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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Horst Gräbner in Abschnitt Interne Mitarbeitervertretung
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Interne Mitarbeitervertretung[Quelltext bearbeiten]

Der Satz „Ersatzweise werden die Mitarbeiter durch eine interne Organisation vertreten“ mag gut klingen, ist aber tatsächlich nichtsagend. Ein Betriebsrat ist die gesetzliche, interne Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, mit klar definierten Aufagen, Rechten und Pflichten, die einklagbar sind. Einen demokratisch gewählten Betriebsrat gibt es nicht. Wenn im Artikel steht, „die Mitarbeiter (werden) durch eine interne Organisation vertreten“ sagt das nichts aus: die „Vertretung“ kann demokratisch legitmiert sein, kann aber auch nur scheindemokratisch sein, kann eine Alibiveranstaltung sein, kann alles mögliche sein. Wer vertritt hier wen in welchem Rahmen, mit welchen Kompetenzen? Wie findet die Vertretung statt (Kompetenzen, Rechte) und welche Legitimation gibt es (demokratisch gewählt oder bestimmt)? Ist die ominöse „Organisation“ eine Abteilung der Personalabteilung, die sich dann per definitionem Mitarbeitervertretung nennt? Für mich klingt der Satz in der vorliegenden Form ohne nähere Ausführung zunächst wie eine hohle PR-Phrase. --Horst Gräbner (Diskussion) 23:56, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten