Diskussion:Riedesel’sche Verordnungen

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Ortschaften
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Ortschaften

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Da die Ortschaften nicht nur für die Verordnungen wesentlich sind, sollte die Liste der Ortschaften nach Riedeselsches Junkerland übertragen werden. Bei Niederndorf dürfte es sich um dieses hier handeln und wäre wohl als Niederndorf (Wüstung, Herbstein) zu verlinken.--Karsten11 (Diskussion) 15:26, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Ich habe nichts dagegen, wenn die Liste in das Lemma „Riedeselsches Junkerland“ (zutreffend müsste es nach der staatsrechtlichen Begrifflichkeit am Ende des HRR wohl „Herrschaft Riedesel“ heißen) übernommen wird. Sie sollte aber auch in diesem Artikel verbleiben, damit der Leser weiß, wo dieses Partikularrecht galt. Ich bin mir nicht sicher, ob die Grenzen der Herrschaft und der Gültigkeitsbereich der Verordnungen wirklich komplett identisch sind. Die territorialen Verhältnisse im HRR waren halt extrem komplex. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 17:24, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis zu Niederndorf. Nach Lagis war es zur Zeit des Erscheinens der Quelle (Schmidt) aber keine Wüstung (mehr) sondern wohl ein Einzelgehöft. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 17:30, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten