Diskussion:Reichsjustizministerium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sei mutig im Verbessern dieses Artikels. Wenn du im Bearbeiten der Wikipedia unsicher bist, informiere dich bitte zunächst über die grundlegenden Richtlinien und Empfehlungen. Schwerwiegende Qualitätsprobleme kannst du dem Portal Politikwissenschaft melden.

Neues Diskussionsthema beginnen.
Unterschreibe deinen Beitrag bitte mit --~~~~.

     Portal Politikwissenschaft

Fehlende Informationen

[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel fehlen u. a. folgende Informationen:

  • Aufgaben
  • Aufbau, Organisation
  • Geschichte
  • Verhalten der Behörde in der NS-Zeit
  • Eventuell: personelle Kontinuität über 1945 hinaus

--Stilfehler 20:16, 5. Apr 2006 (CEST)

Der Artikel wurde zwar aus der QS entnommen, aber dennoch weist er erhebliche Lücken in Bezug auf das Aufgabenverständnis der Justiz in der Weimarer Republik und im Dritten Reich auf. Bisher ist es mehr oder weniger eine Aufzählung der Minister und Staatssekrätere. --Viele Grüße - kandschwar 19:07, 8. Apr 2006 (CEST)

Nonsens entfernt

[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Die Bezeichnung Reichsministerium der Justiz wurde in zahlreichen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unverändert fortgeführt..." beschreibt eine Selbstverständlichkeit: bis auf vergleichsweise wenige Gesetze und Verordnungen die NS-Unrecht enthielten gilt alles Recht aus der Zeit vor Gründung der Bundesrepublik unverändert fort, sofern es nicht seitdem geändert oder aufgehoben wurde. Und selbstverständlich wurden diese Rechtlichen Regelungen nicht redaktionell überarbeitet und alte Begriffe gegen aktuelle ersetzt. Zudem wird in dem verlinkten Gesetz das Reichsministerium der Justiz mit keinem Wort erwähnt. Ich habe diesen Abschnitt daher entfernt. Gruß, --TA 09:38, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

das bundesministerium der justiz 1949 und das reichsjustizministerium der nazi regierung

[Quelltext bearbeiten]

im jahr 1949 gab es in der rosenburg, dem bundesministerium der justiz, 35 juristen ... 27 davon waren im reichsjustizministerium angestellt ... und hatten als juristischer arm des nazi regimes die gesetze der nsdap benutzt, um damit urteile zu fällen ... (nicht signierter Beitrag von 2003:FA:5F05:CC00:E092:28A1:BBD5:B5E0 (Diskussion) 07:17, 14. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Das wird im Artikel zum Bundesjustizministerium thematisiert: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. R2Dine (Diskussion) 08:36, 14. Mai 2021 (CEST)Beantworten