reader ist kein akademischer Grad. Siehe auch den im Text verlinkten Wiki-Artikel dazu. Reader ist wie auch Prof., Lecturer, Privatdozent etc. eine akademische Bezeichnung oder Amtsbezeichnung. --Bashir001 (Diskussion) 13:43, 13. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Sehr schön. Jetzt weiss ich zwar, was ich nicht schreiben soll. Hast du auch einen Vorschlag, was ich statt dessen schreiben könnte oder gar müsste? - Funktionsbezeichnung? Yotwen (Diskussion) 15:07, 13. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Es existiert zB Reader (Hochschullehrer) bereits, ist jedoch bislang noch auf Lecturer weiter geleitet. Andere Lemmata waeren auch denkbar, nur eines sicher nicht "Reader (akademischer Grad)".--Bashir001 (Diskussion) 17:56, 13. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Du musst nicht verstärken. Ich bin dran. Danke für den Input. Falls du Input in Zukunft besser formulieren möchtest, hätte ich einen Vorschlag. Yotwen (Diskussion) 18:44, 13. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Sorry, tut mir leid. Danke für den Reader Artikel! --Bashir001 (Diskussion) 21:01, 13. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. So, Lemma verschoben, Links umgestellt. Yotwen (Diskussion) 20:50, 13. Mai 2014 (CEST)

Professor/Kein Professor[Quelltext bearbeiten]

Habt ihr das bald? oder muss ich laut werden? --Yotwen (Diskussion) 16:44, 16. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

K.A. Bis auf billige Witze aus der Kategorie "fun with names" habe ich von Bashir noch nichts vernommen, schon gar nichts, was eine vernünftige Ergänzung des Artikels darstellt, die über das hinaus geht, was ich initial hinzugefügt habe: Dass nämlich ein Reader sich in D nicht einfach Professor nennen darf.
Der Hinweis darauf, dass ein Reader in anderen englischen Ländern etwa die Stufe eines Professors hat, ist dabei völlig belanglos, da es um das Führen des Titels geht, nicht um die Wertigkeit des Jobs. Insofern ist die "Obwohl"-Formulierung, die da momentan steh, irreführend bzw. riecht schon verdächtig nach Theoriefindung. (Im übrigen steht das mit der Vergleichbarkeit in englischen Ländern in den Absätzen darüber.)-- Gut informiert (Diskussion) 17:02, 16. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
Darüber hinaus gibt es noch eine interessante Auseinandersetzung auf Twitter: https://twitter.com/Verfassungsblog/status/1128264765963472897 -- Gut informiert (Diskussion) 17:09, 16. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
Bei allem Verständnis, dass man einem AfD-Politiker eins reinwürgen möchte, habe ich was dagegen, dass die Inhalte auf Wikipedia zurechtgebogen werden, so dass sie in eine aktuelle politische Agenda passen. Ich denke man sollte auch die englische Wiki in Ruhe lassen, wo über etliche Jahre eine Vergleichsbasis der verschiedenen akademischen Systeme austariert wurde. Ohnehin ist die Quellenlage der jüngsten Debatte äußerst dünn und geht kaum über Hörensagen aus Düsseldorf und Berlin hinaus. Man sollte abwarten, wie weitere Kreise sich dazu äußern (KMK, DHV usw.)--Bashir001 (Diskussion) 17:27, 16. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
Der Verweis auf die AfD ist in diesem Zusammenhang doch Derailing. Das Ministerium in Düsseldorf hätte jedem, der anfragt, ob ein Reader sich in D Prof. titeln darf, die gleiche auf dem Hochschulgesetz basierende Information gegeben; das ist nicht parteiabhängig. Und als Informationspartikel ist es doch durchaus artikelrelevant, wie ein Reader sich in Deutschland nennen darf – oder wie eben auch nicht. Das kann man direkt mit dem Hochschulgesetz belegen, was aber den Omatest wahrscheinlich um Welten schlechter absolvieren dürfte als ein investigativer Zeitungsartikel. Neutraler als mein Satz, den ich initial dem Artikel hinzugefügt hatte, kann man das doch auch nicht formulieren. Wo ist das Problem und warum der "obwohl"-Vergleich mit den Anglo-Staaten? -- Gut informiert (Diskussion) 17:51, 16. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel stellte auch vor eurer Aktion schon die Faktenlage korrekt dar. Eine neutrale Klarstellung der möglichen Interpretation eines Titel in einem anderen Land als dem verleihenden mag angeraten sein. Ich würde dann aber auch erwarten, dass eine Darstellung sich auch auf Österreich, Schweiz, Italien, Belgien und Luxemburg beziehen würde, wo es nennenswerte deutschsprachige Minderheiten gibt. Ich stelle folgende Faktenlage fest:

  1. Ich habe keine Ahnung, was dieser Artikel mit AfD zu tun haben könnte, oder ob AfD Politiker oder Nicht-Politiker Titel führen dürfen, die ihnen nicht zustehen. Wir diskutieren ja auch nicht Linkshänder, Farbige oder Klärwerksmitarbeiter in diesem Zusammenhang. (Warum auch?)
  2. Die Verunstaltung der Quellenlage mit so etwas hässslichem wie https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/europawahl-afd-gunnar-beck-kein-professor-kein-fachanwalt/ kann ja wohl gar nicht sein. Ich habe mich bemüht, dem Leser eine menschen-lesbare Form der Quelle im Artikel anzubieten. Diese Webschlunzerei könnt ihr gerne in Artikel zu euren Politikern verwenden. In ernsthaften Artikeln hat das mit der erforderlichen Sorgfalt ausgearbeitet zu sein.
  3. Die im neuen Absatz geführten Belege sind größtenteils unbrauchbar für den Artikel. Sie befassen sich mit einem Einzelfall und Einzelmeinungen. Ohne, dass es in diesem Fall zu einer gerichtlichen Entscheidung gekommen ist, ist das pure Meinungsmache. Hier müsste mindestens eine einstweilige Verfügung gegen das Führen des Titels Professor vorliegen, um dieser Meinungssuppe die Dimension einer offiziellen Stellungnahme - nämlich ob das Führen des Titels tatsächlich in Deutschland Amtsanmaßung darstellen kann.

Was aber überhaupt nicht geht sind parteipolitisch motivierte Ergüsse - weder Pro noch Contra irgendwen. Hier zählen Fakten. Wascht eure schmutzige Wäsche gefälligst in den dafür vorgesehenen Medien. Hier ist Wikipedia und hier findet diese kleingeistige Parteipolitik ihr Ende. Wikipedia steht für Werte und Prinzipien und der Zusatz tangiert mindestens die folgenden:

  • WP:WWNI Nummern 3, 5, 6, 8,
  • WP:Neutraler Standpunkt - Hierfür müsste 'die Gegenseite' auch genannt und mit ihren Argumenten angeführt sein. Solange das nicht geschieht, muss zumindest ein Warnbaustein mit einem entsprechenden Vermerk eingefügt werden.
  • Wikipedia:Keine Theoriefindung - Auch, wenn es eine heftige Meinungsmache gegen und für Herrn Beck zu geben scheint, solange sich kein Gericht mit der Materie auseinandergesetzt hat, liegt hier noch kein Fall vor. Der Nachweis des ersten Anzeichens einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung fehlt.

Wenn ihr euch während der Artikelarbeit nicht von der Politik verabschieden könnt, dann tut es wenigstens von der Wikipedia. Yotwen (Diskussion) 05:15, 17. Mai 2019 (CEST) Ich lasse mir gerne bei meiner Artikelarbeit von kompetenten Kollegen helfen. Und ich lerne jedesmal etwas hinzu. Nachdem ich schon erlebt habe, wie Politik mit Bildung umgeht, bin ich sicher, dass ich nicht lernen möchte, wie dort Information und Wissen behandelt werden.[Beantworten]

Der Titel "Prof." darf von einem Reader in D nicht einfach so geführt werden, obwohl er sich auf einem vergleichbaren akademischen Rang im entsprechenden englischsprechenden Land befindet. Letzteres ist im Artikel dargelegt, ersteres nicht, und damit stellt der Artikel zwar eine schöne Ansammlung an Fakten dar, ist aber nicht vollständig.
Die Ergänzung hat nichts mit der AfD oder Parteipolitik o.ä. zu tun, sondern mit dem Reader an sich. In der Quelle, die das fehlende Informationspartikel illustriert, kommt auch ein Politiker der Partei thematisch vor; dieser ist aber nur Anlass für eine allgemeine Anfrage ans Ministerium. Insofern gibt es auch keine Gegenseite oder abweichende Meinung (selbst besagter Politiker hat erstmal die Titelei eingestellt). Dass weitere Experten-Einzelmeinungen, die von Journalisten in dem Zusammenhang eingeholt wurden, die Aussage alle stützen, unterstreicht die Richtigkeit der Sachlagenbewertung.
Die Bewertung, ob sich ein Reader in D Prof nennen darf, erfolgt nach §69 HG NRW, Absatz 2 und 4. Darin wird klargestellt, dass sich ein Reader „Reader“ nennen darf. Solange niemand dies anficht, gilt das Gesetz (ich weiß nicht, was dieser vorschnelle Ruf nach Gerichtsurteilen oder einstweiligen Verfügungen dabei soll...). Und ich sehe momentan niemanden, der ernsthaft dafür kämpft, sich als Reader in D "Prof. Vorname Nachname" nennen zu dürfen - ggf. eine interessante weitere Ergänzung des Artikels.
Ähnlich lautende gesetzliche Regelungen gibt es in den anderen Bundesländern (Bsp: Niedersächsisches Hochschulgesetz §10, Bayerisches HG $68 usw.).
Ich wiederhole noch einmal, warum ich die journalistischen Texte als Beleg für sinnvoller halte als den Gesetzestext alleine: Das Gesetz ist vergleichsweise kompliziert geschrieben, um möglichst viele Fälle und Varianten auf einmal abzudecken. Den Omatest bzgl. eines Readers vermag bspw. der Deutschlandfunkartikel besser herausstellen (vgl. WP:OMA).
Die Arroganz, Quellen zu verwerfen, weil nur ein Link als Beleg genannt wird, kann ich nicht nachvollziehen. Der Link kann bei Bedarf zu einer ausführlichen Quellenangabe erweitert werden, und da bricht man sich als Drüberleser doch auch keinen Zacken aus der Krone, wenn man es seinen Ansprüchen gemäß selber macht. Quelle ist erstmal Quelle, Beleg ist Beleg. WP ist ein kollaboratives Medium!
Und eine qualifizierte Ministeriumsaussage als Einzelmeinung abzutun, ist gelinde gesagt lächerlich. -- Gut informiert (Diskussion) 10:39, 17. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
Anderen Rosinenpickerei vorzuwerfen und sie selbst zu betreiben ist auch lächerlich.
Wenn die fehlende Aussage für ein Land schon ein Problem darstellt, was ist dann mit den fünf anderen? Luxemburg, Belgien, Italien, Österreich, Schweiz... Yotwen (Diskussion) 11:38, 17. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
Btw Textsvorschlag: Aus der Gleichstellung eines Readers mit einem Associate Professor, beispielsweise in Australien, kann in anderen Ländern, beispielsweise Deutschland, nicht das Recht abgeleitet werden, sich als „Professor“ zu bezeichnen. Dies hängt von den jeweiligen Landesgesetzen ab. - Yotwen (Diskussion) 11:43, 17. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]