Diskussion:Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit

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Das deutsche ProdSG sieht explizit ein CE-Kennzeichnung vor (§7) und die Europäische Richtlinie verbietet die CE-Kennzeichnung nicht. Mir ist unklar woher die Feststellung kommt, das eine CE-Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz verboten wäre.

Mit dem deutschen ProdSG wird - im Gegensatz etwa zum österr. PSG 2004 - nicht nur die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG umgesetzt, sondern eine Reihe anderer "vertikaler" Richtlinien (New Approach Richtlinien), die explizit eine CE-Kennzeichnung für die jeweils geregelte Produktgruppe verlangen.
Eine CE-Kennzeichnung ist tatsächlich nur dort zulässig, wo dies ausdrücklich vorgesehen ist. Die Verordnung (EG) 765/2008 legt dazu Folgendes fest: "Art 30 Abs 2.: Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."
Im ProdSG findet sich analog dazu folgende Bestimmung: "§ 7 (2) Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, 1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen oder ohne dass die Anforderungen der Absätze 3 bis 5 erfüllt sind...." --Glossa (Diskussion) 13:19, 30. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

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GiftBot (Diskussion) 12:01, 20. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]