Diskussion:Schienenpersonenfernverkehrsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Kleeblatt187 in Abschnitt "Gegenwärtig"
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Stand[Quelltext bearbeiten]

Es sollte noch erläutert werden, wie aus dem beschlossenen Entwurf nun auch ein Gesetz wird. So bringt es nichts. --Köhl1 (Diskussion) 12:52, 16. Mai 2017 (CEST)Beantworten

... vielmehr "ein Gesetz werden könnte". Man sollte nämlich nicht zu viel erwarten. Den (nahezu) selben Versuch des Bundesrats gab es vor vier (oder sogar schon vor acht?) Jahren schon mal, im Bundestag wurde der Gestzentwurf dann auf die lange Bank geschoben und ist mit der kurz darauf folgenden Bundestagswahl der (sachlichen) Diskontinuität anheim gefallen. Im Moment sehe ich schon wieder eine Bundestagswahl am Horizont, es würde mich nicht wundern, wenn das gleiche nochmal passiert. Quasi mithilfe der Koalitionsfraktionen das Ansinnen des Bundesrats auf die lange Bank schieben und sich wegen Zeitablaufs von alleine erledigen lassen. Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 21:15, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Inhaltsähnliche Initiativen gab es übrigens auch schon mehrfach aus dem Bundestag heraus. Egal wer den zugehörigen Gesetzentwurf wann in den Bundestag eingebracht hat (Opposition im Bundestag, Bundesrat ...), man ist jedesmal abgeblitzt. Entweder durch Ablehnung mit Koalitionsmehrheit oder durch Aussitzen, siehe oben. Ich versuche das nochmal rauszusuchen. --Kleeblatt187 (Diskussion) 21:15, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Hab mal was ergänzt, sowohl zur Ausgangsfrage zum weiteren Fortgang des laufenden Gesetzgebungsverfahrens als auch zu den früheren Versuchen. Offensichtlich sind fast alle Parteien immer dafür, außer wenn sie gerade mal an der Bundesregierung beteiligt sind und die Mehrheit im Bundestag stellen. Dann wird abgelehnt ... Eine der wenigen Konstanten scheint wohl die ablehnende Meinung des Bundesverkehrsministeriums zu einem SPFV-Plan zu sein, derer sich bisher offenbar jede Bundesregierung angenommen hat. Zumindest so mein Eindruck. Viele Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 21:21, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten

"Gegenwärtig"[Quelltext bearbeiten]

Das "Gegenwärtig" im zweiten Absatz bezieht sich auf die letzte Legislaturperiode und dürfte damit überholt sein. Davon Abgesehen ist das Wort für eine Enzyklopädie grundsätzlich ungeeignet.

Richtig, dies bezieht sich auf die vergangene Legislaturperiode. Erwartungsgemäß ist auch dieser abermalige Gesetzentwurf der Diskontinuität anheim gefallen. Leider führt dies (ebenso erwartungsgemäß) dazu, dass der Artikel zu überarbeiten ist, wobei es um etwas mehr geht als nur das von dir genannte Wort auszutauschen. Geht so leider nicht nebenbei, ich habe es aber auf dem Schirm. --Kleeblatt187 (Diskussion) 16:21, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten