Diskussion:Rubén Costas

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Vinom in Abschnitt Namensverwirrung
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Namensverwirrung[Quelltext bearbeiten]

es.wp hat wohl ein falsches Lemma. Eine offizielle Webseite der Präfektur nennt folgenden Namen: Ing. Ruben Armando Costas Aguilera Prefect of the Department

http://chiquitos.santacruz.gov.bo/index.php?option=com_content&task=view&id=19&Itemid=32&lang=en_EN (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Vinom (DiskussionBeiträge) 19:29, 4. Mai 2008) ----Escla ¿! 19:57, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Das Verfassungsgericht benennt ihn auch Armando: http://www.tribunalconstitucional.gov.bo/expediente15956.html --Escla ¿! 19:57, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Die nennen ihn wie meine Quelle auch Ruben statt Rubén. Und ich hab auch ne Ahnung woher die Verwirrung kommt: sein Vorgänger hieß Rubén Dario Cuellar Suaréz. Diesmal mit dem Acento. Wir sollten eigentlich dem Verfassungsgericht glauben und eine Verschiebung des Artikels in Betracht ziehen (und dann auch es.wp und en.wp informieren)--Vinom 20:53, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich sehe gerade Ruben Costas (als Weiterleitung auf hier) existiert schon. Wollte darum nicht selber verschieben. Wer kann das machen?--Vinom 20:57, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Wegen des Akzents wär' ich mir nicht so sicher. Auf der gleichen Seite des Tribunals wird er auch mit Akzent geschrieben. Und auch die meisten bolivianischen Google-Fundstellen schreiben ihn mit Akzent.--Escla ¿! 21:08, 4. Mai 2008 (CEST) PS: Anderes Verfahren vorm VerfassungsgerichtBeantworten

Wenn wir hier Klarheit über die Schreibweise haben, kann man natürlich verschieben und die Redirects anpassen. Aber ich würde - wie auch immer - sowohl Ruben als auch Rubén ins Ziel finden lassen, denn beide Namensformen scheinen ja verbreitet zu sein.--Happolati 21:12, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten
hm, schwierig. Spanisch ist bei nicht-spanischen Vornamen nicht sehr konsistent. Google.es gibt 24.700.000 für ruben aus und 24.800.000 für rubén. Wir sollten uns seinen Personalausweis schicken lassen ;-) Schade, das Verfassungsgericht wäre ne reputable Quelle gewesen. Aber wenn selbst die sich nicht einig sind.--Vinom 21:32, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten