Diskussion:Shadi Sadr

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Yen Zotto in Abschnitt Exil
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Der Artikel „Shadi Sadr“ wurde im Mai 2023 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 4.06.2023; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Ausreise nach Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Im Kapitel "Leben" steht: „Nach Beendigung des Jurastudiums zog Shadi Sadr 2007 nach Deutschland, wo sie seitdem lebt.“, im Kapitel "Verhaftung" steht: „Der Grund ihrer zweiten Verhaftung im Jahre 2009 war ebenfalls die Teilnahme an einem Protest gegen die neue Präsidentschaftswahl mit anderen Frauenrechtlerinnen, bei dem sie von Polizisten in Zivilkleidung angegriffen und verschleppt wurde. Sadrs Haft dauerte elf Tage, wobei sie durch eine Kaution freigekauft werden konnte. Als sie aus der zweiten Inhaftierung entlassen wurde, floh sie mit Unterstützung der Heinrich-Böll-Stiftung nach Deutschland“ Das ist m.E. inkonsistent, oder wie kann sie im Iran verhaftet werden, wenn sie in D lebt? --Elrond (Diskussion) 15:45, 14. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für den Hinweis. Das stimmt, weshalb wir diese inhaltliche Inkonsistenz bearbeitet und den Fehler korrigiert haben. --LeaHaug (Diskussion) 13:53, 15. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Da Sadr 2010 im Iran in Abwesenheit verurteilt wurde, ist wohl davon auszugehen, dass sie seitdem dauerhaft im Exil lebt. Darüber steht aber nichts im Artikel. --Jossi (Diskussion) 11:43, 4. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Beleg Aussage Verveer[Quelltext bearbeiten]

Umseitig steht: "Melanne Verveer, die US-Sonderbotschafterin für globale Frauenfragen, teilte mit, Shadi Sadr habe Drohungen, Angriffe und Verhaftungen überstanden, um ihr Leben Menschenrechtsaktivitäten im Iran zu widmen." Das klingt plausibel, und es lässt sich ohne viel Schwierigkeiten belegen [1]. Im Artikel aber ist als Beleg ein Einzelnachweis zitiert, der mich erstaunt: Suhit Gupta, Gail Kaiser, David Neistadt, Peter Grimm: DOM-based content extraction of HTML documents. In: Proceedings of the twelfth international conference on World Wide Web - WWW '03. ACM Press, New York 2003, doi:10.1145/775152.775182.. Ist das nicht irgendwie ein Irrtum? Ich habe zwar keinen Zugriff auf den Volltext, kann mir aber gar nicht vorstellen, dass die zitierte Publikation irgendetwas mit Menschenrechtsfragen zu tun hat. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 23:38, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Exil[Quelltext bearbeiten]

Wenn Amnesty Recht hat, lebt Sadr schon längst, nämlich seit 2009, im Exil. Auch die enWP weiß das. Nur hier scheint das völlig unbekannt. --Legatorix (Diskussion) 12:37, 4. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Das Amnesty-Dokument ist von 2010, das belegt für die Zeit seither gar nichts. Aber aus der Laudatio von Baerbock kann man implizit entnehmen, dass sie seit ihrer Flucht 2009 den Iran nicht mehr betreten hat. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 16:44, 4. Jun. 2023 (CEST)Beantworten