Diskussion:Regolamento Internazionale delle Carrozze

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von TheK in Abschnitt 27 europäische Eisenbahngesellschaften
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Italienisch?[Quelltext bearbeiten]

Ist das italienisch, und wenn ja warum? Wenn es französische wäre, hätte das vermutlich mit der ebenfalls 1922 gegründeten Union Internationale des Chemins de fer zu tun. Kann da jemand etwas dazu schreiben? (nicht signierter Beitrag von 81.200.198.20 (Diskussion) 13:27, 11. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

27 europäische Eisenbahngesellschaften[Quelltext bearbeiten]

Was heißt 27 europäische Eisenbahngesellschaften? Es gibt deutlich mehr - bei 53 Staaten in Europa.

Was ist mit Russland, Ukraine, Estland, Lettland, Baltische Staaten, Moldavien, Türkei, Kasachstan, Georgien, Armenien, Aserbaidschan. Alle diese europäischen Länder verfügen über einen nicht unerheblich großen Fahrzeugpool aus Berliner bzw. Görlitzer Produktion - welcher grundsätzlich RIC-Kennung haben sollte. (nicht signierter Beitrag von 80.218.6.66 (Diskussion) 15:29, 29. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Da stimmt tatsächlich was nicht – allerdings im Breitspurnetz gilt das ganze nicht. Die RZD-Tochter FPC ist zwar RIC-Mitglied, aber das ist meines Wissens eine einseitige Beteiligung. In der Türkei gilt das ganze dagegen wiederum in beiden Richtungen. Diverse andere Bahnen haben nur vereinzelte RIC-kompatible Wagen. Etwas rätselhaft ist mir noch, dass das ganze offenbar nur ein Abkommen der Fahrzeug- und nicht etwa der Streckenbetreiber ist. --TheK? 00:04, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Netzbetreiber korrekt benennen?[Quelltext bearbeiten]

"Diese erfordern eine besondere Vereinbarung der Eisenbahnverkehrsunternehmen, auf deren Netzen sie verkehren dürfen." Müsste das nicht heißen, "der Eisenbahninfrastrukturunternehmen"?87.187.17.184 20:18, 9. Mär. 2016 (CET)Beantworten