Diskussion:Reichsverfassung

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Datum
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Der Text ist nicht ganz richtig, schon im Alten Reich, dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, das bis 1806 existierte gab es eine Reichsverfassung. (Vgl. dazu: Volker Press, Alternativen zur Reichsverfassung in der frühen Neuzeit)

Naja als Verfassung kann man das nicht bezeichnen. Zu Zeiten des HRR bestand die "Verfassung" hauptsächlich aus einer Vielzahl Verträgen, also relativen Rechten. Das ist mit einer Verfassung im heutigen Sinne nicht vergleichbar, die absolutes Recht ist, idR aus einem Grundrechts- und einem Staatsorganisationsteil besteht und schriftlich und in einer Urkunde zusammengefasst ist (außer im Vereinten Königreich). --C.Löser Diskussion 09:06, 30. Apr 2006 (CEST)

Österreich[Quelltext bearbeiten]

Hallo, was ist bspw. mit der österreichischen Reichsverfassung von 1861? Z. (Diskussion) 17:39, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datum[Quelltext bearbeiten]

Der gewisse Ton ist abermals nicht nötig, aber die Frage ist berechtigt: auf welches Datum wollen wir uns beziehen, wenn es um eine Verfassung geht? Stets auf das in Kraft treten? Verkündigung? Bekanntmachung? Z. (Diskussion) 12:49, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Zweifelsohne auf das, wie es in der Fachliteratur vorzufinden ist. Ich frage mich immer noch, wie du auf den 2. August gekommen bist. Oder hast du dir das Datum selbst ausgedacht? --Benatrevqre …?! 13:06, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Wie gesagt, ich weiß nicht, warum der arrogante Ton ("hast du dir das selbst ausgedacht?" nötig ist. Ich unterstelle dir auch nicht, dir was selbst auszudenken. Siehe hier unter Bekanntmachung. In der Literatur ist vieles vorzufinden, es kommt eben darauf an, worauf man sich bezieht. GG mit Ablauf des Tages der Verkündigung (steht im Artikel als "23. Mai 1949 24.00h"), WRV meist "11. August" (Ausfertigung), da Verfassungstag. Für die Paulskirchenverfassung gibt es nur die Verkündigung, da kein Inkrafttreten. Z. (Diskussion) 13:14, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Da ist beim besten Willen nichts „arrogant“ bei, wenn ich dich in einem normalen und höflichen (!) Ton frage, wie du auf ein merkwürdiges Datum kommst. Auch erschließt sich mir dabei nicht, was du nun mit deinem Hinweis auf Art. 20 NBV bezwecken willst. Überhaupt war die besagte Formulierung von dir in jedem Fall nicht nachzuvollziehen, indem du das Inkrafttreten der NBV auf den 2. August 1867 datiert hattest. Alles andere außer dem 1. Juli 1867 ist für mich völlig unverständlich. Und wie ich nun feststelle, kannst du mir auch keine hinreichende Antwort geben, wie du auf den 2. August gekommen bist.
Wenn man sich mit der maßgeblichen Verfassungsrechtsliteratur beschäftigt, sollte doch klar sein, dass stets das Datum der Unterzeichnung gemeint ist. --Benatrevqre …?! 14:27, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Vielleicht findest du jemand anders, der dir dein Verhalten erklärt, ich kann es offensichtlich nicht. / Der Link ist in der Tat ungenau, ich meinte die Seite insgesamt, in der die Bekanntmachung, wie erwähnt, den 2. August hat. Z. (Diskussion) 14:44, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Die zusätzlich Information über den Verfassungstag ist ja hilfreich, aber der Satz muss dadurch nicht unnötig in die Länge gezogen und verschachtelt werden. Im Sinne des Verständlichen Schreibens ist die Information bestens in einem eigenen Satz aufgehoben. Das Feiern ist ja auch zeitlich später, umso besser, wenn die Information erst auf den früheren Satz folgt.Z. (Diskussion)
Was Wikisource anbelangt: Wikisource eignet sich niemals als reputable Informationsquelle. Denn diese Wiki-eigene Produkt ist ja eine Kopie einer Primär- – die im Übrigen auch noch fehleranfällig ist – und keine wissenschaftliche Sekundärquelle, und ein Bezug auf Wikisource wäre somit TF. Der dort angegebene 2. August 1867 ist vielmehr das Datum, an dem die erste Ausgabe des Bundesgesetzblatts für den Norddt. Bund erschien, die letzte Ausgabe (Nr. 3/1871) erschien dann am 20. Januar 1871. Doch dieses Datum taugt in keiner Weise als wissenschaftlicher Beleg, wann die NBV in Kraft getreten war. Solche Dinge können nur der einschlägigen Verfassungsrechtsliteratur entnommen werden.
Über eine bessere Formulierung des Verfassungstag-Satzes können wir gerne diskutieren. Wenn dies ein neuer Satz sein soll, dann aber bitte nicht wieder mit der Nennung „11. Aufgust“ am Satzanfang. Das finde ich aus dem gegegeben Grund äußerst suboptimal. --Benatrevqre …?! 15:26, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Danke für die Informationen. Zu Wikisource sagt WP:Belege übrigens: "Nach dem Wiki-Prinzip erstellte und veröffentlichte Texte – egal aus welchem lokalen Namensraum oder externen Schwesterprojekt sie stammen – fallen prinzipiell nicht unter den hier verwendeten Quellenbegriff. Dies betrifft in der Regel auch Bücher auf Wikibooks, sofern es sich nicht um Originalwerke handelt, meistens jedoch nicht die Werke, die auf Wikisource vorgehalten werden. Wikis mit geschlossenem Autorenkreis können im Einzelfall jedoch durchaus zuverlässige Quellen sein." Das hier aber nur am Rande. / Wie wäre es mit "Dieser Tag...", dann haben wir sogar keine Dopplung mehr. Z. (Diskussion) 16:46, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Zwar wäre "dieser Tag" eine gute Lösung, doch mit "Dieser Tag" fängt der eingeschobene Halbsatz bereits an. Wenn wir einen eigenständigen Satz anfügen, der mit "Dieser Tag" beginnt, muss allerdings klargestellt sein, dass damit der 11. August und eben gerade nicht der 14. August gemeint ist. Denn beide Datumsangaben finden sich im fraglichen Hauptsatz wieder. Wenn nun aber der fragliche Nebensatz nun als eigenständiger Satz ans Absatzende gesetzt wird, denkt der Leser fälschlicherweise, dass mit "dieser Tag" auf den 14. August abgehoben würde. --Benatrevqre …?! 16:53, 31. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Wikisource eignet sich niemals als reputable Informationsquelle? Da bin ich nicht Deiner Meinung, siehe hier [1], oder hier [2] Viele Grüße --WagnerAndreas (Diskussion) 17:22, 31. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Deine Links beweisen doch gar nichts, denn sie haben a) nichts mit dem Thema hier zu tun und b) erkenne ich keinen unmittelbaren Bezug zum Wiki-Projekt Wikisource. Gruß --Benatrevqre …?! 12:59, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Danke für die interessanten Links; Wikisource ist hier aber auch gar nicht das Thema. / Ja, ich hatte den Satz nicht mehr vor Augen, der Anschluss geht nicht direkt. Die Wiederholung von 11. August ist das geringste Problem, das Übel liegt im Schachtelsatz.Z. (Diskussion) 20:49, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ungeachtet davon, dass ich jetzt nicht unbedingt ein Übel in dem Schachtelsatz erkenne, aber ich bin trotzdem offen für eine bessere Formulierung. Was ist dein Verbesserungsvorschlag zur Umgehung dieser Verschachtelung, Ziko? Es muss für den Leser halt ersichtlich sein, auf welches Datum – hier also der 11. August – sich bezogen wird. --Benatrevqre …?! 11:12, 2. Nov. 2012 (CET)Beantworten