Diskussion:Ritterschaftlicher Adel des Großherzogtums Hessen

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Nobilitierung
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Adel

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Der Artikel schreibt "Alle anderen „Sonderrechte“, sei es eine Mitgliedschaft im Ritterschaftlichen Stift Kaufungen oder die Ausübung von Patronatsrechten, waren nicht als staatsrechtlich begründete Privilegien, sondern als privatrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche eingestuft.". Artikel 38 Verfassung des Großherzogtums Hessen formuliert aber "Die besonderen Rechtsverhältnisse des Adels genießen den Schutz der Verfassung." Offensichtlich waren die Adelsvorrechte nicht privatrechtlicher Natur.--Karsten11 (Diskussion) 17:22, 27. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Diese Wertung stammt aus dem zitierten Staatsrecht von Cosack. Der stellt die Situation um 1890 dar. Die Verfassung wurde seit 1820 mehrfach geändert – auch hinsichtlich der Stellung des Adels. Das ging offensichtlich durch einfaches Gesetz. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:00, 27. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Da der Artikel hier ja die ganze Zeit des Großherzogtums behandelt, wäre dass dann sinnvollerweise deutlich zu machen, z.B. "waren am Ende des 19. Jahrhunderts nicht als staatsrechtlich ..." oder so ähnlich.--Karsten11 (Diskussion) 12:38, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
Das schadet überhaupt nicht. Habe es entsprechend präzisiert. Ok? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 14:32, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
Na klar, danke--Karsten11 (Diskussion) 15:25, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Nobilitierung

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Die Formulierung ... neuadligen Söhnen gelang dies nur zu 3,5 % impliziert, dass sie das anstrebten. Ist das durch die Quelle (die mir nicht vorliegt) gedeckt? Ich könnte mir gut vorstellen, dass das einmal nobilitierte Bürgertum – das erstrebte Sozialprestige hatte es nun ja – jetzt weit eher wieder daran interessiert war, Geld zu heiraten – mit oder eben auch ohne Adelstitel. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 12:20, 1. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Franke schreibt "dass es diesen Familien nur in begrenztem Umfang gelang, soziale Kontakte mit den altadligen Familien der Region aufzunehmen". Er scheint dies daher als Ziel zu begreifen. Die meisten Neuadligen waren ja Beamte und Soldaten und wurden nicht des Geldes wegen nobilitiert. Deine Frage, ob Geldheiraten für diese attraktiver waren, als Standeshochzeiten, lässt sich aus dem Aufsatz von Franke nicht beantworten. Er gliedert die Eheparter in bürgerlich/altadlig/neuadlig. Ob reich oder nicht, hat er nicht untersucht.--Karsten11 (Diskussion) 14:38, 1. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für die Info. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 14:58, 1. Apr. 2021 (CEST)Beantworten