Diskussion:Rhein-Neckar Air

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Uli Elch in Abschnitt Status Virtuelle Fluggesellschaft
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Flottenangabe

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Die beiden Maschinen samt Besatzung stellt MHS Aviation. Quelle [1]. RNA selbst besitzt keine Maschinen, dass sollte noch berichtigt werden. --Search and Rescue (Diskussion) 16:52, 13. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Flugzeug und Besatzung gehören nicht zu uns, sondern sind geleast. Handelsblatt 13. März 2014
(nicht signierter Beitrag von Cronista (Diskussion | Beiträge) 17:52, 13. März 2014‎)

FlyRNA-Media

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Da müsste erst mal die Identität geklärt werden, bevor da irgendwelche Änderungen gesichtet werden können. So viel ich weiß, gibt es in Wikipedia dazu ein spezielles Verfahren. Das würde evtl. in Zukunft das Sichten von Änderungen erheblich erleichtern. Aber so ... --Schuetz13 (Diskussion) 19:36, 22. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Status Virtuelle Fluggesellschaft

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In mehreren Hin- und Her-Edits umstritten ist die im Artikel am 17. März, 19:55 Uhr eingeführte Behauptung, die Rhein-Neckar Air sei "Gemäß rechtlicher Definition" eine Virtuelle Fluggesellschaft.

Ich habe nirgendwo eine solche rechtliche Definition für "Virtuelle Fluggesellschaft" finden können.

Im Gegenteil: Im Luftverkehrsgesetzt (LuftVG) steht im 3. Unterabschnitt: Luftfahrtunternehmen und -Veranstaltungen, § 20, Abs. 1 ausdrücklich:

"Luftfahrtunternehmen, die dem Luftverkehrsrecht der Europäischen Union unterliegen, bedürfen zur Beförderung von Fluggästen, Post oder Fracht im gewerblichen Flugverkehr einer Betriebsgenehmigung gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 3)."

Näheres ist im § 61 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) vorgeschrieben.

Rhein-Neckar Air besitzt nun aber - wie die meisten Virtuellen - gerade keine solche Betriebsgenehmigung (Air Operator Certificate), wie im Artikeltext auch korrekt erwähnt.

Daher ist die o.a. Änderung erneut rückgängig zu machen, falls sie nicht hier doch noch rechtlich belegt werden kann. --Uli Elch (Diskussion) 11:00, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten