Diskussion:Schloss Laubach (Abtsgmünd)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:E0:F729:8E00:AC38:577:BE2C:161C in Abschnitt Kulturdenkmal
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Kulturdenkmal[Quelltext bearbeiten]

Der Status als Kulturdenkmal ist nicht nachgewiesen, da die Herausgabe der Daten laut Landesdenkmalamt Baden-Württemberg und dem Datenschutzbeauftragten des Landes nicht erlaubt ist.

Siehe: FragDenStaat --Reinhardhauke (Diskussion) 12:46, 26. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Wenn man es kaufen möchte, kann man das erfahren gemäß § 14 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Denkmalbuch). [1] --2003:E0:F729:8E00:AC38:577:BE2C:161C 02:27, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten