Diskussion:Selbstdatenschutz

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Hilfe zum Selbstschutz oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

Soll hier nur der Begriff generell erklärt werden oder sind vielleicht auch konkrete Hinweise zum Selbstschutz vor Datenmissbrauch sinnig? Wenn ich lese "selbst aktiv Gegenmaßnahmen zu ergreifen", dann will ich ja eigentlich auch wissen, welche Maßnahmen das sein können oder? Und diese gibt es auf der Seite noch nicht. --Makaveli 18:35, 2. Nov 2005 (CET)

Ein Trojaner ist kein Backdoor-Programm und er lässt sich auch nicht unbedingt fernsteuern und muss auch keine daten übertragen. Er tarnt sich lediglich als nützliches Programm.

da hatte jemand wohl keine ahnung von dem Internet wenn ich das so lese

ist indiskutabel. Thema soltle zu beginn klar abgegrenzt werden. anderenfalls artet es in alle richtungen wenig strukturiert und unübersichtlich aus. so wie der artikel jetzt ist, kann man getrost auf ihn verzichten. Fazit: vieles falsch (zumindest nicht ganz richtig) und unstrukturiert

Phishing, Pharming und Spoofing[Quelltext bearbeiten]

"Durch gezieltes Phishing, Pharming und Spoofing werden alle webbasierten Accountdaten der Zielperson verdichtet und ausgewertet." Klingt toll. Allerdings wird zumindest mir der Zusammenhang zwischen "Phishing, Pharming und Spoofing" und der "Verdichtung und Auswertung" der "webbasierten Accountdaten" nicht wirklich klar. Aber es klingt schon toll, keine Frage. --84.172.249.15 18:49, 5. Mär 2006 (CET)

Ist irgentwie tolle Meinungsmache mehr aber nicht... Nen Bildzeitungsbericht brauchen wir hier eigentlich nicht... -- G j 21:02, 6. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

letzte beide Absätze[Quelltext bearbeiten]

Die letzten beiden Absätze aus den Beispielen aus der Praxis können meiner Meinung nach entfernt werden oder sollten umgeschrieben werden. Entweder die private Nutzung des Mailaccounts ist in der Firma erlaubt - dann handelt der Admin illegal - oder sie ist untersagt und der Chef hat legalen Zugriff - dann handelt der Hilfesuchende grob fahrlässig. Das sollte man dann aber auch so schreiben. Ausserdem: Ich brauche keine illegale Auskunftei zu beauftragen, wenn die Leute Fotos ihrer Partys bei Studi-Plattformen ins Netz stellen..--Mutax 20:37, 16. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Beispiele aus der Praxis[Quelltext bearbeiten]

Fällt eigentlich niemandem auf, dass drei der "Beispiele aus der Praxis" eindeutig männlich-negativ konnotiert sind und damit überhaupt nicht der Neutralität entsprechen (obschon die Beispiele inhaltlich natürlich das Thema widerspiegeln, nur eben nicht neutral)?

In Punkt 1 ist es der gewaltätige Vater, der sich verbotenerweise Zugang zu dem Mailverkehr seines Sohnes verschafft. neutraler: gewaltätiger Erziehungsberechtigter

In Punkt 3 verschafft sich wieder der Mann die Zugangsdaten seiner zukünftigen Exfrau, diese kommuniziert auch noch ausdrücklich mit ihrer Anwältin neutraler: ein Beispiel zur Zugangsdatenerschleichung reicht

In Punkt 8 letztendlich hat ein junger Mann psychische Probleme, Geldsorgen und ist obendrein auch noch schwul. neutraler: ersetze "jungen Mann" durch "jungen Menschen" oder "Jugendlichen", schwul durch "homosexuell"

Ich bin zwar durchaus für plastische, verständliche Beispiele, aber dass bei einem Thema, wo es eigentlich keinen großen Spielraum für POV geben kann Neutralitätsprobleme mal anders auftreten, verwundert mich doch. Den Verfasser/Die Verfasserin bitte ich um Nachbesserung. (nicht signierter Beitrag von 80.129.107.174 (Diskussion) )

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:26, 3. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]