Diskussion:Sicherheitspaket

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Eest9 in Abschnitt Framing
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BVT-Affäre[Quelltext bearbeiten]

Was hat die BVT-Affäre mit diesem Gesetz zu tun? Die Rechtegrundlage für das BVT ist doch das polizeiliche Staatssicherheitsgesetz und nicht das Sicherheitspaket. Bin dafür diesen Absatz wieder zu streichen. --Eest9 (Diskussion) 17:13, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

wie ist dann der neue § 63 Pflicht zur Richtigstellung, Löschung und Protokollierung zu verstehen. ich dachte, genau darum gings beim BVT auch? --W!B: (Diskussion) 17:25, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Also das PSTSG sagt in § 5, dass das Sicherheitspolizeigesetz analog anzuwenden ist für alles was im PSTSG nicht selbst geregelt ist, insofern ist es also vorstellbar, dass du Recht hast. Ich weiß es allerdings nicht da ich mich mit der BVT-Affäre zu wenig auseinandergesetzt hab. Darum hab ich auch die Diskussion hier begonnen und es nicht gleich gelöscht. Gut wäre ein Beleg der die Verknüpfung schon außerhalb der Wikipedia hergestellt hat. --Eest9 (Diskussion) 18:18, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

EU-JZG[Quelltext bearbeiten]

verzeihung wegen der verwechslung mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2018, dummer fehler. gehört die änderung des EU-JZG auch dazu? [1] [2] --W!B: (Diskussion) 17:32, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

NP, was müssen die Gesetze auch so ähnlich heißen. ^^ Ich würde die Frage mit "nein" beantworten. Aber es ist halt die Frage was ist das "Sicherheitspaket", Das Sicherheitspaket ist ja so kein klarer Begriff sondern einfach das Framing das die Regierung benutzt hat um viele verschiedene Rechtsänderungen in einer Debatte zusammenzufassen. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass das EU-JZG dabei inkludiert wurde. Und hätte es jetzt bei den beiden Links auch nicht gesehen. --Eest9 (Diskussion) 18:15, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Framing[Quelltext bearbeiten]

Okay, ich hab bei der Erstellung des Artikels den Namen "Sicherheitspaket" gewählt da ich dachte, dass das der richtige Name ist. Allerdings stimmt das nicht. Das "Paket" besteht ja aus 2 Teilen, das eine heißt "Änderung des Sicherheitspolizei­gesetzes, der Straßenverkehrs­ordnung 1960 und des Telekommunikations­gesetzes 2003" und das andere "Strafprozessrechts­änderungsgesetz 2018", beide wurden in unterschiedlichen Ausschüssen des Parlaments behandelt. Die jeweiligen Regierungsparteien sprachen in der öffentlichen Kommunikation aber von "Sicherheitspaket" während die Opposition und NGOs von "Überwachungspaket" sprachen. Beides sind also nur Framings für etwas das ein gemeinsames Konzept ist, aber keinen Namen als Konzept an sich hat. Die Medien sprachen anfangs von "Sicherheitspaket", aber übernahmen später den Namen "Überwachungspaket". Und ich weiß nun nicht wie man das beheben soll, denn die beiden Teile sind ein gemeinsames Konzept (ca. so wie wenn man das Führerscheingesetz und die Straßenverkhersordnung jeweils eigenständig ändert, es aber einen gemeinsamen Grund hat, dann spricht man spricht ja z.B. auch von der Rettungsgasse, daher bin ich der Ansicht, dass die beiden einzelnen Rechtsänderungen dennoch in einen gemeinsamen Artikel müssen) aber sie haben als Konzept nun keinen "objektiven" Namen sondern nur 2 Framings die schon ein Weltbild implizieren (Es wird ja sogar argumentiert, dass der Bundestrojaner die Sicherheit der technischen Infrastruktur gefährdet). Wie sollte man nun den neuen Namen wählen? At least finde ich, dass der Name im 1. Absatz nicht als objektiv richtig dargestellt werden sollte. --Eest9 (Diskussion) 19:37, 16. Sep. 2019 (CEST)Beantworten