Diskussion:Religiöse Sondergemeinschaft

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Sektenbegriff und Begriffsabgrenzung

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"Klassische 'Sekten' sind hingegen religiöse Gemeinschaften, die mit christlichen Überlieferungen wesentliche außerbiblische Wahrheits- und Offenbarungsquellen verbinden."

Diese Sektendefinition ist eine von sehr vielen - und ziemlich schwammig, von daher als Unterscheidungsmerkmal zwischen Sekten und Sondergruppen nicht sehr geeignet. Gehören da die Mormonen mit dem Buch Mormon dazu? Die christliche Wissenschaft mit den Büchern von Mary Baker Eddy? Die Siebenten-Tags-Adventisten mit den Visionen von Ellen White? Die Prophetie der charismatischen Bewegung? All das ist schon behauptet worden, und dabei sind das nicht einmal alles Sondergruppen...

Die Ablehnung der Lehren beruht oft auf Gegenseitigkeit (z.B. lutherische Kirche vs. Zeugen Jehovas.)

Gegenseitige radikale Ablehnung der Lehre ist nicht ein Kennzeichen von Sondergemeinschaften - so etwas ist auch schon innerhalb des Luthertums (Gnesiolutheraner und Philippisten) und innerhalb des Calvinismus vorgekommen und natürlich ebenso zwischen so ziemlich allen gegenwärtig existierenden Kirchen.

Ich habe stattdessen den ökumenischen Minimalkonsens aufgeführt - das ist ein dokumentierter Standard mit dem über 99% der Christen übereinstimmen (auch die römisch-katholische Kirche) und der von daher als christlicher "Normalfall" betrachtet werden kann - im Gegensatz zu Sondergruppen, die da eine andere Sicht vertreten. (Das hat nichts mit richtig oder falsch zu tun - zweifellos über 99% der Muslim, Buddhisten, Hindus und Atheisten stimmen nicht mit diesem Standard überein (auf die Weltbevölkerung gesehen ist der christliche Standard also auch eine Minderheitsposition.)

Der zweite sachliche Unterschied ist eine Lehre, die nur diese Gruppe vertritt und die für sie zentral ist. Auch das ist ein objektiver Unterschied - der wieder nichts mit richtig oder falsch zu tun hat sondern nur mit der Frage, wie weit diese Lehre unter christlichen Gemeinschaften verbreitet ist. Irmgard 09:12, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Lemmaänderung Religiöse Sondergemeinschaft statt Sondergemeinschaft

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Mein Eindruck ist, daß eigentlich immer – wie auch am Anfang des Artikels – von "religiösen Sondergemeinschaften" die Rede ist, nicht nur von "Sondergemeinschaft". Von daher sollte der Artikel unter dem Lemma "Religiöse Sondergemeinschaft" stehen. Gibt es Aspekte, die ich nicht bedacht habe? Ansonsten würde ich eine Verschiebung des Artikels (nochmal) in Angriff nehmen.--Fit (Diskussion) 16:57, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist insgesamt sehr (zu?) kurz, so dass manches offen bleibt.
Etwa die Grundfrage: Gibt es in anderen Bereichen, z.B. in Politik oder Wissenschaft, auch „Sondergemeinschaften“?
Falls nicht (oder kaum), wäre eine genauere Bezeichnung des Lemmas als „Religiöse S.“ (oder „Christliche S.“?) nicht nötig.
Falls doch, würde das allgemeine Lemma „S.“ den Artikel offen halten für eine etwaige Ergänzung über den Gebrauch dieses Begriffes in anderen Bereichen. Würde man dagegen jetzt diesen Artikel auf „Religiöse S.“ einengen, müsste eine Besprechung von Sondergemeinschaften in anderen Bereichen jeweils zur Anlage eigener Artikel führen (was eine gewisse Hürde darstellt), während beim bloßen Lemma „S.“ die Sondergemeinschaften anderer Bereiche (vorerst) in kurzen Nebenbemerkungen erwähnt werden könnten. (In weiterer Folge könnte dann die Def. am Beginn präzisiert werden.)
Nachdem der derzeit so kurze Artikel vieles offen lässt, scheint mir derzeit ein Beibehalten des nicht eingeschränkten Lemmas günstiger. –– Franz Graf-Stuhlhofer, 08:32, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, da geht es mir ähnlich. Ich würde es auch allgemein halten und nicht auf religiös einengen. Und das, obwohl mir der Begriff bisher nur im religiösen Zusammenhang begegnet ist. Aber auch wenn es nur in dem Zusammenhang verwendet wird, ist es nicht nötig, das Lemma „Sondergemeinschaft“ um ein Adjektiv zu erweitern, das sich ja automatisch aus dem Zusammenhang ergibt. Oder mit anderen Worten: Wenn ein Begriff nur in einem Feld (hier: Religion) verwendet wird, muss man nicht im Lemma sagen, in welchem Feld er verwendet wird.
Darüber hinaus habe ich das Gefühl, dass der Begriff ein neutraler klingender Ersatz für den Ausdruck „Sekte“ ist. --ChoG Ansprechbar 10:40, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich stimme Fit zu. Nach dem aktuellen Artikeltext gehört das Hauptlemma nach "Religiöse Sondergemeinschaft" verschoben. "Religiöse Sondergemeinschaft" ist das P.C.-Synonym für "(religiöse) Sekte" und ist als solches neben "neureligiöse Gemeinschaft" in Gebrauch. Zitat aus dem Lemma Sekte im Brockhaus in Text und Bild 2005: "(...), wobei die moderne Religionswissenschaft das Wort »Sekte« heute weitgehend durch neutrale Bezeichnungen wie religiöse Sondergemeinschaft oder neureligiöse Gemeinschaft ersetzt hat; (...)" --TrueBlue (Diskussion) 03:12, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
PS: Man kann durchaus getrennte Artikel für "Sekte" und "religiöse Sondergemeinschaft" behalten. Die Brockhaus Enzyklopädie 2002 digital macht vor, wie thematisch abgegrenzt werden kann. Ein eigener Artikel für "neureligiöse Gemeinschaft" ist IMO nicht sinnvoll. --TrueBlue (Diskussion) 03:22, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
Definition im Brockhaus Enzyklopädie 2002 digital: "religiöse Sondergemeinschaften, religiöse Gemeinschaften und vorrangig religiös ausgerichtete Weltanschauungsgemeinschaften, die in der Regel auf dem Boden einer traditionellen (Welt-)Religion gewachsen sind oder Elemente verschiedener Religionen verbinden und sich von ihren Herkunftsreligionen durch die Ausbildung eigener Lehr- und Glaubenssysteme, kultischer Praktiken und Organisationsstrukturen gelöst haben. Religionswissenschaftlich wird das Phänomen unter dem Begriff der neuen Religionen behandelt. Seitens der traditionellen christlichen (Groß-)Kirchen ist nach wie vor die Bezeichnung Sekten gebräuchlich, während der moderne, religiös neutrale Staat generell alle religiösen Gemeinschaften und Gruppierungen wertneutral als Religionsgesellschaften bezeichnet." --TrueBlue (Diskussion) 03:31, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
Habe ich dich richtig verstanden: In der Brockhaus Enzyklopädie 2002 digital findet sich je ein Artikel „Sekte“ und „religiöse Sondergemeinschaften“? --ChoG Ansprechbar 21:53, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ja. Der Begriff "Sekte" ist ja auch in der Bedeutung etwas breiter als der Begriff "Religiöse Sondergemeinschaft": "Sekte, [mittelhochdeutsch secte, von spätlateinisch secta »philosophische Lehre«, »Richtung«, »Schule«; »befolgter Grundsatz«, zu lateinisch sequi, »nachfolgen«], ursprünglich neutrale Bezeichnung einer (philosophischen, religiösen oder politischen) Richtung oder »Gefolgschaft«, heute meist negativ wertende Bezeichnung einer Gemeinschaft. (...)" Vgl. mit den Bedeutungen von Sekte im DUDEN. --TrueBlue (Diskussion) 07:43, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Im Artikel beschrieben wird bisher eigentlich nur der Begriff Christliche Sondergemeinschaft. Der Begriff kann aber auch für Gemeinschaften anderer Weltreligionen verwendet werden. Ich schlage daher vor, den Artikel entsprechend zu erweitern und auf Religiöse Sondergemeinschaft zu verschieben (ist bereits dafür vorbereitet), und eine Weiterleitung darauf von Christliche Sondergemeinschaft anzulegen. Sondergemeinschaft als Lemma zu behalten, wenn eindeutig nur religiöse Sondergemeinschaften gemeint sind, ist IMO nicht sinnvoll. Außerdem ist Religiöse Sondergemeinschaft der etablierte Begriff. --Mipago (Diskussion) 11:56, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Ja, der Artikeltext sollte außerdem überarbeitet werden. Es ist zwar Literatur angegeben, aber es bleibt unklar, ob der Artikeltext darauf basiert. "Religiöse Sondergemeinschaft" ist nach Brockhaus nicht ein Begriff speziell der "christlichen Theologie bzw. Konfessionskunde", der sich nur auf christliche Kirchen oder Gemeinschaften bezieht, "die sich von den anderen Kirchen durch Sonderlehren abheben". Brockhaus unterscheidet zwei Haupttypen von religiösen Sondergemeinschaften: die christlichen Sondergemeinschaften und die religiösen Neubildungen und außer- oder nachchristliche Weltanschauungsgemeinschaften, "die sich nicht als Abspaltung von einer traditionellen Religion oder Kirche gebildet haben". --TrueBlue (Diskussion) 12:26, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Na dann …
Wir schaffen aber nicht Redundanzen zu Sekte, oder? --ChoG Ansprechbar 15:31, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Wenn aus drei Artikeln zwei werden, reduzieren wir Redundanzen. "Sekte" kann bzw. sollte sogar als Artikel über einen heute meist wertenden Begriff mit nicht nur religiöser bzw. religionswissenschaftlicher Bedeutung bleiben. "Sekten" und "Sektierer" wurden in der Vergangenheit zum Beispiel auch schon im politischen Bereich beschrieben. Oder im Bereich der heute sogenannten "alternativen Ernährung", also der Ernährungsideologien. --TrueBlue (Diskussion) 16:18, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten


Lemmaänderung die Zweite

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Da der Artikelgegenstand eindeutig als rein christliche Angelegenheit definiert ist („Als religiöse Sondergemeinschaften werden seitens der christlichen Theologie bzw. Konfessionskunde solche christlichen Kirchen oder Gemeinschaften angesehen, (...)“), passen Lemma und Artikelinhalt weitrehin nicht zusammen: Entweder Artikel verschieben (Christliche Sondergemeinschaft) (scheint nicht dieser Winfried Müller zu sein?) oder Inhalt erweitern. Da mir die Kenntnisse zur Erweiterung fehlen und die angegebene Literatur nicht den Maßgaben von WP:LIT&Co entspricht, verschöbe ich den Artikel ggf., da der jetzige Zustand offensichtlich verkehrt und der Begriff Christliche Sondergemeinschaft anscheinend durchaus lemmafähig. --Trollflöjten αω 14:55, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten